Quantcast
Channel: GründerDaily – Deine tägliche Dosis Unternehmertum
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2842

Das neue Micro-Bilanz-Gesetz und seine Auswirkungen

$
0
0

Das neue Micro-Bilanz-Gesetz bringt einige Vereinfachungen für Kleinstkapitalgesellschaften. Es gibt aber auch einen Haken. Wir sprachen darüber mit Guido Kruttasch, Geschäftsführer der Kruttasch Steuer- und Wirtschaftsberatung.

Herr Kruttasch gibt einen Einstieg in die Grundlagen der Buchführung, spricht  über die Auswirkungen des neuen Gesetzes und gibt einen kurzen Einblick in ein neues Modell, namens “Venvie”, das in Zukunft Selbstständigen die Buchführung vereinfachen soll.

Für-Gründer.de: Hallo Herr Kruttasch, das Thema Buchführung zählt sicherlich nicht für jeden Selbstständigen zu den Highlights. Wenn Sie es kurz beschreiben, was umfasst die Buchführung im Verlauf des Geschäftsjahres insgesamt?

Guido Kruttasch: Nicht? Das kann ich mir nicht vorstellen (lacht). Kurz beschrieben geht es bei der Buchhaltung um die ordnungsgemäße Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens, so dass ein Dritter in einer angemessenen Zeit einen Überblick über die Lage des Betriebes und die Geschäftsvorgänge erhalten kann. Aus diesem Grund sind bestimmte Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit zu beachten. Buchhaltung ist im Prinzip die Sprache der Kaufleute zur Übersicht und Kontrolle ihrer Geschäfte. Ihren gesetzlichen Niederschlag findet man heute in § 238 HGB ff. Das Finanzamt bedient sich den buchhalterischen Aufzeichnungen, um diese für steuerliche Zwecke zu nutzen. Die Buchführung dient somit als Beweismittel im Zivilrecht und Steuerrecht, wobei das Steuerrecht für kleine Unternehmen Erleichterungen vorsieht.

Dass dieses Thema kein Highlight für Unternehmer darstellt, haben Sie ja schon treffend formuliert. Der Begriff Buchhaltung birgt für nicht Wenige eine eher langweilige und aufgezwungene Angelegenheit. Dennoch ist es eben für Unternehmer und Freiberufler verpflichtend. Aus diesem Grund entwickeln wir gerade für unsere Mandanten ein sehr interessantes Modell namens „Venvie“, das die Bearbeitung steuerlicher und buchhalterischer Angelegenheiten immens vereinfacht. Wir nutzen dabei konsequent die digitale Online-Welt, weil hier auf schnellem Wege viele Vereinfachungen zur Verfügung gestellt werden können und man effizient interagieren kann. Wegen der starken Digitalisierung ist dieses Verfahren sehr kostengünstig und man benötigt auch keine besonderen Kenntnisse. Da freuen sich dann das Portemonnaie und das operative Geschäft.

Für-Gründer.de: Grundsätzlich gibt es ja entweder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, kurz EÜR, oder die Bilanzierung – welche Unternehmen können oder müssen welche der zwei Methoden anwenden?

Kruttasch

Guido Kruttasch – Steuerberater aus Berlin

Guido Kruttasch: Während in der Buchhaltung die einzelnen Geschäftsvorfälle aufgezeichnet werden, werden im Jahresabschluss das Vermögen, die Schulden und der wirtschaftliche Erfolg dargestellt. Der Jahresabschluss besteht i. d. R. aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) und dem Anhang.

Die Bilanz stellt eine Momentaufnahme – meist zum 31.12. – über die Vermögens- und Schuldwerte des Kaufmanns dar, wobei sämtliche Gegenstände einer Bewertung unterzogen werden. Die G+V zeigt dagegen den wirtschaftlichen Erfolg in einer Zeitraumbetrachtung – meist 01.01. bis 31.12. Grundsätzlich trifft diese handelsrechtliche Verpflichtung alle Kaufleute.

Allerdings bestehen steuerliche Besonderheiten, nach denen ein Kaufmann seinen Erfolg – also Gewinn oder Verlust – im Rahmen einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben darstellen kann, der Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Da Freiberufler nicht den Status eines Kaufmanns haben, sind sie nur zur Aufzeichnung ihrer Geschäftsvorfälle und zur Erstellung einer EÜR verpflichtet.

Für-Gründer.de: Gerne wird die Kleinunternehmerregelung mit den beiden Themen verwoben – die aber unabhängig von der Buchführung ist. Was ist darunter zu verstehen?

Guido Kruttasch: Das ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht. Unternehmen mit einem niedrigen Umsatz können wählen, ob sie bei der Rechnungsstellung von der Umsatzsteuer befreit werden möchten oder nicht. Das gilt für Unternehmen, bei denen die Umsatzgröße im vorangegangenen Jahr bei 17.500 € lag und im Folgejahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Mit dem Entschluss zur Steuerbefreiung steht einem aber nicht die Erstattung der Vorsteuer zu. Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist meist dann sinnvoll, wenn Unternehmen Leistungen gegenüber Privatkunden oder steuerbefreiten Unternehmen erbringen, da diese die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht erstattet bekommen. Hier stellt die Kleinunternehmerregelung ein Wettbewerbsvorteil dar.

Für-Gründer.de: Gehen wir etwas näher auf die Bilanzierung bzw. doppelte Buchführung ein. Worin bestehen die entscheidenden Unterschiede zur EÜR?

Guido Kruttasch: Der Bilanzierer zeichnet seine Geschäftsvorfälle mittels der doppelten Buchführung auf und ermittelt den Jahresgewinn durch die Gegenüberstellung von Umsätzen/Erträgen und Aufwendungen. Gleichzeitig zeigt er sein Vermögen und seine Schulden in der Bilanz. Der Überschussrechner (EÜR) dagegen weist sein Vermögen und seine Schulden nicht explizit auf. Er betrachtet seine Einnahmen und seine Ausgaben und zeigt so seinen Überschuss (Gewinn), den er liquiditätsmäßig in Cash erzielt hat. Der Bilanzierer interessiert sich für den Gewinn aus der Vermögensmehrung, z.B. Forderungen, die den Gewinn erhöhen, obwohl der Betrag noch nicht liquiditätsmäßig eingegangen ist.

Für-Gründer.de: Was sind die zentralen Elemente der doppelten Buchführung?

Guido Kruttasch: Man spricht ja von „doppelter“ Buchführung, weil jeder Geschäftsvorgang mit der Buchung Soll an Haben zweifach erfasst wird – eben doppelt. Der gleiche Wert wird zur gleichen Zeit auf zwei verschiedenen Konten erfasst. Geschäftsvorfälle sind regelmäßig zweiseitige Rechtsgeschäfte – quasi ein Vertrag. Es findet ein Tausch(-handel) statt, wobei der Tausch über das Medium Geld abgewickelt wird. Beide Vertragsparteien geben und nehmen etwas und in der Bewertung dessen liegt der Preis. Da die Buchhaltung die Geschäftsvorfälle widerspiegeln soll, ist dieser Tausch in der Sprache der Kaufleute abzubilden. Man bezeichnet diese beiden Seiten des Rechtsgeschäftes eben mit den Begriffen Soll und Haben. Inhaltlich sind diese Begriffe ohne Bedeutung, man könnte sie auch Rechts und Links nennen. Das zentrale Element der doppelten Buchführung ist somit die unter Kaufleuten verabredete Sprache zur Abbildung eines geschäftlichen Vorganges und hier vereinbarte man die Soll-Seite als Erstes und die Haben-Seite als Zweites zu nennen. Deshalb spricht man auch von „Soll an Haben“.

Für-Gründer.de: Zum Jahresende kommt der Jahresabschluss – was umfasst dieser bei Unternehmen, die bilanzieren müssen?

Guido Kruttasch: Der Jahresabschluss dient ja zur Vorlage bei Banken oder zur Einsichtnahme Dritter z.B. Lieferanten und nicht zu vergessen dient er auch dem Finanzamt zur Besteuerung. Er besteht daher aus der Bilanz, der G+V und dem Anhang. In der Bilanz finden sich die bewerteten Vermögenswerte wieder z.B. Forderungen, Anlagegüter, Vorräte, Bankguthaben, Verbindlichkeiten usw., wobei sich in der Passivseite die Werte befinden, aus denen man erkennen kann, aus welcher Quelle die Finanzmittel stammen, also fremdes z.B. Kredite, Lieferantenschulden usw. oder eigenes Kapital wie bspw. Stammkapital, Rücklagen, Gewinne / Verluste, usw.

Die Aktivseite dagegen zeigt die Verwendung also z.B. Anlagegüter, Vorräte, Forderungen usw. der eingesetzten Mittel. Das Ergebnis der G+V geht hierbei als Gewinn/Verlust als Eigenkapital in die Bilanz ein. Es errechnet sich durch die Gegenüberstellung der Aufwendungen und der Erträge/Umsätze. Im Anhang werden für den Bilanzleser die jeweiligen Methoden aufgezeigt, die für die Bewertung der Vermögenswerte in der Bilanz genutzt wurden. Somit kann der Bilanzleser besser beurteilen, auf welcher Grundlage der jeweiligen Vermögenswerte angesetzt wurden. Daneben werden noch weitere Informationen ersichtlich.

Für-Gründer.de: Ganz aktuell ist die sogenannte Micro-Richtlinie für die Bilanzierung. Was verbirgt sich dahinter und welche Vorteile haben Unternehmen dadurch?

Guido Kruttasch: Dahinter steckt eigentlich eine Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften, die jetzt nur noch einen vereinfachten handelsrechtlichen Jahresabschluss vorlegen können. Mit dem Micro-Bilanz-Gesetz vom 27.12.2012 beschloss man die Umsetzung von EU-Vorgaben, die Bürokratiekosten in Kleinstkapitalgesellschaften senken sollen.

Um genauer zu werden sind Gesellschaften wie die AG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG betroffen, deren Umsatzerlöse bis 700.000 € und die Bilanzsumme bis 350.000 € und durchschnittlich nicht mehr als zehn Arbeitnehmer aufzeigen. Diese Kleinstkapitalgesellschaften können handelsrechtlich folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen:

  • Erstellung einer verkürzten Bilanz
  • Aufstellung einer verkürzten Gewinn- und Verlustrechnung
  • Verzicht auf einen Anhang

Die Bilanz muss auch nicht mehr im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden, wo sie von jedem kostenlos einsehbar ist. Wer die Jahresabschlussdaten also einsehen möchte, muss dies beantragen und bezahlen. Eigentlich eine sehr begrüßenswerte Geschichte, da ja auch gerade Start-ups davon profitieren. Allerdings hat die Sache einen Haken.

Für-Gründer.de: Welchen Haken?

Guido Kruttasch: Für die kleinen Kapitalgesellschaften gelten, bezogen auf die Steuerbilanz, auch die Vorschriften der neuen E-Bilanz, und die sehen viel detailliertere Angaben im Jahresabschluss vor, als das Micro-Bilanz-Gesetz. Im Prinzip wird die Vereinfachung im Handelsrecht durch das Steuerrecht wieder vereitelt. Außerdem und das ist gerade auch für Unternehmer am Anfang ihrer Unternehmung von zentraler Bedeutung: die Micro-Bilanz wird wohl nicht ausreichen, um bei Banken die Kreditwürdigkeit nachzuweisen. Als Voraussetzung für die Vergabe von Krediten werden Banken vermutlich weiterhin ausführlichere Angaben zur Finanz- und Geschäftssituation verlangen. Da muss jeder Unternehmer individuell entscheiden, wie er sich verhalten möchte.

Für-Gründer.de: Generell steht ja jeder Unternehmer vor der Wahl, ob er seine Buchführung selbst macht sowie teilweise oder ganz einem Fachmann übergibt. Zudem gibt es zahlreiche Softwareprogramme, die Selbstständige unterstützen wollen. Was sind Ihre Ratschläge an Selbstständige bei dieser Entscheidung?

Guido Kruttasch: Es gibt natürlich viele gute Gründe, seine Buchhaltung mittels einer Software selbst zu erstellen. Die Kostenfrage ist nur eine davon. Abgesehen vom Selbstschutz gibt es allerdings noch viel mehr gute Gründe, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Das Software-Programm sagt Ihnen nicht, ob es richtig ist, was Sie tun oder eben nicht. Sie bekommen als Unternehmer ein Bearbeitungsmittel kostenpflichtig zur Verfügung gestellt und das war es dann. Das Risiko tragen Sie als ganz allein auf Ihren Schultern. Wissen Sie denn wirklich ganz genau, ob alles richtig ist oder gehen Sie nur davon aus?

Die Frage, die ich mir stellen würde ist auch, ob ich mir diese Bürde überhaupt selbst aufhalsen wollen würde. Gibt es dann den großen Knall mit dem Finanzamt, schießen die Kosten nämlich erst recht in die Höhe. Und dann geht es auch um die Ausbesserung von Altlasten. Da geht der Spaß erst richtig los. Wer aus Kostengründen seine Buchhaltung in Eigenregie erstellen möchte, sollte sich also der Gefahren bewusst sein. Die fachlichen Anforderungen an die ordnungsgemäße Buchhaltung darf man nicht unterschätzen.

Einige glauben wirklich, dass das alles ohne entsprechende Vorkenntnisse und Erfahrungen mit der Suche nach dem richtigen Konto im Kontenrahmen zu meistern sei. Mit der fiskalischen Einführung der E-Bilanz verbietet sich dies erst recht, denn das Finanzamt hat ein großes Interesse an Unternehmensdaten und verlangt ab 2013 die Abgabe der sogenannten E-Bilanz und die digitale Übersendung der Daten. Hierbei sind bis zu 140 Konten in der Buchführung mehr anzusprechen. Dies erfolgt, damit das Finanzamt ein entsprechendes elektronisches Risikomanagement ablaufen lassen kann und Betriebsprüfer gezielter und effektiver eingesetzt werden können. Die Buchhaltung ist als Beweismittel von hohem Wert und sollte nicht stiefmütterlich behandelt werden. Mit Laienkräften oder Gelegenheitsbuchhaltern haben wir in unserer Kanzlei schlechte Erfahrungen gemacht und dies liegt dann nicht an der verwendeten Software, sondern an den handelnden Personen.

Am Anfang unseres Gesprächs erwähnte ich ja bereits, dass wir an einem neuen Dienstleistungs-Modell arbeiten, welches voraussichtlich im Spätsommer auf den Markt kommen wird. So ein bisschen wie die Methode „Share Economy“ wird das eine ideale Sache, gerade auch für Gründer. Steuerliche Angelegenheiten werden hier im Prinzip ausgelagert werden, persönliche Beratung natürlich inklusive. Dennoch erhält der Unternehmer hier viel mehr technische Möglichkeiten für den eigenen Überblick und mehr Kostenkontrolle bei der Buchhaltung. Ich kann aber noch nicht zu viel verraten. Nur eines und das ist mir persönlich auch wichtig: Pflichten lassen sich am besten Erfüllen, wenn man Freude daran haben kann. Zumindest dann am Ergebnis. Und das muss gewährleistet sein.

Für-Gründer.de: Vielen Dank für das Gespräch!

Fuer-Gruender.de SiegelDie Kruttasch Steuerberatungsgesellschaft aus Berlin ist Mitglied im Beraternetzwerk von Für-Gründer.de und mit einem ausführlichen Profil in der Dienstleister- und Beraterbörse vertreten: zum Profil der Kruttasch Steuerberatungsgesellschaft

 

Kontakt

Guido Kruttasch
Kruttasch Steuerberatungsgesellschaft mbH
Carmerstraße 8
10623 Berlin
Tel. : +49 (30) 200 893 0
E-Mail: post@kruttasch.de
Website


Viewing all articles
Browse latest Browse all 2842