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Online gründen mit dem Gründungsassistenten

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Der neue Gründungsassistent von GO AHEAD soll den Gründungsprozess stark erleichtern. Die Gründung von UG und GmbH sollen dabei online möglich werden. Mithilfe eines Fragenkatalogs können Unternehmer ihre individuell zugeschnittene Satzung erstellen.

Für-Gründer.de: Herr Fritzsche, Sie sind Team- und Vertriebsleiter bei GO AHEAD. Stellen Sie uns das Unternehmen doch bitte kurz vor. Was bieten Sie Ihren Kunden?

Simon Fritzsche von GO AHEAD: Wir bieten Gründern und Unternehmen gründungsunterstützende Dienstleistungen an. Gerade in der Vorgründungsphase gibt es eine Vielzahl von Punkten, die zu berücksichtigen sind. Hier bieten wir mit unseren Vorlagen und unserem erfahrenen Gründungsteam einen echten Mehrwert für den zukünftigen Unternehmer, sodass sich der voll und ganz seinen primären Aufgaben widmen kann.

Simon Fritzsche von Go AHEAD

Simon Fritzsche von GO AHEAD

Für-Gründer.de: Sie haben nun auch den GO AHEAD Gründungsassistenten gelauncht, mit dem Sie die GmbH- bzw. UG-Gründung online möglich machen wollen. Wie genau funktioniert das?

Simon Fritzsche von GO AHEAD: Die UG oder die GmbH wurde bislang klassisch mit der Unterstützung eines Anwalts und eines Notars gegründet. Versierte Gründer nutzen zunehmend auch Vorlagen, um so Kosten im Gründungsprozess zu minimieren. Genau für diese Unternehmer haben wir einen online Gründungsassistenten geschaffen, mit dem sich der Gründer – geführt durch einen Fragenkatalog – seine individuell zugeschnittene Satzung erstellen kann. Formvorlagen für die Handelsregisteranmeldung und die Eröffnungsbilanz runden das Angebot ab.

Für-Gründer.de: Mit dem Gründungsassistenten klicke ich mich also zu meinem individuellen GmbH Gesellschaftsvertrag. Der muss aber noch notariell beurkundet und dem Handelsregister übermittelt werden. Hilft mir der GO AHEAD Gründungsassistent auch bei diesen Aufgaben?

Simon Fritzsche von GO AHEAD: Den Gang zum Notar können wir dem Gründer auch mit unserem intelligenten Gründungsassistenten nicht ersparen – und das wollen wir auch gar nicht. Denn neben der Beurkundung erbringt der Notar eine Reihe wichtiger aufklärender Leistungen, die wir dem Gründer nicht vorenthalten möchten. Gerade Erstgründer nutzen hierzu unseren optionalen Service, bei dem wir einen Notar-Termin in der Region veranlassen. Über die Jahre haben wir dahingehend ein gut funktionierendes Netzwerk geschaffen.

Für-Gründer.de: Welche Zielgruppe nehmen Sie mit dem Gründungsassistenten ins Visier? Sind es nur die relativ „einfachen” Gründungen? Oder lassen sich mit dem Gründungsassistenten auch komplexere Konstellationen abbilden?

Simon Fritzsche von GO AHEAD: Unsere Kunden sind zum großen Teil Erstgründer – aber auch klein- und mittelständische Unternehmer, die sich nicht selbst mit der Beschaffung und Erstellung der Unterlagen beschäftigen wollen. Eine weitere Zielgruppe, die wir anfänglich nicht gesehen hatten, die aber einen immer größeren Zulauf erfährt, sind kleine Anwaltskanzleien, die über unseren Gründungsassistenten die Kompetenz der FORIS Gruppe nutzen können.

Mit dem Gründungsassistenten von GO AHEAD wird die Gründung des eigenen Unternehmens erheblich vereinfacht.

Mit dem Gründungsassistenten von GO AHEAD wird die Gründung des eigenen Unternehmens erheblich vereinfacht.

Für-Gründer.de: Welche Gründe gibt es, sich für die GmbH Gründung bzw. die UG Gründung zu entscheiden? Schließlich gibt es ja auch noch die Limited? Hat diese Rechtsform mit der Einführung der UG an Popularität eingebüßt?

Simon Fritzsche von GO AHEAD: Neben der Haftungsbeschränkung gibt es eine Vielzahl von Gründen, die für eine Kapitalgesellschaft sprechen. So sind primär die persönlichen und die unternehmerischen Ziele für die Rechtsformwahl ausschlaggebend.

Die Limited ist – obwohl sie seit 2003 eine in Deutschland anerkannte Rechtsform darstellt – aufgrund ihres flexiblen Einsatzes eine Besonderheit: Es wissen bislang nur wenige, dass sich die Limited auch über ein Bewertungssystem clever in eine GmbH verschmelzen lässt, um so einen Mehrwert erzielen zu können. Auch Möglichkeiten wie Mitarbeiterbeteiligung, die einfache Kapitalerhöhung oder auch die Möglichkeiten der Anteilsvergabe, auch Share-Arten genannt, bei der Limited sind den wenigsten Gründern bekannt.

Die Limited ist damit mehr eine GmbH als eine haftungsbeschränkte UG bei der unter anderem eine Ansparpflicht auf das Eigenkapital besteht.

Alle Unternehmensformen haben ihre Vor- und Nachteile, sodass jeder Unternehmer nicht nur bei der Gründung – sondern etwa einmal im Jahr – abwägen sollte, welche Rechtsform die geeignetste ist. Grundsätzlich gilt: für den geschäftlichen Erfolg ist nicht die Rechtsform entscheidend, sondern die erbrachte Leistung.

Für-Gründer.de: GO AHEAD unterstützt Gründer und Unternehmer aber nicht nur in Sachen Rechtsform. Sie bieten darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Tools, Apps und Informationsangebote …

Simon Fritzsche von GO AHEAD: Das ist richtig! In den letzten Jahren haben wir unsere Services gerade in der Vorgründungsphase weiter ausgebaut. Unsere Gründer-App oder auch unser Rechtsformwahl-Tool werden sehr gut angenommen. Auf diesen Wegen möchten wir unser Wissen gern mit Existenzgründern teilen und unsere Erfahrung weitergeben.

Für-Gründer.de: Vielen Dank für das Interview!

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