Die Bundesregierung hat Unternehmen unbegrenzte Kredithilfen der KfW zugesichert, um Insolvenzen zu vermeiden. Was genau bedeutet das und wie gelangt ihr an die Liquiditätshilfen?

Kredite ohne Limit von der KfW, aber mit Einschränkungen
Die KfW vergibt in Zeiten der Corona-Krise Kredite ohne Obergrenze. Das haben Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf einer Pressekonferenz verkündet. Von 460 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt ist die Rede, mit bis zu 93 Milliarden Euro könne dies aufgestockt werden.
Die KfW-Corona-Hilfe müsst ihr bei eurem Finanzpartner mit einem entsprechenden Konzept beantragen – in der Regel ist das eure Hausbank. Für Bürgschaften – um fehlende Sicherheiten zu kompensieren – können die Bürgschaftsbanken der Länder einspringen.
- Unterstützung bei der Beantragung von Liquiditätshilfen: Um schnell die notwendigen Unterlagen aufzubereiten, hilft euch ein erfahrener Coach: fordert ein kostenfreies Erstgespräch an.
Das KfW-Programm zur Liquiditätshilfe für Unternehmen gliedert sich in drei Bereiche:
Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind:
Wenn euer Unternehmen jünger als 5 Jahre ist, könnt ihr die Liquiditätshilfen über den ERP-Gründerkredit beantragen. Im Detail bedeutet dies:
- Risikoübernahme durch die KfW in Höhe von bis zu 80 Prozent für die Hausbanken. Kredite für Betriebsmittel von jeweils bis zu 200 Mio. Euro.
- Großunternehmen profitieren auch in stärkerem Maße von der Haftungsfreistellung. Sie gilt nun für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. Euro, vorher waren es 500 Millionen Euro Umsatz pro Jahr.
Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:
Für ältere Unternehmen werden die Liquiditätshilfen über den KfW Unternehmerkredit ausgegeben:
- Risikoübernahme von bis zu 80 Prozent für die Hausbanken. Kredite für Betriebsmittel von jeweils bis zu 200 Mio.
- Die Haftungsfreistellung gilt ebenfalls für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 2 Mrd. Euro pro Jahr.
- Beim KfW-Kredit für Wachstum ist die Kreditvergabe ebenfalls möglich.
KfW-Sonderprogramm:
Durch das KfW-Sonderprogramm sollen Unternehmen Kredite erhalten, die durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Aber Achtung: Das Sonderprogramm ist noch nicht aktiv, sondern unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission. Beim KfW-Sonderprogramm sollen die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln auf 90 % und bei Betriebsmitteln auf 80 % erhöht werden.
Bonitätsprüfung durch Hausbanken erfolgt weiterhin
Die Hilfen der KfW sind nicht schrankenlos: Da die Anträge über die Hausbanken erfolgen, prüfen diese weiterhin eure Bonität. Wenn diese Prüfung nicht erfolgreich verläuft, habt ihr auch keinen Anspruch auf die KfW-Unterstützung. Tipp: Haltet euch über den kostenlosen Corona-Hilfe-Newsletter der KfW, abonnierbar auf der Infoseite, auf dem Laufenden.
- Unterstützung bei der Beantragung von Liquiditätshilfen: Um schnell die notwendigen Unterlagen aufzubereiten, hilft euch ein erfahrener Coach: fordert ein kostenfreies Erstgespräch an.
Finanzämter und Banken überlastet
Wer in den vergangenen Stunden versucht hat, bei seiner Hausbank oder dem zuständigen Finanzamt an genaue Informationen zu gelangen, konnte schon froh sein, wenn er durchkam. Doch auch dann war die Ratlosigkeit groß, die Informationen spärlich. Auch über entsprechende Websites sind genaue Abläufe oder Formulare weitestgehend Mangelware.
Schnell reagiert hat die IBB: Auf der Website können Unternehmen aus Berlin und Brandenburg ab dem 19.03. Anträge für Liquiditätshilfen stellen. Neben einer Checkliste für den Sonderfall Corona findet ihr dort einen Ablaufplan, eine Hotline und E-Mail-Adresse sowie eine Auflistung derjenigen Branchen, die unterstützt werden.
Auch die Thüringer Aufbaubank bietet inzwischen eine Infoseite für die Liquiditätshilfe in der Corona-Krise.
Weitere Banken werden sicherlich folgen, die wir hier nachtragen werden.
Welche Liquiditätshilfen gibt es für Selbstständige und Freiberufler?
Einzelkämpfer und kleine Unternehmen trifft die momentane Krise besonders hart. Hier geht Bayern als Bundesland mit gutem Beispiel voran: Freiberufler und KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern erhalten finanzielle Unterstützung aus einem Soforthilfe-Fonds. Der Bürgschaftsrahmen der LfA Förderbank Bayern wird um 500 Millionen Euro erhöht.
So staffelt sich die Soforthilfe Corona für kleine Unternehmen in Bayern:
- 5.000 Euro: bis 5 Mitarbeiter
- 7.500 Euro: bis 10 Mitarbeiter
- 15.000 Euro: bis 50 Mitarbeiter
- 30.000 Euro: bis 250 Mitarbeiter
Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger verkündete am 17.03.:
Das Geld kann ab morgen schnell und unbürokratisch beantragt werden, wenn Freiberufler und Firmen in Liquiditätsprobleme kommen. Die ersten Überweisungen soll es noch in dieser Woche geben.
Sprich: Ab 18.03. können Freiberufler und Firmen das Geld beantragen, und zwar über die Hausbank, wie Finanzämter raten.
Wie geht es mit der Liquiditätshilfe weiter?
Noch läuft die Beantragung von Liquiditätshilfen recht chaotisch ab. Doch wichtige, richtungweisende Entscheidungen wurden getroffen und werden unter Aufbietung aller Kräfte umgesetzt. Bund und Länder, Behörden und Beratungsstellen arbeiten hierbei eng zusammen, um die Wirtschaft in der Krise so gut es geht zu stabilisieren.
Zu diesem Zeitpunkt lässt sich noch nicht sagen, ob das bayerische Modell für kleine Unternehmer auch in anderen Bundesländern übernommen wird. Doch vielversprechende Hilfen stehen zur Verfügung und regionale wie bundesweite Banken stellen Konzepte sowie Hilfsangebote nach und nach online. Wir wünschen euch alles Gute für diese herausfordernde Phase und halten euch mit Infos auf dem Laufenden!
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Der Beitrag Liquiditätshilfen in der Corona-Krise erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.