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Steuerstundungen wegen Corona

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Die Bundesregierung entlastet Unternehmen und Selbstständige mit Steuerstundungen. Erfahrt für welche Steuern dies gilt und wie es geht.

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Bürokratische Entlastung: Die Bundesregierung hat Steuerstundungen für Unternehmen beschlossen. (Foto: Unsplash)

Steuerstundungen auf einen Blick

Wer steuerpflichtig ist und nachweisen kann, von Corona stark betroffen zu sein, darf einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Eine plausible Begründung ist beispielsweise, Angehöriger einer gebeutelten Branche wie Gastronomie oder Tourismus zu sein.

Weitere wichtige Infos:

  • Lasst euch von eurem Steuerberater bei der Antragstellung unterstützen.
  • Steuervorauszahlungen können leichter herabgesetzt werden, wenn vorauszusehen ist, dass eure Einkünfte wahrscheinlich geringer sein werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, wenn ihr als Steuerschuldner unmittelbar von der Corona-Krise betroffen seid.

Welche Steuerstundungen gibt es?

Stunden lassen sich in Zeiten von Corona folgende Steuern, die euch als Unternehmer in Bezug auf das Finanzamt betreffen:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

Ob auch Lohnsteuerzahlungen gestundet werden können, ist zum Zeitpunkt der Artikelveröffentlichung noch nicht klar.

Achtung: Da es von der allgemeinen BMWi-Erklärung abgesehen keinen Leitfaden für Steuerstundungen gibt, müsst ihr für jede Stundung einen Antrag stellen, der von der Behörde genehmigt werden muss. Wie das geht, erfahrt ihr weiter unten.

Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird weiterhin darüber nachgedacht, eine quartalsweise Voranmeldung als Standard einzurichten. Dies würde viele Unternehmen entlasten, die derzeit monatsweise ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen.

Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Steuerstundung?

Anträge für Steuerstundungen reicht ihr schriftlich beim für euch zuständigen Finanzamt ein. Dafür braucht es aber kein kompliziertes Formular, eine E-Mail genügt. Weist in der E-Mail auf die aktuelle Corona-Situation hin und Steuerstundungen von ein bis zwei Monaten sollte nichts mehr im Wege stehen.

Wie das aussieht, zeigen wir euch hier anhand eines Beispiels mit der ausgefüllten Vorlage des Finanzamtes Bayern:

Der Antragsbogen für das Finanzamt lässt sich schnell ausfüllen. Ihr braucht lediglich die Anschriften und eure Steuernummer.

beispiel-steuerstundung-teil-1

Tragt im Formular weiterhin ein, welche Steuer ihr stunden lassen möchtet und ob euch eine Ratenzahlung möglich ist.

beispiel-steuerstundungen-teil-2

Ihr könnt auch um eine Herabsetzung der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bitten.

beispiel steuerstundungen teil 3

 

Kontakt zum Finanzamt halten und Folgeanträge stellen

Wenn ihr noch mehr Zeit benötigt, solltet ihr vor Ablauf der Frist einen Folgeantrag nach dem obigen Beispiel stellen. Generell ist es eine gute Idee, einen engen Kontakt zu eurem zuständigen Finanzamt zu halten und euch über die weitere Entwicklung zu informieren. Zögert auch nicht, euch Hilfe bei einem Steuerberater zu suchen.

Der Beitrag Steuerstundungen wegen Corona erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.


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