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Kurzarbeitergeld wegen Corona

Kurzarbeitergeld (Kug) ist eine Alternative, die aktuelle Corona-Krise zu meistern – insbesondere für Unternehmen, die wegen Geschäftsschließungen keine Aufträge generieren können. Wir zeigen euch, wie Kurzarbeitergeld funktioniert und welche Maßnahmen die Bundesregierung beschlossen hat.

#1 Welche Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld gibt es wegen Corona?

Kug gibt es, wenn Unternehmen aufgrund eines vorübergehenden Ereignisses ihre Mitarbeiter nicht voll beschäftigen können.

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Praxiswissen-kompakt
Hilfe von der Regierung: Unter bestimmten Bedingungen steht euch Kurzarbeitergeld zu.

Aufgrund der Corona-Epidemie hat die Bundesregierung am 13.3.2020 Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld (Kug) beschlossen:

  • Ihr könnt Kug beantragen, wenn mindestens 10 Prozent eurer Belegschaft aufgrund von Corona mindestens 10 Prozent weniger arbeiten muss.
  • Das Kurzarbeitergeld könnt ihr rückwirkend zum 1.3.2020 beantragen.
  • Der Staat übernimmt auch die vollen Sozialversicherungsbeiträge für das KUG.
  • Das Kug wird für eine Dauer von 12 Monaten gewährt. Verlängerungen bis 24 Monate sind per Rechtsverordnung grundsätzlich möglich.

#2 Was sind die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld?

Hier gibt es grundsätzlich 4 wichtige Voraussetzungen:

  • Ihr müsst nachweisen, dass sich eure Auftragslage durch Corona verschlechtert hat oder verschlechtern wird, und dass ihr eure Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigen könnt.
  • Mindestens ein Mitarbeiter eures Unternehmens muss sozialversicherungspflichtig sein.
  • Mitarbeiter, die Kurzarbeitergeld erhalten sollen, dürfen sich nicht in Kündigung befinden.
  • Ihr müsst das Kurzarbeitergeld bei eurer Arbeitsagentur vor Ort beantragen.

#3 Wie ist der Ablauf beim KUG?

Als Erstes kündigt ihr im Unternehmen die geplante Kurzarbeit an und trefft Vereinbarungen mit euren Mitarbeitern über Zeitpunkt und Ausmaß der Kurzarbeit. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, ist er euer Verhandlungspartner, andernfalls sprecht ihr mit jedem Kollegen einzeln. Anschließend füllt ihr den Antrag zum KUG aus.

Wenn eure örtliche Arbeitsagentur dem Antrag zustimmt, bereitet ihr eure Lohnabrechnung für das Kurzarbeitergeld vor. Ihr überweist dann euren Mitarbeitern nur noch einen Teil des Gehalts, den Rest erhalten die Mitarbeiter von der Arbeitsagentur.

#4 Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?

Mitarbeiter mit Kindern erhalten 67 Prozent der Nettodifferenz als KUG, wer keine Kinder hat, erhält 60 Prozent. Und so wird grundsätzlich gerechnet, wie das folgende Beispiel eines Mitarbeiters mit Kind zeigt:

  • Ausgangssituation: Mitarbeiter erhält normalerweise netto 2.400 Euro, die Kurzarbeit beträgt 50 Prozent, der Mitarbeiter erhält vom Betrieb also nur noch 1.200 Euro.
  • Berechnung des Kug: 67 Prozent von 1.200 Euro sind 804 €, die erhält der Mitarbeiter von der Arbeitsagentur.
  • Insgesamt erhält der Mitarbeiter also 2.004 Euro und arbeitet dafür nur noch die Hälfte der Zeit.

Fazit: Kurzarbeit in der Corona-Krise

Kurzarbeitergeld entlastet die Personalkosten bei vorübergehendem Auftragseinbruch in der Corona-Krise. Ihr könnt das Kug grundsätzlich online beantragen. Euren Steuerberater werdet ihr für die Lohnabrechnung brauchen. Er hilft euch auch bei der abschließenden Endabrechnung, wenn die Corona-Krise überwunden sein wird. Ihr könnt übrigens auch die Kurzarbeit unterbrechen, wenn sich die Auftragslage kurzfristig bessert.

Lest weitere Leitfäden bei uns auf dem Für-Gründer.de-Portal:

Wir wünschen euch viel Mut und Kraft, um die aktuelle Krise zu meistern.

Der Beitrag Kurzarbeitergeld wegen Corona erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.


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