Viele Gründer mit skalierbaren Geschäftsmodellen benötigen Kapital für die Wachstumsphase. Allerdings ist in Deutschland die Finanzierung durch Venture Capital wieder rückläufig, wie die aktuellen Zahlen für das Jahr 2014 belegen. Ein vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entworfener Gesetzesentwurf könnte die Situation für Gründer und Wagniskapital-Geber erheblich verbessern.
Die Finanzierung der Unternehmensgründung und der ersten Phase der Produktentwicklung können Gründer oft noch aus der eigenen Tasche bezahlen. Spätestens aber beim Markteintritt kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Insbesondere innovative Produkte benötigen Zeit und ein gewisses Marketingbudget, um sich im Markt einen Namen zu machen. Mit etwas Glück findet sich ein Business Angel, der die Startfinanzierung in Form von Wagniskapital, auch als Venture Capital oder Risikokapital bezeichnet, übernimmt.
Kommt das Geschäftsmodell im Markt gut an, kann über eine Strategie zur Internationalisierung nachgedacht werden. Hier reicht das Kapital der Business Angels oft nicht mehr aus. Venture Capital-Unternehmen, also institutionelle Anleger, sind nun für die weitere Finanzierung gefragt. Aber wie sieht es mit der Verfügbarkeit von Venture Capital in Deutschland eigentlich aus? Steht genügend Wagniskapital zur Finanzierung innovativer und wachstumsstarker Ideen bereit?
Wagniskapital in Deutschland 2014 geringfügig gesunken
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat für 2014 im Rahmen einer Untersuchung zum Private Equity-Markt die aktuellen Zahlen zur Wagniskapitalfinanzierung in Deutschland veröffentlicht – das sind die wesentlichen Ergebnisse:
- Rückgang des Finanzierungsvolumens durch Wagniskapital um ca. 10 % auf 646 Millionen Euro im Vergleich zu 2013
- Im Bereich der Kommunikationstechnologie gab es ein Zuwachs an Venture Capital-Finanzierungen um ca. 25 % auf 159 Millionen Euro, wohingegen Life Science ein Rückgang um etwa 30 % auf 148 Millionen Euro verzeichnete.
- Berlin verbuchte mit 37 % den größten Anteil des Finanzierungsvolumens, gefolgt von Bayern mit 21 %
Der Rückgang des Finanzierungsvolumens um 10 % reiht sich damit ein in die Auf und Abs der letzten Jahre. Vergleicht man diese Zahlen auf internationaler Ebene, so schneidet Deutschland in Europa nur mittelmäßig ab. In den USA wurde in den letzten Jahren im Schnitt sogar das 30-fache an Wagniskapital investiert.
Die Erwartungen für 2015 sind derzeit allerdings recht positiv: Die Hälfte der Venture Capital-Unternehmen erwartet eine Zunahme der eigenen Investitionen, ein Drittel geht von einer Stagnation aus und 16 % glauben an einen Rückgang.

Die Venture Capital-Investitionen in Deutschland bleiben bei mehrjähriger Betrachung stabil
(Quelle: BVK-Statistik/PEREP Analytics, Datenstand: Februar 2015)
BVK macht Vorschlag zu neuem Venture Capital-Gesetz
Vielen Start-ups mangelt es an Wagniskapital. Sie würden gerne schnell wachsen, können es aber nicht. Dieser Mangel an Wagniskapital ist laut BVK auf fehlende aufsichtsrechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Aus diesem Grund wurde durch den BVK in Berlin ein eigens erarbeiteter Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Venture Capital-Situation in Deutschland verbessern soll. Die Kernpunkte des BVK-Gesetzesentwurfes sollen sich auf junge innovative Unternehmen, Venture Capital-Fonds und Business Angels positiv auswirken und beinhalten u.a.:
- Staatliche finanzielle Unterstützung der Forschung und Entwicklung bei jungen Unternehmen sowie steuerliche Vorteile bei der Verwertung von Intellectual Property, also z.B. Patenten
- Umsatzsteuerbefreiung für das Management von Venture Capital Fonds sowie eine gesetzliche Steuertransparenz bei Fonds zur Erhöhung der Rechtssicherheiten, insbesondere für ausländische Investoren
- Verschiebung der Versteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Business Angels im Falle einer direkten Reinvestition sowie die Einführung von Sonderabschreibungen für Anschaffungskosten von Beteiligungen
Gesetzesentwurf des BKV wird von Business Angels begrüßt
Der vom BKV entworfene Gesetzesentwurf enthält Forderungen, die in manchen europäischen Ländern bereits umgesetzt wurden – ob die Bundesregierung den Entwurf eins zu eins übernimmt, ist allerdings fraglich.
Aus den Reihen der privaten Investoren sind jedenfalls positive Meinungen zu hören. Das Business Angels Netzwerk Deutschland, kurz BAND, begrüßt die Inhalte des Gesetzesentwurfs.
Sehr positiv hervorzuheben ist der Umstand, dass der Entwurf wichtige Stellschrauben im Bereich des Wagniskapitalmarktes in Angriff nimmt und diese für innovative Unternehmen, VC-Fonds und Business Angels gleichermaßen betätigt. Die Umsetzung eines solchen Venture Capital-Gesetzes dürfte für Deutschland eine wahre Explosion an Firmengründungen nach sich ziehen.
So die Meinung von Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dr. Rolf Leuner von Rödl & Partner, der sich den Entwurf im Auftrag des BAND genauer angeschaut hat. Jetzt gilt es abzuwarten, wie dieser Vorschlag in Berlin bewertet wird – in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen stehen die Chancen für eine Umsetzung aber wohl nicht ganz so schlecht.
Die ausführliche Statistik zur Entwicklung des Venture Capital-Marktes können Sie sich hier herunterladen. Sie erfahren auf Für-Gründer.de auch mehr über die Unternehmensfinanzierung von Start-ups und wie Sie als Gründer einen Investor finden.