Das EXIST-Programm jubiliert. Mit dem Gründerstipendium, dem Instrument zur Gründungsförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, wurden in den vergangenen 15 Jahren mehr als 1.700 technologiebasierte Geschäftsideen unterstützt. Nun wurden Neuerungen angekündigt, über die sich künftige Stipendiaten besonders freuen werden. Denn bald soll es mehr Geld geben.
Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden Studierende, Absolventen sowie Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützt, die eine Geschäftsidee haben und die Existenzgründung planen. Um das Gründerstipendium zu erhalten, muss es sich bei der Gründungsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Projekt handeln, das gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten hat. Initiiert wird das Förderprogramm vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Mehr Geld für Gründer aus der Universität
Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten geförderte EXIST-Stipendiaten für die Sicherung ihres persönlichen Lebensunterhalts bis zu 2.500 Euro im Monat, wenn sie promoviert haben. Absolventen erhalten 2.000 Euro pro Monat, Studierende bekommen monatlich 800 Euro. Allerdings gibt es einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat und Kind, wenn Stipendiaten Eltern sind. Darüber hinaus stehen bis zu 10.000 Euro für Sachausgaben zur Verfügung, wenn es sich um eine Einzelgründung handelt. Im Falle einer Gründung im Team gibt es sogar 17.000 Euro. Ein Zuschuss für Investitionen in Höhe von bis zu 70.000 Euro und weitere 5.000 Euro für Coachings gibt es oben drauf. Insgesamt beträgt die maximale Förderdauer ein Jahr.
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Die meisten Anträge auf das EXIST-Gründerstipendium kommen aus den Bereichen Internet und Software
(Quelle: EXIST-Tagungsband 2014, S. 10)
Anlässlich des 15-jährigen Bestehens der EXIST-Gründungsförderung soll sich beim Programm nun sogar einiges verbessern. Dies kündigte Stefan Kapferer, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Ende März beim Gründerkongress im Berliner ewerk an. In Zahlen ausgedrückt, werden demnächst auch Absolventen 2.500 Euro im Monat erhalten. Darüber hinaus werden die Mittel für Investitionen deutlich angehoben. Der Zuschuss für Investitionen für Gründerteams im Rahmen von EXIST-Forschungstransfers steigt von 70.000 auf bis zu 250.000 Euro an.
Mehr Geld: Zeitpunkt aber ungewiss
Leider ist zum aktuellen Zeitpunkt – auch auf Anfragen hin – noch ungewiss, wann genau der Startschuss für die Aufstockung fällt. Wenn es soweit ist, werden wir darüber berichten. Auch wenn es also noch eine Weile dauern kann, ist bereits klar, welche Gründer sich wahrscheinlich schon jetzt besonders auf die Erhöhung der Fördersummen freuen. Denn insbesondere junge Start-ups haben es schwer, wenn es um die Kapitalbeschaffung für den Bau von Anlagen oder Prototypen geht.
Das EXIST-Gründerstipendium in der Praxis
Jungunternehmer wie FOVEA-Gründer Christopher Herbon wissen genau, wie sehr der Bau eines Prototypen ins Geld gehen kann. Erst kürzlich sprachen wir mit ihm über die Idee hinter seiner App zur fotooptischen Holzvermessung. Über die Unterstützung durch EXIST sagt er nur Gutes:
Das EXIST-Gründerstipendium, durch das FOVEA aufgrund des hohen Innovationsgehalts von 2012 bis 2013 gefördert wurde, war unser erster wichtiger Schritt, da es uns vor allem durch die finanzielle Unterstützung die Möglichkeit gab, innerhalb nur eines Jahres unseren Prototypen für den Testbetrieb fertigzustellen. Es ist toll, dass es so ein Programm für Forschungsprojekte wie unseres gibt.
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Mit der App von FOVEA soll die fotooptische Holzvermessung die Forstwelt revolutionieren (Quelle: fovea.eu)
Von 2007 bis 2011 wurden insgesamt 752 Gründungsvorhaben mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert. Davon haben 585 Gründungsteams tatsächlich ein Unternehmen gegründet. Zurückzuführen ist die gute Quote von 78 % auf die Qualität der Geschäftsideen und die Unterstützung durch die Gründungsinitiativen der Hochschulen. Darüber hinaus mussten 71 % dieser 585 umgesetzten Vorhaben lediglich niedrige Markteintrittshürden nehmen, da sie überwiegend aus den Internet- und Kommunikationstechnologien und dem Software- und Dienstleistungsbereich stammen.
Zu jenen Durchstartern, die sich im Zeitraum von 2007 bis 2011 erfolgreich um das Stipendium bewarben, gehört auch das Gründerteam rund um Dr. Matthias Bürger von Kinematics. Die Entwickler des Roboterbaukastens für Kinder, stellten im Herbst 2011 ihren Antrag auf das EXIST-Gründerstipendium. Im Interview mit uns erklärte Bürger, womit sich das Team noch vor Antragsstellung auseinander setzen musste:
Wir haben uns gleich zu Anfang der Unternehmung kritische Fragen gestellt und Risiken benannt. Gleichzeitig haben wir versucht, Workarounds zu finden ohne dabei eine rosa Brille aufzusetzen. Wichtig war für uns immer auch die Expertise Dritter, egal ob Gründer, Berater, Investoren oder Unternehmer. Von Beginn an haben wir mit Erfahrungsträgern gesprochen und dieses Feedback in den EXIST-Antrag einfließen lassen.
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Möglich durch EXIST: Kinematics Roboter für Kinder (Quelle: kinematicblocks.de)
Und nach der Förderung durch EXIST? Die Anschlussfinanzierung sichern
Seit 1998 seien es mehr als 1.700 technologiebasierte Geschäftsideen gewesen, die mit dem EXIST-Gründerstipendium gefördert wurden. Bleibt nur die Frage zu klären: was kommt danach? Denn sobald das Förderjahr endet, sind die Gründer weitestgehend wieder auf sich gestellt. Bernhard Fiedler vom German Venture Club benennt den lückenhaften oder zu kurzfristig aufgestellten Finanzplan im Businessplan als typischen Beispielfehler von Gründern, die gerade frisch aus dem EXIST-Gründerstipendium kommen. Stattdessen empfiehlt Fiedler:
Es sollte bereits frühzeitig geplant werden, wie die weitere Finanzierung des Unternehmens erfolgen soll. Die tragischen Beispiele sind dann diejenigen, bei denen an sich eine gute Idee vorhanden ist, die sich aber erst mit der weiteren Finanzierung beschäftigen, wenn das Ende bereits nah ist. Hier kann es dann schwierig werden, eine entsprechende Anschlussfinanzierung zu finden.
Die Gründer von Belegmeister, ebenfalls EXIST-Stipendiaten, programmierten eine App zur Verarbeitung von Kaufbelegen und kümmern sich bereits jetzt um eine Anschlussfinanzierung, wie Philipp Päuser erzählt:
Wir führen bereits Gespräche mit einigen Risikokapitalgebern. Daneben ist das Thema Crowdfunding sehr spannend, weil es auch einen gewissen Marketingaspekt bedient. Und schließlich bietet das Land Berlin für junge Unternehmen wie Belegmeister auch umfangreiche Unterstützungsprogramme.
Business Angels sowie andere Privatinvestoren spielen als Kapitalgeber in den ersten Jahren des Unternehmensaufbaus eine besonders große Rolle. Die Investments von Business Angels erreichen bis zu 500.000 Euro. Darauf folgen öffentliche Beteiligungsfonds, die zumeist in Kombination mit anderen Kapitalgebern eine Finanzierung ermöglichen. Rund die Hälfte der Unternehmen, die bisher auf Beteiligungskapital zurückgegriffen haben, erhielten dieses von unterschiedlichen Beteiligungskapitalgebern gleichzeitig oder nacheinander.
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Art der Beteiligungskapitalgeber in den ersten Jahres des Unternehmensaufbaus
(Quelle: EXIST-Tagungsband 2014, S. 19)
Weitere Informationen zum EXIST-Gründerstipendium sowie eine Vielzahl weiterer Fördermittel und Zuschüsse für Existenzgründer finden Sie auf Für-Gründer.de. Der Antrag auf das EXIST-Gründerstipendium geht an:
- Forschungszentrum Jülich GmbH
Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsstelle Berlin
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
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