Das Projekt SEPA, der einheitliche Eurozahlungsverkehrsraum, geht in die entscheidende Phase. Der gemeinsame Startschuss, zu dem alle Euroländer auf das internationale Überweisungs- und Lastschriftverfahren umgestellt haben sollen, ist der 1. Februar 2014.
SEPA ist ein Großprojekt, das weitreichende Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr hat. Existenzgründer sollten sich rechtzeitig mit den Änderungen vertraut machen und Zahlungsverkehrsanwendungen sowie Buchhaltungssysteme an SEPA anpassen.

SEPA führt zu neuen Anforderungen in der Buchhaltung © N Media – fotolia
Welche Änderungen verursacht SEPA?
Das Ziel von SEPA ist es, dass im Eurozahlungsverkehrsraum für Kunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen und internationalen Zahlungen bestehen. Überweisungen und Lastschriften in Euro sind deshalb ab dem 1.Februar nächsten Jahres nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören die bankspezifischen Angaben. Die meisten Existenzgründer werden sicher schon von ihren Banken darüber informiert sein: Durch SEPA werden Kontonummer und Bankleitzahl durch die Internationale Bankkontonummer IBAN und die Internationale Bankleitzahl BIC ersetzt. Die IBAN ist wesentlich länger als die Kontonummer und setzt sich zusammen aus
- dem Ländercode für Deutschland DE
- einer zweistelligen Prüfziffer
- der Bankleitzahl
- und der Kontonummer.
Ab Februar 2014 reicht die IBAN bei einer Überweisung innerhalb Deutschlands aus. Nur bei internationalen Transaktionen ist zusätzlich die BIC anzugeben. Dies gilt aber nur für die Übergangsphase bis Februar 2016. Bis zu diesem Stichtag müssen Nicht-Euroländer auf SEPA-umstellen. Ab Februar 2016 reicht dann bei internationalen Überweisungen und Lastschriften die IBAN aus.
Das neue Lastschriftverfahren
SEPA macht leider nicht alles einfacher. Das Lastschrift-Verfahren wird für deutsche Unternehmen komplizierter und umständlicher. Eine Lastschriftvereinbarung mit einem Kunden oder Geschäftspartner reicht nicht mehr aus. Stattdessen sind SEPA-Lastschriften bei der betreffenden Bank anzukündigen und haben ein festes Fälligkeitsdatum. Das Datum müssen Unternehmer dem Empfänger vorher rechtzeitig bekanntgeben. Dies hat den Hintergrund, dass der Lastschriftempfänger Zeit hat, für die Deckung seines Kontos zu sorgen und der Lastschrifteinzug zum Fälligkeitsdatum sichergestellt ist.
Für die Lastschrift-Vereinbarungen, die sogenannten Mandate, benötigen Unternehmen eine Mandatsverwaltung und müssen eine neue Inkasso-Vereinbarung mit der Bank treffen. Über die 18-stellige Gläubiger-ID ist der Lastschrifteinreicher genau zu identifizieren. Unternehmen erhalten sie von der Deutschen Bundesbank. Jedem Mandat muss außerdem eine Mandatsreferenznummer zugeordnet werden.
Sind Zahlungsverkehr und Buchhaltungssystem fit für SEPA?
Existenzgründer müssen ab dem Stichtag am 1.Feburar 2014 das SEPA-Zahlverfahren verwenden. Das deutsche Lastschrift- und Überweisungsverfahren wird dann abgeschaltet. So will es der Gesetzgeber. In Unternehmen betrifft die Umstellung die Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme, bei welchen einige Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind. Existenzgründer sollten von Anfang an
- Finanzbuchhaltungssysteme und Zahlungsverkehrsanwendungen an die neuen SEPA-Zahlverfahren anpassen
- IBAN und BIC der jeweiligen Bank an Kunden und Geschäftspartner kommunizieren
- IBAN und BIC der jeweiligen Bank auf Geschäftspapieren verwenden
- IBAN und BIC von Kunden und Geschäftspartnern in der eigenen Buchhaltung erfassen
- SEPA-Lastschriftmandaten anstelle der bisherigen Einzugsermächtigung nutzen.
Die SEPA-Umstellung nicht verpassen
Auch wenn es erst September ist und es bis Februar 2014 noch eine lange Zeit zu sein scheint, sollten Existenzgründer die SEPA-Änderungen nicht auf die lange Bank schieben und ihren Zahlungsverkehr von vornherein anpassen. Eine Umstellung kann je nach Komplexität des eigenen Unternehmens sehr zeitaufwendig werden.
Mehr Informationen finden Existenzgründer hier:
- Allgemeine Informationen zur SEPA-Umstellung
- Informationen zur SEPA-Überweisung
- Informationen zur SEPA-Lastschrift
- SEPA für Unternehmen
- SEPA-Umstellung in Bezug auf Unternehmenssoftware