Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll es Arbeitskräften aus Drittländern erleichtern, Anschluss an den deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Ab März tritt das neue Gesetz in Kraft. Profitieren auch Start-ups davon?

Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Das ist neu
Was ändert sich mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Gesetz ab dem 01. März 2020?
- Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern soll die Einwanderung zu Arbeitszwecken nach Deutschland erleichtert werden.
- Als Fachkräfte gelten Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung (mindestens 2 Jahre) oder mit einem Hochschulabschluss.
- Qualifikationen müssen von der entsprechenden deutschen Institution anerkannt werden.
- Die Vorrangprüfung entfällt.
- Es braucht jedoch einen Arbeitsvertrag bzw. ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
- Fachkräfte dürfen auch in anderen Berufen arbeiten, die im Kontext zu ihren Qualifikationen stehen.
- Die Niederlassungserlaubnis kann nun nach vier anstatt wie zuvor nach fünf Jahren erteilt werden.
Einen Überblick über alle Neuregelungen findet ihr auf der Website der Bundesregierung. Kommen wir nun ausführlicher zu den Vorteilen für Start-ups.
#1 Bekämpfung des Fachkräftemangels
Nach wie vor ist der Fachkräftemangel ein akutes Problem in der Start-up-Szene. Laut einer Umfrage von Bitkom (PDF) sind in den aufstrebenden Unternehmen des Landes durchschnittlich fünf Stellen unbesetzt. Zugleich ist bereits jeder fünfte Mitarbeiter ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Der Bedarf nach Fachkräften aus dem Ausland ist also vorhanden.
Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz sorgt hier für Entspannung: Denn je leichter ausländische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen können, desto einfacher bekommen die Start-ups ihre offenen Stellen besetzt.
#2 Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit
Mit dem Wegfall der Vorrangprüfung müssen Start-ups nicht mehr die Entscheidung der Ausländerbehörde abwarten. Diese kann den noch bis März gültigen Regeln folgend die Arbeitsaufnahme von ausländischen Fachkräften verweigern. Dann nämlich, wenn die Prüfung ergibt, dass inländische Bewerber oder EU-Bürger für die Stelle infrage käme.
Arbeitsmarktexperten kritisieren die Vorrangprüfung, da sie die Integration Geflüchteter auf dem Arbeitsmarkt behindert. Darüber hinaus geht durch das Prüfverfahren wertvolle Zeit verloren, in welcher der potenzielle Arbeitnehmer seine Arbeitskraft bereits im Start-up-Alltag einsetzen könnte.
Das ist ab März erst einmal vorbei. Jedoch behält die Regierung sich vor, die Vorrangprüfung bei Bedarf sehr schnell wieder einzuführen.
#3 Wissenstransfer
Die weiter oben verlinkte Bitkom-Befragung kam zu dem Ergebnis, dass 24 Prozent der Entwickler in den befragten Start-ups aus dem Ausland kommen. Diese bringen Know-how aus ihren jeweiligen Berufsausbildungen mit. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist das Fachwissen aus anderen Ländern wichtig, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Auch können Fachkräfte aus Drittländern wertvolle Informationen in Hinblick auf Konsumverhalten und Marktsituation vermitteln. Für die internationale Markterschließung von Start-ups ist das ein Gewinn.
Außerdem können IT-Spezialisten, die händeringend gesucht werden, nun auch ohne formalen Abschluss nach Deutschland kommen, wenn sie über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen.
#4 Langfristiger Aufbau von Mitarbeitern
Da eine Niederlassung für Fachkräfte nun bereits nach vier Jahren möglich ist, könnt ihr mit euren Mitarbeitern perspektivischer planen. Der Anreiz steigt, sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen und damit auch die Wahrscheinlichkeit, langfristig Teil eures Start-up-Teams zu bleiben. So ist es euch möglich, einen verlässlichen Mitarbeiterstab aufzubauen.
#5 Qualifizierungsmaßnahmen im Inland erleichtert
Arbeitnehmer aus Drittländern finden mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht nur leichter Anschluss an die deutsche Wirtschaft, auch der Zugang zu inländischen Qualifizierungsmaßnahmen wird vereinfacht, sofern diese Maßnahmen der Anerkennung der beruflichen Qualifikation dienen. Dadurch könnt ihr schon früh in die Mitarbeiterschulung investieren.
Sind die Start-ups von kritischen Aspekten betroffen?
So vielversprechend die neue Regelung klingt, gibt es auch skeptische Stimmen. So erläuterte der Arbeitsmarktexperte Holger Bonin in einem Interview mit dem Magazin Human Resources Manager, dass das neue Gesetz ohnehin schon liberale Regelungen nur punktuell lockern werde. Weiterhin seien bestimmte Berufsbereiche wie die Pflege aus strukturellen Gründen schwer erreichbar.
Zeitgleich betont Bonin als positiven Aspekt, dass die Bundesregierung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz erstmalig ein klares Bekenntnis zur Arbeitsmigration vollziehe. Zuwanderung aus ökonomischen Gründen ist von Regierungsseite also explizit gewollt, was den Arbeitsstandort Deutschland bei ausländischen Fachkräften attraktiver macht.
Ob das neue Gesetz für Start-ups eine Chance oder eine Hürde ist, hängt im Kern von der Branche und den gesuchten Stellen ab. Während Unternehmen mit dem Schwerpunkt Pflege weiterhin mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen haben, dürften Start-ups mit Bedarf nach IT-Entwicklern und ähnlich hochschulbasierten Jobs vom Fachkräfteeinwanderungsgesetz profitieren.
- Erfahrt mehr über das Onboarding ausländischer Arbeitskräfte. Wir haben außerdem noch weitere Tipps zur Personalsuche für euch zusammengestellt.
Der Beitrag Einwanderungsgesetz: Chance für Start-ups? erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.