Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes schlug Wellen: Die Arbeitszeiterfassung gehört ab sofort zum Pflichtprogramm in Beschäftigungsverhältnissen. Aber was bedeutet das konkret für Gründer im Sinne des Arbeitsrechtes?
Arbeitszeiterfassung: Die Fakten im Überblick
Vor Kurzem entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter genau erfassen müssen. Dazu gehört neben der regulären Arbeitszeit auch jede einzelne Überstunde. Die Rechte der Arbeitnehmer sollen damit gestärkt werden, da diese mit der neuen Regelung ihre tatsächliche Arbeitszeit gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen können.

Was ändert sich?
Für deutsche Unternehmen bedeutet die Neuregelung eigentlich keine wesentliche Veränderung, da schon jetzt die Arbeitszeit regulär erfasst wird. Theoretisch. Tatsächlich erfasst in der Realität nur jeder fünfte Arbeitnehmer seine Arbeitszeit.
Für Gründer ist es daher dringend an der Zeit, bei dem Thema hinterher zu sein und sich um eine korrekte Arbeitszeiterfassung für jeden Mitarbeiter zu kümmern. Falls ihr die Zeiterfassung also noch nicht habt, braucht ihr ein entsprechendes System, in dem eure Angestellten ihre Stunden exakt dokumentieren können.
Ansonsten riskiert ihr Ärger aufgrund von Arbeitszeitverstößen.
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Ob ihr die Stunden eurer Mitarbeiter nun klassisch mit Papier oder digital aufzeichnen sollt – dazu verbleibt der EuGH im Vagen. Das entsprechende System muss jedenfalls „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein.
Die Politik bleibt gelassen
Die Entscheidung des EuGH hat für viel Unruhe gesorgt – auch in Deutschland. Dem Beschluss begegnet Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier allerdings gelassen. Er sieht beim Grundsatzurteil einen Auslegungsspielraum.
Der Presse sagte Altmaier vor Kurzem:
Daher ist es jetzt richtig, genau zu prüfen und zu analysieren, ob es Umsetzungsbedarf gibt und nicht zu Schnellschüssen zu kommen. Es ist wichtig, Lösungen zu finden, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen gerecht werden und nicht zu weiterer Bürokratie führen.
Damit spricht Altmaier eine berechtigte Sorge an, die auch Gründer betrifft. Wird die neue Verpflichtung dafür sorgen, dass die Stechuhr und damit jede Menge Bürokratie zurück ins 21. Jahrhundert kommt, wie es viele Unternehmer befürchten?
Für Gründer gilt: Ruhe bewahren und ein System vorbereiten
Das ist noch nicht klar, jedoch stehen zumindest Gründern in Deutschland erst einmal keine großen Umwälzungen bevor. Es kann trotzdem nicht schaden, wenn ihr das Urteil als Anlass nehmt, so schnell wie möglich ein gut funktionierendes Arbeitszeit-Erfassungssystem in eurem Unternehmen zu etablieren.
Schließlich geht es hierbei nicht nur um die Rechte eurer Mitarbeiter, sondern auch um Produktivität und Effizienz. Je besser ihr wisst, welche Aufgaben im Unternehmen wie viel Zeit in Anspruch nehmen, umso genauer könnt ihr kalkulieren. Es ist daher aus mehreren Gründen sinnvoll, euch jetzt und nicht erst später um eine korrekte Arbeitszeiterfassung zu kümmern.
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Der Beitrag EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was bedeutet die Neuregelung für Gründer? erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.