Der monatlich veröffentlichte Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt unter anderem Auskunft zum Gründungszuschuss, so auch aktuell für den Juli 2013. Der Gründungszuschuss ist ein Instrument zur Förderung der Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit. Wichtig ist für alle Gründer aus der Arbeitslosigkeit eine Änderung der Bedingungen für ein gefördertes Coaching – die 90 %ige Förderung gibt es nämlich nicht mehr lange!
Der Gründungszuschuss wird vom potenziellen Existenzgründer direkt beim Arbeitsamt beantragt. Zuvor spricht der Berater persönlich vor Ort mit ihm über seine konkreten Pläne im Hinblick auf die Gründung. Der Gründer muss dabei seine fachlichen Voraussetzungen für den Schritt in die Selbstständigkeit nachweisen. Der Berater sollte dem Gründungsvorhaben positiv gegenüberstehen.
Unser Tipp! Erstellen Sie Ihren Businessplan sehr gewissenhaft – am besten mit einem Gründercoach – und lassen Sie ihn noch einmal prüfen, bevor Sie die Geschäftsidee bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Für den Juli 2013 geht vorläufig folgende Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:
- Im Juli wurden hochgerechnet rund 2.600 Neuanträge bewilligt, das sind rund 117 % mehr als im Vergleich zum Juli 2012 mit nur 1.200 bewilligten Anträgen.
- Insgesamt wurden im Juli somit 18.000 Gründer mit dem Gründungszuschuss gefördert, 71 % weniger als vor einem Jahr. Damit erhielten abermals nur noch 2 % der aus Mitteln des SGB III Geförderten einen Gründungszuschuss zur Unternehmensgründung.
- In den vergangenen zwölf Monaten wurde in 21.000 Fällen ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt.
Im Jahresverlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:
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Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Allerdings ist zu beachten, dass es vor den Änderungen beim Gründungszuschuss durch die aktuelle Bundesregierung zum Jahresende 2011 durchaus monatlich um die 10.000 bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss gab.
Durch den nummerischen Anstieg der bewilligten Neuanträge für den Gründungszuschuss steigt auch die Zahl der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer geringfügig an.
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Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Potenzielle Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, sei nochmals die gezielte Vorbereitung auf das Gründungsvorhaben geraten.
90% Förderung für ein Coaching nutzen
Ist man erst einmal drin im exklusiven Kreis der durch den Gründungszuschuss geförderten Personen, erhält man weitere Fördermöglichkeiten. Insbesondere das noch existierende, zu 90 % bezuschusste KfW-Gründercoaching. Dies ist ein wichtiges Instrument für Jungunternehmer sich beim Unternehmensaufbau von Experten beraten und unterstützen zu lassen.
Allerdings ist geplant genau dieses „Programm Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit in der neuen ESF-Förderperiode nicht fortzusetzen”, so ein Sprecher des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Deutlicher ausgedrückt: Die Abschaffung des KfW-Gründercoachings mit der Förderung in Höhe von 90 % steht bevor. Spätestens am 1.1.2014 ist Schluss mit der 90 %-Förderung der Beratung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Die etwas bessere Nachricht kommt zum Schluss: Nicht abgeschafft wird laut BMWi das Gründercoaching Deutschland mit einer Förderung der Beratung in Höhe von 50 %. Dies können natürlich dann auch Gründer aus der Arbeitslosigkeit nutzen, um so eine 50 %-Förderung für die Beratung und Begleitung durch einen Gründercoach zur erhalten. Allerdings ist es natürlich ein deutlicher Unterschied ob man von einer Beratungsstunde, die 100 € kostet, nur 10 € oder 50 € selbst zahlen muss.
Und was jetzt?
Noch ist nicht aller Tage Abend. Am besten beantragen Sie als Gründer aus der Arbeitslosigkeit gleich heute noch das KfW-Gründercoaching, bevor es den Fördermittelkürzungen zum Opfer fällt. Wir empfehlen Ihnen dazu den passenden Coach – nutzen Sie einfach das Formular auf Für-Gründer.de
Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem Gründercoach!