Endlich selbstständig und mit dem eigenen Business sofort richtig durchstarten? Ganz so einfach ist das nicht – denn das Finanzamt hat auch noch ein Wörtchen mitzureden. Das gilt vor allem für steuerliche Fragen, die bei einer Unternehmensgründung oder einer freiberuflichen Existenzgründung entstehen. Aber kein Grund zum Verzweifeln, denn hier erfahrt ihr, welche Fristen unbedingt beachtet werden müssen, was sich 2017 ändert und was für euch als Gründer außerdem noch wichtig ist.
#1 Frist zur Abgabe der Steuererklärung bei Verpflichtung
Ob Einkommens-, Körperschafts-, Unternehmens- oder Gewerbesteuer – für Gründer ist der große Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung der 31. Mai. Wer es nicht schafft, diese Frist einzuhalten, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist stellen. Bei einer guten Begründung ist eine Fristverlängerung bis 30. September möglich.

#2 Do it yourself oder Steuerberater?
Erledigt ihr eure Steuererklärung selbst mit einer Steuersoftware wie QuickSteuer und Taxman oder geht ihr mit dem Trend und macht eure Steuerklärung online, beispielsweise mit smartsteuer, dann müsst ihr euch den 31. Mai als Fristtermin merken. Bei Beauftragung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins gewährt das Finanzamt eine automatische Fristverlängerung bis 31. Dezember des Folgejahres. Darüber müsst ihr das Finanzamt aber informieren.
#3 Umsatzsteuer: Ein Muss für Gründer
Als Gründer seid ihr Unternehmer – somit unterliegt jede Leistung und jeder Umsatz der Umsatzsteuer. Nach Ablauf des ersten Geschäftsjahres seid ihr daher verpflichtet, Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Auch diese müssen spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingegangen sein.
#4 Sonderregelung für Kleinunternehmer
Für Existenzgründer ist die sogenannte Kleinunternehmerregelung interessant. Diese gilt, wenn eure steuerpflichtigen Einnahmen (zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 17.500 Euro waren und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen werden. In diesem Fall müsst ihr keine Umsatzsteuer zahlen. Weil diese Sonderregelung aber im Einzelfall auch Nachteile haben kann, könnt ihr auch die Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften wählen.
#5 Besonderheit für Gründer: Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
Existenzgründer müssen in den ersten zwei Jahren eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und zwar immer bis zum zehnten Tag nach Ende jedes Erfassungszeitraums. Die Anmeldungen sind grundsätzlich in elektronischer Form über ELSTER zu übermitteln. Am einfachsten geht das mit speziellen Buchhaltungssoftwares wie dem Lexware buchhalter, mit dem die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos erstellt und via ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt übermittelt werden kann.
#6 Belege adé: Steuererklärung wird leichter durch weniger Belege
Ab 2017 müssen alle Steuerzahler dem Finanzamt bei einer elektronischen Steuererklärung keine Belege mehr vorlegen. Grund dafür ist das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Papierbelege wie Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, sondern nur noch aufbewahrt werden. Das Finanzamt kann die Unterlagen aber bei Bedarf anfordern.

#7 Grün unterwegs? Elektromobilität lohnt sich
Ihr seid als Unternehmer innovativ und umweltbewusst unterwegs? Dann könnte euch das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr“ interessieren. Diese neue Regelung erlaubt, dass ihr euer Privatfahrzeug in euren Firmenräumen elektrisch aufladen könnt. Diese betriebseigene Ladevorrichtung ist dann steuerbefreit. Das Gesetz gilt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2016.
#8 Ab 2018: Neue Fristen für die Steuererklärung
Ab 2018 habt ihr zwei Monate mehr Zeit für die Steuererklärung. Dann läuft bei einer Pflichtveranlagung die Abgabefrist der Steuerklärung von 2018 erst am 31. Juli 2019 ab. Mit Steuerberater ist die Steuererklärung sogar erst bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres fällig.
Noch mehr Informationen zum Thema Buchhaltung im Unternehmen:
- Warum die Buchhaltung nicht nur lästige Pflicht in deinem Start-up ist, erfährst du hier.
- Hier erklären wir dir, welche Angaben auf einer Rechnung unbedingt enthalten sein sollten.
- Musterbriefe und Vorlagen für den Unternehmensstart stellen wir dir hier zur Verfügung.
Der Beitrag Wichtige Steuerfristen, die Gründer 2017 unbedingt beachten sollten erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.