Hübsches Design, Top-Platzierung bei Google, super Conversion und rechtssicher – das sind vier Attribute eines gelungenen Onlineauftritts. Und während die ersten drei Punkte von Gründern und Start-ups mit großem Elan angegangen werden, wird der Aspekt der Rechtssicherheit häufig noch stiefmütterlich behandelt. In unserem heutigen Gastbeitrag erklären die Rechtsanwälte Sandeep Chhatwal und Matthias Klagge, welche rechtlichen Aspekte beim Onlineauftritt zu beachten sind.
Jedes Unternehmen benötigt inzwischen eine eigene Website, um sich selbst sowie die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu präsentieren. Der Internetauftritt gehört damit zur Corporate Identity eines jeden Betriebs und ist gleichzeitig das Aushängeschild im World Wide Web.
Onlineauftritt rechtlich absichern
Auch wenn es manchmal so scheint, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Deshalb sind bei der Gestaltung des eigenen Internetauftritts die geltenden rechtlichen Vorgaben unbedingt zu beachten. Allerdings ist das Dickicht an einzuhaltenden Vorschriften schwer zu durchdringen, auch aufgrund einer sich ständig ändernden Rechtsprechung. Daher ist es schwierig, ohne kompetente Hilfe von außen den eigenen Onlineauftritt so zu gestalten, dass man keine teuren Abmahnungen riskiert. Anwaltskosten und Schadenersatzforderungen können sehr schnell sehr hohe Beträge erreichen und vor allem in der Gründungsphase, wenn das Start-up noch über keine solide finanzielle Basis verfügt, sogar die Unternehmensexistenz gefährden.

Welche Risiken bestehen?
Damit ihr Fehler von Anfang vermeidet, haben wir für euch nachfolgend die sieben häufigsten rechtlichen Fehler bei der geschäftsmäßigen Gestaltung einer Website zusammengefasst.
#1 Verletzung von Kennzeichnungsrechten
Sorgfalt sollte man bereits bei der Auswahl der Internet-Domain walten lassen. Wer hier – auch unbewusst – von Dritten bereits geschützte Titel oder Marken verwendet, macht sich schadensersatzpflichtig. Rechtsverletzungen lassen sich durch eine fachmännische Recherche im Vorfeld vermeiden – zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt, kurz DPMA, oder bei der Denic für .de Domains.
#2 Impressumpflicht und Telemediengesetz
Jeder Anbieter von geschäftsmäßigen Websites muss bestimmte Informationen bereithalten, die eine Erreichbarkeit des Verantwortlichen für den Internetauftritt gewährleisten. Das ist zum Beispiel dann wichtig, wenn es Grund für Beanstandungen bezüglich des Internetauftritts gibt. Das sind die sogenannten Impressumsangaben nach § 5 Telemediengesetz. Wer hier die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, riskiert schnell eine Abmahnung von Wettbewerbern.
#3 Vollständige Datenschutzerklärung
Der Schutz von personenbezogenen Daten spielt eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft. Dieser Umstand spiegelt sich daher auch in den gesetzlichen Anforderungen an den Internetauftritt eines Unternehmens wider. Jeder geschäftsmäßige Betreiber von Websites hat die Pflicht, den Nutzer zu Beginn über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu informieren und sein Einverständnis einzuholen.
Dazu gehören zum Beispiel nicht nur die persönlichen Daten von Kunden bei der Verwendung von Kontaktformularen, sondern insbesondere auch die Verwendung von Google Analytics oder Social Plug-Ins für die eigene Firmenhomepage. Nur wer seine Nutzer vollständig über alle datenschutzrelevanten Vorgänge aufgeklärt hat, gestaltet seine Website abmahnsicher.
#4 Urheberrechtliche Risiken bei der Verwendung von Bildern
Auch die inhaltliche Gestaltung der Unternehmenshomepage birgt erhebliche Gefahren für teure Rechtsverletzungen. Werden Fotografien, Abbildungen oder Videos verwendet, müssen die erforderlichen Rechte für die Veröffentlichung – die Lizenzen – eingeholt beziehungsweise erworben werden. Hierbei geht es zum einen um das Urheberrecht des Fotografen oder Künstlers, das erst 70 Jahre nach dessen Tod erlischt.
Sind zum anderen auf den veröffentlichten Bildern Personen erkennbar, ist zusätzlich das Persönlichkeitsrecht beziehungsweise „Recht am eigenen Bild“ betroffen. Es bedarf grundsätzlich der Einwilligung des Abgebildeten für die Bildveröffentlichung.
Die Fälle, wonach für eine Veröffentlichung ausnahmsweise auf eine Einwilligung verzichtet werden kann, sind vom Gesetzgeber nur sehr eng umrissen. Das können zum Beispiel Bilder von zeitgeschichtlichen Ereignisses oder öffentlichen Veranstaltungen sein. Auch hier ist bei Zweifelsfällen eine fachkundige Beratung vor der Veröffentlichung von Bildnissen unbedingt zu empfehlen.
#5 Haftungsrisiken bei der Verwendung von Texten
Das Risiko der Haftung von Inhalten ist aber nicht nur auf die Verwendung von Bildern beschränkt. Auch die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Texten kann Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das Gleiche gilt für bestimmte Äußerungen über andere Personen oder Unternehmen – sei es auf der Website selbst oder zum Beispiel in einem Blog, in den Dritte eigene Textbeiträge einstellen können. Auch bestehen besondere Pflichten zur Überwachung von Inhalten, die von anderen Personen eingestellt wurden, beziehungsweise die Löschung dieser durch den Seiten- beziehungsweise Blogbetreiber.
#6 Haftungsrisiken wegen Verlinkung zu externen Seiten
Damit sind Fälle gemeint, in denen der Betreiber einer Website auf externe Seiten verlinkt, aber nicht deutlich genug zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt, auf den verlinkt wird, nicht der eigene ist. Darunter fällt auch das sogenannte Framing (oder Inline-Linking), bei dem durch die Verwendung von Frames nicht deutlich wird, dass nach Aufrufen eines Links die Internet-Adresse wechselt. Wer fremde Inhalte als eigene darstellt, kann gegen das Urheberrechtsgesetz und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen.
#7 Besondere Vorsicht bei Online-Shops
Wer über seine Firmenhomepage Waren oder Dienstleistungen verkauft, muss kontinuierlich sicherstellen, dass die Abwicklung der Bestellvorgänge mit den Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung konform ist. Insbesondere auf eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist zu achten.
Die Vorschriften hierzu ändern sich nicht zuletzt wegen der europäischen Harmonisierung des Verbraucherschutzes immer häufiger. Wer hier nicht up to date ist und mit veralteten Formulierungen arbeitet, riskiert nicht nur Ärger mit seinen Kunden, sondern auch kostspielige Abmahnungen durch seine Mitbewerber.
Fazit
Wer die rechtlichen Spielregeln zur Gestaltung von Websites nicht einhält, riskiert teure Abmahnungen. Daher ist jedem Unternehmer und Gründer zu raten, den eigenen Internetauftritt einem gründlichen „Rechtecheck“ zu unterziehen.
Der Beitrag Ist eure Website rechtssicher? 7 Fehler, die ihr nicht machen solltet. erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.