Zu Monatsende veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsmarktbericht – so auch im März 2015. Wir entnehmen daraus die aktuellsten Zahlen zum Gründungszuschuss, dem Instrument zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit. Aber nur wenige Gründungsinteressierte erhalten diesen Zuschuss, denn die Regeln sind streng. So kamen im März 2015 nur ein paar Gründer mehr als im Vormonat in den Genuss der Unterstützung.
Gründungsinteressierte, die sich derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, Arbeitslosengeld empfangen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, können einen Antrag auf den Gründungszuschuss stellen. Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer finanzielle Schwierigkeiten am Anfang überbrücken und den eigenen Lebensunterhalt sichern können.
Noch vor Antragstellung müssen Gründungswillige mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das Konzept und die Pläne zur Selbstständigkeit sprechen. Hierbei sind die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben zu belegen. Ziel ist es, den Berater vom Potenzial der Idee zu überzeugen.
Unser Tipp: Erstellen Sie Ihren Businessplan gewissenhaft – im Idealfall mit einem Gründercoach – und lassen Sie das Konzept nochmals prüfen, bevor Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Für den März 2015 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:
- Im März wurden hochgerechnet 2.636 Neuanträge bewilligt, das sind zwar 3 % mehr als im Vormonat, aber auch 3 % weniger als noch vor einem Jahr. Der Gründungszuschuss bewegt sich also kaum vom Fleck.
- Mit dem Gründungszuschuss wurden im März 2015 insgesamt 27.000 Gründer gefördert. Ein Wert, den wir bereits aus dem Vormonat kennen.
- In den vergangenen zwölf Monaten wurde in 31.000 Fällen ein Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur gewährt. Diese Zahl scheint sich als Richtwert zu etablieren.
Im zwölfmonatigen Verlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)
Im Zuge des minimalen Anstiegs der bewilligten Neuanträge auf den Gründungszuschuss im März 2015 bleibt auch der Wert der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer unverändert bei 27.000 geförderten Personen.

Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)
Gründungswillige die davon überzeugt sind, dass ihre Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten umsehen, um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren. Möglichkeiten bieten:
- Fördermittel wie Förderdarlehen, Beteiligungen und weitere Zuschüsse
- Fremdkapital wie Gründerkredite, Onlinekredite oder Bürgschaften
Aber man kann auch Klage erheben, wenn sich die Bundesagentur für Arbeit quer stellt und den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnt. Hierfür ist es ratsam, den Ablehnungsbescheid von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Wir sprachen hierzu mit Gründercoach und Anwalt Sandeep Chhatwal über die üblichen Hürden beim Gründungszuschuss und die wichtigsten Fragen zur erfolgreichen Antragsstellung. Er empfiehlt Existenzgründern, sich bereits vor der Arbeitslosigkeit bzw. vor Abgabe des Antrags gründlich über die möglichen Ablehnungsgründe zu informieren.
Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Sprechen Sie auch mit einem Gründercoach!