Zwölf Mal im Jahr veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsmarktbericht – so auch im Februar 2015. Wir entnehmen daraus die neuesten Zahlen zum Gründungszuschuss – dem Instrument zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit, so die Arbeitsagentur. Allerdings kommen nur wenige Gründungswillige in den Genuss der Förderung. Im Februar 2015 waren es insgesamt 27.000 geförderte Personen. Vier Jahre ist es bereits her, da lag im Februar 2011 die Gesamtzahl noch bei 131.000 Geförderten.
Gründungsinteressierte, die sich derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, Arbeitslosengeld empfangen und sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, können einen Antrag auf den Gründungszuschuss stellen. Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer finanzielle Schwierigkeiten am Anfang überbrücken und den eigenen Lebensunterhalt sichern können. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Gründungswillige zuerst mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das Konzept und die Pläne zur Selbstständigkeit sprechen. Hierbei sind die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben unter Beweis zu stellen. Ziel ist es, den Berater vom Potenzial der Idee zu überzeugen.
Unser Tipp: Erstellen Sie Ihren Businessplan gewissenhaft – am besten mit einem Gründercoach – und lassen Sie das Konzept nochmals prüfen, bevor Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Für den Februar 2015 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:
- Im Februar wurden hochgerechnet rund 2.565 Neuanträge bewilligt, das sind lediglich rund 6 % mehr als im Februar 2014 mit 2.430 bewilligten Anträgen.
- Mit dem Gründungszuschuss wurden im Februar 2015 insgesamt 27.000 Gründer gefördert, 1.000 Gründer mehr als im Vormonat und damit wieder auf dem Niveau der Monate Oktober bis Dezember 2014.
- In den vergangenen zwölf Monaten wurde in 31.000 Fällen ein Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur gewährt.
Im 12-monatigen Verlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)
Trotz des Abfalls der bewilligten Neuanträge auf den Gründungszuschuss im Februar 2015 steigt der Wert der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer um 1.000 Fälle wieder auf 27.000 geförderte Personen.

Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)
Gründungsinteressierte mit der Überzeugung, dass die eigene Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten umsehen, um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren. Möglichkeiten bieten sich mit:
- Fördermittel wie Förderdarlehen, Beteiligungen und weitere Zuschüsse
- Fremdkapital wie Gründerkredite, Onlinekredite oder Bürgschaften
Aber es gibt auch die Optionen der Klage, sollte die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf den Gründungszuschuss ablehnen. Mit Gründercoach und Anwalt Sandeep Chhatwal sprachen wir im vergangenen Dezember über die üblichen Hürden beim Gründungszuschuss und die wichtigsten Fragen zur erfolgreichen Antragsstellung. Darüber hinaus hält er eine Checkliste für den Gründungszuschuss bereit.
Sandeep Chhatwal empfiehlt Gründern, sich bereits vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. vor Abgabe des Antrags gründlich über mögliche Ablehnungsgründe zu informieren. Im Falle eines Ablehnungsbescheides kann es empfehlenswert sein, diesen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Sprechen Sie auch mit einem Gründercoach!