Zu viel Bürokratie hemmt das Wachstum junger Unternehmen. Die Bundesregierung hat diese Problematik (mal wieder) erkannt und möchte dem entgegenwirken, indem Bürokratie abgebaut und junge Gründer stärker unterstützt werden sollen. Hierzu wurden Ende 2014 21 Maßnahmen festgelegt, welche voraussichtlich 2015 als Gesetz verabschiedet werden.
Aufwand durch Bürokratie für junge Unternehmen hoch
Für Gründer und junge Unternehmen kann die Bürokratie in Deutschland eine erhebliche Belastung sein: Anstatt sich voll auf die eigenen Unternehmensziele zu fokussieren, müssen Zeit und Geld in die Einhaltung rechtlich vorgegebener Unternehmenspflichten investiert werden. Ein oft hoher bürokratischer Aufwand bei der Unternehmensanmeldung, der Buchhaltung oder der Anmeldung von Mitarbeitern hat schon so manchen Gründer in eine wirtschaftlich heikle Lage gebracht.
Die Bundesregierung hat den Bürokratieabbau und dessen volkswirtschaftliche Bedeutung erkannt und möchte insbesondere den Mittelstand diesbezüglich entlasten. Hierzu sind zum Ende des Jahres 2014 21 Maßnahmen festgelegt worden, welche in folgenden Abschnitten zusammengefasst dargestellt werden.

Die Bundesregierung plant den harten Griff der Bürokratie zu lockern
Neue Bürokratie soll vermieden werden
Da neue gesetzliche Vorgaben und Richtlinien für den Mittelstand zukünftig nicht zu vermeiden sind, soll im Rahmen des „One in, one out”-Prinzips zusätzlichem bürokratischen Aufwand entgegengewirkt werden: Für jede neue Belastung soll eine bereits vorhandene belastende Regelung abgebaut werden. Allerdings sind Vorhaben, welche auf EU-Vorgaben basieren, von diesem Prinzip ausgenommen.
Zeitgleich soll der Mittelstand stärker in den Prozess der Entbürokratisierung miteinbezogen werden: Über eine Online-Plattform können Unternehmen unnötige, belastende Regelungen identifizieren, um den Bürokratieabbau auf diese Weise in eine sinnvolle Richtung zu lenken.
Entlastungspotenziale beim Steuer- und Finanzrecht
Insbesondere für Gründer stellen steuer- und finanzrechtliche Aspekte bei einer Unternehmung einen hohen Arbeitsaufwand dar. Aufgrund von fehlendem Know-how müssen nicht selten Steuerberater oder Anwälte zur Bewältigung solcher rechtlicher Vorgaben eingesetzt werden, was für Gründer eine immense finanzielle Belastung bedeuten kann. Die Bundesregierung plant daher die Anhebung der Grenzwerte für Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, sodass Unternehmen mit niedrigen Umsätzen davon befreit werden können.
Um die Rechnungsstellung zwischen Unternehmen zu erleichtern, soll das bereits existierende einheitliche Dateiformat für elektronische Rechnungen bekannter gemacht werden. Durch eine stärkere Verbreitung ließe sich der Automatisierungsgrad bei der Rechnungsverarbeitung erhöhen und Kosten könnten entsprechend eingespart werden.
Start-ups und junge Gründer sollen ebenfalls entlastet werden
Die Schaffung gründungsfreundlicher Rahmenbedingungen fördert die Anzahl der Neugründungen – so der Gedanke der Regierung. Daher sollen Gründer in den ersten drei Jahren von Berichts- und Informationspflichten grundsätzlich befreit werden, sodass deren Fokus auf dem operativen Geschäft liegen kann. Was damit jedoch im Detail gemeint ist, bleibt im vorliegenden Entwurf offen.
Die Gründung als solche soll dabei ebenfalls beschleunigt werden: Dank einer vollständig elektronischen Abwicklung von Antragsprozessen – von der Antragsstellung über die Bearbeitung bis hin zur Zustellung eines Bescheides – sind die bisher üblichen Behördengänge vielleicht bald nicht mehr notwendig. Durch eine bundeseinheitliche Standardisierung der elektronischen Übermittlung von Gewerbemeldedaten können Anträge zudem zukünftig auch seitens der Behörden schneller bearbeitet werden.
Befreiung der Unternehmen von Statistik- und Informationspflichten
Viele Gründer kennen es: Unterschiedliche Behörden verlangen oft dieselben Informationen über eine Unternehmung – für Gründer kostet das doppelte Abfragen solcher Infos Zeit. Hiermit soll nun Schluss sein, da die relevanten Ämter dazu ermächtigt und aufgefordert werden, Daten intensiver untereinander auszutauschen. So lassen sich doppelte Abfragen vermeiden und Prozesse beschleunigen.
Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten können für Arbeitgeber viel Aufwand bedeuten. Um hier den Mittelstand zu entlasten, soll ein Informationsportal im Internet aufgebaut und bereitgestellt werden, welches gebündelt über die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung informiert, bei den notwendigen Melde- und Antragsverfahren begleitet und zukünftig auch die Antragsabwicklung übernehmen soll.
Vereinfachte Zuwanderung und Integration ausländischer Arbeitskräfte
In vielen Branchen herrscht ein Fachkräftemangel. Da vor allem für junge, stark wachsende Unternehmen die Mitarbeitersuche eine große Herausforderung bedeutet, soll Unternehmen unter die Arme gegriffen werden: Über die flächendeckende Nutzung onlinebasierter Zustimmungsverfahren können Prüfanträge für ein Visum schneller bearbeitet werden. Durch die Optimierung dieses Prozesses stehen qualifizierte Mitarbeiter schneller zur Verfügung.
Gleichzeitig sollen ausländische Berufsqualifikationen besser anerkannt werden und auch Nicht-Akademiker mit der entsprechenden Berufserfahrung als qualifiziert genug gelten, sodass ein längerer Aufenthalt in Deutschland möglich wird.
Erleichterter Zugang zu Förderprogrammen
Als Unternehmensgründer ist man oft auf Förderprogramme angewiesen. Um den Zugang zu Förderprogrammen zu erleichtern, sollen die teils komplizierten Antragsformulare standardisiert und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Da auch hier eine vollständig elektronische Abwicklung der Antragsstellung angedacht ist, sollen die technischen Voraussetzungen für die Anerkennung einer elektronischen Signatur geschaffen werden, sodass auf Papierdokumente weitestgehend verzichtet werden kann.
Fazit: Bürokratieabbau durch Automatisierung und elektronische Medien
Die Bundesregierung hat sich viele Punkte zur Umsetzung der Entbürokratisierung vorgenommen, welche Gründer bei ihrer täglichen Arbeit tatsächlich entlasten könnten. Dabei legt sie ihren Fokus auf Automatisierung und die stärkere Integration elektronischer Medien: Weg von Papierdokumenten hin zur Abwicklung jeglicher Prozesse über das Internet. Sollten diese Maßnahmen 2015 tatsächlich umgesetzt werden, so gehören Behördengänge womöglich bald der Vergangenheit an.
Wer in das Thema tiefer einsteigen möchte, der kann sich den von der Bundesregierung bereitgestellten vollständigen Maßnahmenkatalog herunterladen.