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Gründungszuschuss im November: 500 Neuanträge weniger

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An jedem Monatsende veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsmarktbericht – so auch für November 2014. Daraus entnehmen wir die aktuellen Zahlen zum Gründungszuschuss, dem Instrument zur Gründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit. Die Entwicklungen in aller Kürze: die Zahl der bewilligten Neuanträge ist um 500 Fälle gesunken. Aber Gründercoach Sandeep Chhatwal weiß, was man unternehmen kann, wenn der Antrag abgelehnt wurde.

Gründungswillige, die sich derzeit in der Arbeitslosigkeit befinden, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf den Gründungszuschuss zu stellen. Mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit sollen Existenzgründer finanzielle Schwierigkeiten am Anfang überbrücken und den eigenen Lebensunterhalt sichern können. Um einen Antrag stellen zu können, müssen Gründungsinteressierte zuerst mit einem Berater der Bundesagentur für Arbeit über das Konzept und die Pläne zur Selbstständigkeit sprechen. Hierbei sind die eigenen fachlichen Voraussetzungen und Grundkenntnisse zum Vorhaben unter Beweis zu stellen. Ziel ist es, den Berater vom Potenzial der Idee zu überzeugen.

Unser Tipp: Erstellen Sie Ihren Businessplan gewissenhaft – am besten mit einem Gründercoach – und lassen Sie das Konzept nochmals prüfen, bevor Sie den Antrag auf den Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.

Für den November 2014 gehen folgende vorläufige Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:

  • Im November wurden hochgerechnet 2.527 Neuanträge bewilligt, die Zahl ist kaum geringer als noch vor einem Jahr im November 2013 mit 2.600 bewilligten Anträgen. Allerdings waren es noch im Vormonat 500 Fälle mehr.
  • Mit dem Gründungszuschuss wurden im November wie auch schon im Vormonat Oktober insgesamt 27.000 Gründer gefördert. Von Juni bis September lag dieser Wert bei stets 1.000 Fällen mehr.
  • In den vergangenen zwölf Monaten wurde in 32.000 Fällen ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt. Dieser Wert ist unverändert seit August. Das sind nun gut 6.200 Fälle mehr als im 12-Monatszeitraum davor. Bei der Bundesagentur für Arbeit entspricht dies einem Plus von 24 %.

Im 12-monatigen Verlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Gründungszuschuss im November 2014 Neuanträge

Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Durch den erneuten Einbruch bei den bewilligten Neuanträge auf den Gründungszuschuss ist es nicht verwunderlich, dass auch die Zahl der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer festfriert.

Gründungszuschuss im November 2014 Insgesamt

Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung)

Gründungsinteressierte mit der Überzeugung, dass die eigene Geschäftsidee Potenzial hat, obwohl eine Bewilligung des Gründungszuschusses ausbleibt, sollten sich nach alternativen Möglichkeiten umsehen, um ihr Gründungsvorhaben zu finanzieren.

Wir sprachen mit Gründercoach Sandeep Chhatwal über übliche Hürden beim Gründungszuschuss. Dabei empfiehlt er Gründern, sich bereits vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit bzw. vor Abgabe der Anträge gründlich über mögliche Ablehnungsgründe zu informieren. Im Falle eines Ablehnungsbescheids kann es empfehlenswert sein, diesen durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Oft kann dieser Gründern schon nach kurzer Sichtung der Ablehnungsgründe eine realistische Einschätzung der weiteren Chancen auf Gewährung eines Gründungszuschusses geben.

Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Sprechen Sie auch mit einem Gründercoach!


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