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Mit Ideen zu Big Data IKT Innovativ Sonderpreis gewinnen

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Gründer mit Ideen für den Umgang mit Big Data profitieren von der zunehmenden Digitalisierung und Produktion großer Datenmengen. Innovative Lösungen für dessen Bewältigung müssen gefördert werden. Dieser Aufgabe widmet sich der Sonderpreis des Gründerwettbewerbs IKT Innovativ, vergeben von T-Systems und Empolis.

Wir sprachen mit Dr. Christian Schulmeyer und Christian Wirth über den mit 10.000 Euro dotierten Preis.  Bewerbungsschluss ist am 30. November!

Für-Gründer.de: Was genau verbirgt sich hinter dem Thema des Sonderpreises? Ab wann werden Daten zu „Big Data” und woher kommt der Mehrwert, der daraus „Smart Data” macht?

Christian Wirth von T-Systems: „Big” werden Daten im Wesentlichen durch drei charakteristische Merkmale. Das sind der steigende Umfang der zu verarbeitenden Daten, die immer schnellere Verarbeitung der steigenden Datenmengen und die immer vielfältigeren Quellen, aus denen strukturierte und unstrukturierte Daten strömen. Neue Technologien ermöglichen die Auswertung dieser steigenden Datenmassen. Dadurch müssen z.B. Unternehmen oder Verbraucher ihr Verhalten nicht mehr an Modellen oder Annahmen ausrichten, sondern können nahezu in Echtzeit auf das tatsächliche Geschehen reagieren.

Christian Schulmeyer von Empolis: Die dramatisch zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft und Wirtschaft produziert fortlaufend eine unfassbare Menge an Daten.

Experten schätzen das im Jahr 2012 erzeugte Datenvolumen auf 2,8 Zettabyte – eine Zahl also mit 21 Nullen. Allein im Internet entsteht täglich ein Datenvolumen, das etwa 250 Millionen DVDs entspricht.

Christian Schulmeyer

Dr. Christian Schulmeyer ist als Chief Technology Officer (CTO) der Empolis Information Management GmbH neben der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells insbesondere für die Erschließung neuer Märkte und den Ausbau strategischer Kooperationen mit führenden Unternehmen verantwortlich.

Diese riesigen Datenbestände enthalten viele für Unternehmen spannende Informationen, sind aber oft nur schwierig zu verarbeiten, da sie z.B. aus Text, Bildern oder Videos in unterschiedlichsten Datenformaten bestehen. Moderne Big-Data-Lösungen heben die Datenqualität auch für diese unstrukturierten Daten auf ein Niveau, das weitere quantitative und qualitative Analysen ermöglicht. Diese so „veredelten” Daten könnte man als „Smart Data” bezeichnen.

Für-Gründer.de: Welche Vorteile bzw. welches Wissen bringt die intelligente Auswertung solch großer Datenmengen mit sich?

Christian Schulmeyer von Empolis: Die Nutzung von Informationen aus der Analyse von Big Data bietet vielfältige Chancen für Unternehmen. Neue innovative Produktideen, unmittelbares Marktfeedback, Problemlösungen, Wettbewerbsinformationen und vieles mehr sind darin enthalten. Will man die Entdeckung dieser Schätze nicht dem Zufall überlassen, erfordert dies eine Big-Data-Lösung. So können große Datenbestände systematisch und in Echtzeit analysiert werden. Auf dieser Basis lassen sich fundierte Entscheidungen treffen, neue Ideen entwickeln und passende Argumente finden.

Christian Wirth von T-Systems: Dabei stehen wir erst noch am Anfang der Erschließung des Potenzials von Big Data. Aber die Bandbreite reicht schon jetzt von der Analyse individueller Daten bei Frühgeborenen zur Steigerung ihrer Überlebenschancen bis hin zu einer intelligenten, unfallvermeidenden Verkehrssteuerung.

Für-Gründer.de: Sehen Sie bei der Analyse von Big Data Schwierigkeiten mit Datenschutzbestimmungen? Wo liegen die Herausforderungen?


Christian Wirth von T-Systems: Der deutsche Datenschutz erstreckt sich ausschließlich auf personenbezogene Daten, nicht auf die Verarbeitung technischer Daten aus Forschung, Entwicklung oder Produktion. Auch für personenbezogene Daten erlaubt der strenge deutsche Datenschutz in einer Vielzahl von Fällen die Anwendung von Big Data.

Hilfreich ist es, datenschutzrechtliche Fragen von Anfang an zu berücksichtigen, also bereits bei der Entwicklung einer Big Data-Anwendung die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. So wird schnell klar, in welchen Konstellationen z.B. die Einwilligung von Kunden in die Auswertung ihrer personenbezogenen Daten nötig ist.

Ein seriöser Dienstleister für Big Data-Lösungen muss den Nutzer vorab über derartige Maßnahmen aufklären und die Möglichkeit eines Widerspruchs einräumen.

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Erfahren Sie auf der zweiten Seite von Christian Schulmeyer von Empolis und Christian Wirth von T-Systems, mit welchen Geschäftsideen sich Gründer um den Sonderpreis beim Gründerwettbewerb IKT Innovativ bewerben können.


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