Wer in Corona-Risikogebiete reist, muss sich anschließend in Quarantäne begeben. Welche Regeln gelten und wie verhalten sich Führungskräfte am besten? Wir geben Antworten.
Quarantäneregeln im Überblick
- Was ist ein Risikogebiet?
- Quarantänepflichten rund um den Urlaub
- Tipps für den Teamzusammenhalt in der Quarantäne

Was ist ein Risikogebiet?
Die Einteilung eines Landes oder einer Region in ein Risikogebiet legen das Auswärtige Amt, das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam fest.
Es wird zwischen folgenden Definitionen unterschieden:
- Hochrisikogebiete/Hochinzidenzgebiete: Gebiete, die ein besonders hohes Risiko aufgrund hoher Inzidenzen bergen, sich mit Corona zu infizieren. In den Medien wurde von einer stabilen Inzidenz ab 100 berichtet. Es besteht eine anschließende Quarantänepflicht von 10 Tagen, die mit einem Impf- oder Genesenennachweis (ab Tag 1), einem Genesenen- oder einem PCR- oder Antigen-Test (ab Tag 5) verkürzt werden kann.
- Virusvariantengebiete: Gebiete, in denen Varianten von Corona auftreten, die in Deutschland noch nicht verbreitet sind. Reiserückkehrer aus einem solchen Gebiet müssen 14 Tage lang in Quarantäne, auch vollständig Geimpfte. Es verkürzt sich die Zeit in Isolation nur, wenn das Gebiet während der Quarantäne vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet herabgestuft wird.
- Sonstige Gebiete: Gebiete, nach deren Rückkehr über den Luftweg ein Genesenen- der Impfnachweis der ein PCR-Test oder ein Antigen-Test nachgewiesen werden muss.
Die Einstufung “Einfaches Risikogebiet” gibt es seit Anfang August nicht mehr. So wurden Regionen und Länder bezeichnet, welche die 7-Tage-Inzidenz mit einem Wert von 50 überschreiten.

- Tipp: Einen Überblick über die Corona-Risikogebiete findet sich auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Dürfen Chefs entscheiden, wo Mitarbeiter Urlaub machen?
Nein, Arbeitgeber haben kein Recht, den Urlaubsort eines Mitarbeiters in Erfahrung zu bringen, geschweige denn, dabei mitzuentscheiden. Die Freiheit des Mitarbeiters für die eigene Erholung ist in Deutschland ein hohes Gut, das rechtlich verankert ist.
Quarantäneregeln rund um den Urlaub
Mitarbeiter melden sich bei euch während oder kurz nach dem Urlaub mit der Info, dass sie in Quarantäne müssen. Aber was bedeutet das für die Zusammenarbeit? Die folgenden Infos helfen euch dabei, in dieser Lage klug zu handeln.
Gelten Krankentage im Urlaub als Urlaubstage?
Infiziert sich ein Mitarbeiter mit dem Virus und bekommt vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, wird der Urlaub ab diesem Zeitpunkt nicht verbraucht. Dieser muss seitens des Arbeitgebers nachgereicht werden. Auch dürfen die Quarantänetage nicht mit dem Jahresurlaub verrechnet werden.
Urlaubsrückkehr: Muss ich mich testen lassen?
Seit dem 01. August gilt:
Alle Reiserückkehrer müssen sich grundsätzlich testen lassen, wenn sie aus Virusvariantengebieten einreisen.
- Hochrisikogebiete: Bei Einreise bzw. vor Beförderung: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 h) oder Antigen-Test (max. 48 h)
- Virusvariantengebiete: Bei Einreise bzw. vor Beförderung: Negativer PCRTest (max. 72 h) oder Antigen–Test (max. 24 h) / (Impf-/Genesenennachweis nicht ausreichend)
- Sonstige Gebiete: Bei Einreise bzw. vor Beförderung über den Luftweg: Impf- oder Genesenennachweis oder negativer PCR-Test (max. 72 h) oder Antigen-Test (max. 48 h)
Die Dokumente werden online und vor der Einreise nach Deutschland auf der Website der Digitalen Einreiseanmeldung hochgeladen, die Eingabe weiterer Daten wie das Aufenthaltsland ist erforderlich.

Gibt es Ausnahmen bei den Quarantäneregeln?
Mitarbeiter müssen nicht zwingend in Quarantäne, wenn deren Aufenthalt im Ausland für die “Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe oder der Aufenthalt zu Bildungs- oder Studienzwecken dringend erforderlich und unabdingbar ist”. Weiterhin befreit von der Pflicht sind Personen, deren Arbeitskraft zur Sicherstellung dieser Bereiche benötigt wird:
- Transportverkehr
- Güterverkehr
- Warenverkehr
- Personenverkehr
Achtung: Der Status als Pendler befreit nicht von einer ggf. bestehenden Testpflicht. Informiert euch hierzu über die jeweiligen Einreiseregeln des Bundeslandes.
Lohnfortzahlung bei Quarantäne
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für sechs Wochen. Arbeitgeber zahlen den Lohn sowie die Sozialversicherungsbeiträge weiter und können sich das Geld vom Gesundheitsamt des eigenen Bundeslandes zurückholen.
All das gilt jedoch nicht für nicht notwendige, touristische Reisen in Risikogebiete. Wer sich wissentlich dazu entschließt, in ein solches Gebiet zu verreisen und dafür eine Quarantäne in Kauf nimmt, für den entfällt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung während der Isolation.
Keine Erkrankung, aber in Quarantäne
Wer gesund in der Quarantäne zu Hause verharrt, ist weiterhin arbeitsfähig und dazu verpflichtet, die Arbeit im Homeoffice bzw. vom Ort der Quarantäne aus zu erledigen, sofern dies vom Aufgabenbereich möglich ist.
Betretung der Arbeitsplatzes
Mitarbeitern ist es untersagt, den Arbeitsplatz (z. B. das Büro) während der Quarantäne zu betreten. Das gilt auch, wenn die Kollegen das von sich aus anbieten. Kann die Arbeit im Homeoffice erledigt werden, muss der Arbeitgeber dieses Angebot annehmen.
- Artikel-Tipp: Ende der Homeoffice-Pflicht: Regeln & Arbeitsrecht-Tipps
Lässt sich eine Quarantäne verkürzen?
Eine Quarantäne schließt sich bei der Rückkehr aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten automatisch an. Bei Hochrisikogebieten dauert sie 10 Tage, kann aber mit einem Impf- oder Genesenennachweis (ab Tag 1) oder mit einem negativen Corona-Test (ab Tag 5) verkürzt werden.
Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen 14 Tage in Quarantäne, diese kann nicht verkürzt werden.
Familienangehörige in Quarantäne
Eine Quarantäne kann auch angeordnet werden, wenn man mit infizierten oder PCR-positiv-getesteten Personen zusammenlebt.
Wenn das eigene Kind in Quarantäne muss, weil es Kontakt mit einer infizierten Person hatte, müssen die Eltern die Betreuung übernehmen. Da Kinder derzeit nicht geimpft werden, ist ihnen – anders als Erwachsenen – eine Vermeidung der Quarantäne nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet nicht möglich. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne jedoch nach 5 Tagen automatisch, ältere Kinder können mit einem negativen Corona-Test (Antigen oder PCR) ebenfalls nach 5 Tagen die Quarantäne beenden. Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gilt dies nicht, hier müssen Kinder wie Erwachsene auch volle 14 Tage in Quarantäne.
Tipps für den Teamzusammenhalt in der Quarantäne
Corona wird uns sicherlich noch den Rest des Jahres, wenn nicht noch darüber hinaus beschäftigen. Entsprechend wahrscheinlich ist es, dass es auch im Herbst- und Winterurlaub weltweit Hochrisiko- und Virusvariantengebiete geben wird. Daher lohnt es sich, perspektivisch diese Tipps zu befolgen:
- Sorgt für eine vertrauensvolle, gute Beziehung zum Team: Digitale Führung in der Quarantäne ist erheblich leichter, wenn eine Vertrauensbeziehung zwischen Führungskraft und Mitarbeitern besteht. Diese Beziehung lässt sich mit regelmäßigen Feedbackgesprächen und Teambuilding-Maßnahmen erreichen.
- Appelliert an die Verantwortung der Mitarbeiter: Chefs dürfen ihren Angestellten nicht vorschreiben, wie sie ihren Urlaub verbringen. Ihr könnt aber an die Hands-on-Mentalität erinnern, die den Kern des Unternehmenserfolges ausmacht. Zu dieser Mentalität gehört es auch, keine unnötigen Risiken für Arbeitsausfälle nach dem Urlaub einzugehen und das Team hierfür zu sensibilisieren.
- Können eure Mitarbeiter ihre Tätigkeiten ortsunabhängig erledigen? Dann erlaubt ihnen, zumindest einen Teil der Arbeitszeit im Homeoffice zu verbringen. In Zeiten von New Work ist dies ein starker Benefit für Fachkräfte, außerdem sind die Mitarbeiter damit bereits vertraut, wenn es zum Quarantänefall kommen sollte.
- Erarbeitet einen Fallback-Plan: Wie können in Quarantäne befindliche Mitarbeiter kurzfristig ersetzt werden, wenn diese nicht arbeiten können? Ein fester Stamm an Freelancern bietet sich hierfür an. Der Fallback-Plan sollte Handlungsszenarien beinhalten, die den Ausfall bzw. Arbeitseinschränkungen mehrerer Mitarbeiter auf einmal beinhalten, wie es in der Urlaubssaison vorkommen kann, auch durch gleichzeitig laufende Quarantänen mehrerer Kollegen.
- Haltet Kontakt mit den Mitarbeitern: Aufenthalte in Quarantäne sind eine psychische Belastung für Menschen. Sie dürfen die Wohnung nicht verlassen, nicht einkaufen, Singles sind oftmals komplett isoliert. Im Sinne der Fürsorgepflicht können Arbeitgeber hier mit dem Angebot unterstützen, über die Heimarbeit hinaus im Austausch zu bleiben, etwa mit digitalen Teamevents.
- Die Quarantäne endet: Damit die Arbeit im Büro reibungslos wieder aufgenommen werden kann, sollten Arbeitgeber diese Homeoffice-Regeln kennen.
Wir wünschen euch einen erholsamen Urlaub und weiterhin eine gute Zusammenarbeit im Team, auch unter diesen besonderen Umständen!
Der Beitrag Quarantäneregeln: Umgang als Arbeitgeber erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.