Die Bundesregierung und die Bundesländer entlasten Unternehmen und Selbstständige mit Steuerstundungen. Erfahrt für welche Steuern dies gilt und wie es geht.

- Tipp – kostenfreie Beratung nutzen: Freiberufler und kleine Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, können Beratungsleistungen bis zu 4.000 Euro kostenfrei in Anspruch nehmen. Der Staat zahlt dies als Zuschuss direkt an den Berater. Auf Für-Gründer.de könnt ihr ein Erstgespräch anfordern.
Steuerstundungen auf einen Blick
Wer steuerpflichtig ist und nachweisen kann, von Corona stark betroffen zu sein, darf einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Eine plausible Begründung ist beispielsweise, Angehöriger einer gebeutelten Branche wie Gastronomie oder Tourismus zu sein.
- Tipp: Die Steuerstundungen wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert.
Weitere wichtige Infos:
- Lasst euch von eurem Steuerberater bei der Antragstellung unterstützen.
- Steuervorauszahlungen können leichter herabgesetzt werden, wenn vorauszusehen ist, dass eure Einkünfte wahrscheinlich geringer sein werden.
- Ein Antrag auf Herabsetzung ist vor allem dann aussichtsreis, wenn ihr nachweislich unmittelbar und erheblich wirtschaftlich negativ von der Pandemie betroffen seid.
- Es besteht ein einstweiliger Rechtsschutz während der Corona-Krise gegen Vollstreckungsmaßnahmen.
Welche Steuerstundungen gibt es?
Stunden lassen sich in Zeiten von Corona folgende Steuern, die euch als Unternehmer in Bezug auf das Finanzamt betreffen:
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
Lohnsteuerzahlungen können nicht gestundet werden.
Achtung: Da es von der allgemeinen BMWi-Erklärung abgesehen keinen Leitfaden für Steuerstundungen gibt, müsst ihr für jede Stundung einen Antrag stellen, der von der Behörde genehmigt werden muss. Wie das geht, erfahrt ihr weiter unten.
Bei der Umsatzsteuervoranmeldung wird weiterhin darüber nachgedacht, eine quartalsweise Voranmeldung als Standard einzurichten. Dies würde viele Unternehmen entlasten, die derzeit monatsweise ihre Umsatzsteuervoranmeldung vornehmen müssen.
Zollämter sollen den Steuerpflichtigen bei Energie- und Luftverkehrsteuer entgegenkommen und unbillige Härten vermeiden. Stunden lassen sich weiterhin bis zum 31. März 2021 die Strom- und Einfuhrumsatzsteuer sowie bestimmte Verbrauchssteuern.
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf Steuerstundung?2
Anträge für Steuerstundungen reicht ihr schriftlich beim für euch zuständigen Finanzamt ein. Dafür braucht es aber kein kompliziertes Formular, eine E-Mail genügt. Weist in der E-Mail auf die aktuelle Corona-Situation hin und Steuerstundungen von ein bis zwei Monaten sollte nichts mehr im Wege stehen.
Wie das aussieht, zeigen wir euch hier anhand eines Beispiels mit der ausgefüllten Vorlage des Finanzamtes Bayern:
Der Antragsbogen für das Finanzamt lässt sich schnell ausfüllen. Ihr braucht lediglich die Anschriften und eure Steuernummer.
Tragt im Formular weiterhin ein, welche Steuer ihr stunden lassen möchtet und ob euch eine Ratenzahlung möglich ist.
Ihr könnt auch um eine Herabsetzung der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bitten.
Kontakt zum Finanzamt halten und Folgeanträge stellen
Wenn ihr noch mehr Zeit benötigt, solltet ihr vor Ablauf der Frist einen Folgeantrag nach dem obigen Beispiel stellen. Generell ist es eine gute Idee, einen engen Kontakt zu eurem zuständigen Finanzamt zu halten und euch über die weitere Entwicklung zu informieren. Zögert auch nicht, euch Hilfe bei einem Steuerberater zu suchen.
Umgang mit dem Corona-Virus:
- Wir haben Tipps für die Corona-Krise und wichtige Informationen für euch gesammelt.
- Erfahrt außerdem, wie ihr Kurzarbeitergeld beantragt,
- welche Liquiditätshilfen und Pakete die Bundesländer bereitstellen und
- wie Start-ups sowie ein Risikokapitalgeber mit Corona umgehen.
Der Beitrag Steuerstundungen wegen Corona erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.