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Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick

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Die Bundesregierung hat Maßnahmen wie den Lockdown beschlossen, doch gibt es Unterschiede zwischen den Ländern und regionale Hilfsangebote. Wir haben die wichtigsten Infos zusammengetragen.

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Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen mindestens bis Ende Januar. (Foto: Unsplash)
  • Hinweis: Bis zum 14.02. gilt ein bundesweiter, harter Lockdown. Es dürfen nur noch lebensnotwendige Geschäfte wie Lebensmittelläden und Poststellen geöffnet haben.

Bundesländer


Wichtige allgemeine Infos

Auch wenn die einzelnen Länder unterschiedlich mit der Corona-Lage umgehen, gibt es Gemeinsamkeiten, die wir hier auflisten.

  • Harter Lockdown: Die meisten Geschäfte in Deutschland bleiben geschlossen, mindestens bis zum 14. Februar.
  • Bewegungseinschränkung: In Bundesländern, in denen der 15-Kilometer-Radius um den eigenen Wohnort herum gilt, ist die Ausnahme den Arbeitsweg, sprich: Liegt die eigene Arbeitsstelle außerhalb dieser 15 Kilometer, ist die Fahrt dorthin als “triftiger Grund” dennoch erlaubt.
  • Kitas und Schulen: Grundsätzlich werden Eltern darum gebeten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. In einigen Bundesländern findet jedoch auch Präsenzunterricht statt, beispielsweise für Abschlussklassen.
  • November- und Dezemberhilfen: Soforthilfen wie die November- und Dezemberhilfen, die zum Ende des letzten Jahres für Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden, werden nun sukzessive ausgezahlt.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sollten auf ein Minimum reduziert werden, i. d. R. auf einen weiteren Haushalt bzw. nur eine weitere, haushaltsfremde Person.
  • Kinderkrankengeld: Die Zahl der Kinderkrankentage soll um 10 zusätzliche Tage pro Elternteil erhöht werden, Alleinerziehende erhalten 20 Tage mehr. Damit wird Eltern geholfen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen zu Hause betreuen müssen. Am 13.01. beschließt die Politik entsprechende Pläne.

Baden-Württemberg

Häuser und Wohnungen dürfen nur noch mit triftigem Grund verlassen werden, es gilt auch eine nächtliche Ausgangssperre nach 20 Uhr. Ministerpräsident Kretschmann bezeichnete die Lage als “alarmierend”. Abholangebote sind seit dem 11. Januar jedoch wieder erlaubt. Ware kann bei Einzelhändlern online bestellt und vor Ort abgeholt werden. Eine Einschränkung des Bewegungsradius’ besteht vorerst nicht.

Das Land verlängert das Hilfsprogramm “Tilgungszuschuss Corona” und das Mezzanine-Hilfsprogramm. Bis zum 24. Februar können Anträge für den Tilgungszuschuss eingereicht werden, das Mezzanine-Programm läuft bist zum 30. Juni. Infos zu den Programmen und zur Beantragung findet ihr hier.

Grundschulen und Kitas sind grundsätzlich geschlossen, es gibt eine Notbetreuung für Kinder und Eltern von Schülern der Klassen 1 bis 7, wenn sie auf die Betreuung angewiesen sind. Das gilt in Ausnahmefällen auch für Schüler und Studenten, wenn sie sich in Prüfungsvorbereitungen befinden.

Bayern

Als erstes Bundesland hat Bayern den Katastrophenfall seit dem 09.12. ausgerufen. Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr sind in Kraft, Kontakte sollen wann immer und wo immer möglich reduziert werden. Inzwischen gilt in Bayern auch eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Geschäften. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld i. H. v. 250 Euro.

Kitas und Schulen bleiben beschlossen, es existiert eine Notbetreuung für Kita- und Schulkinder bis zur sechsten Klasse, wenn die Eltern arbeiten müssen. Seit dem 01.02. findet wieder Wechselunterricht in den weiterführenden Schulen statt.

Berlin

Der eigene Haushalt darf nur mit triftigem Grund verlassen werden, z. B. aufgrund von Arztbesuchen oder Bewegungsdrang (Sport). Geschäfte für den täglichen Bedarf sind geöffnet.

Schaut euch auch die Soforthilfe V an, ein Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft. Weitere Infos zu den Programmen findet ihr auf der Website der IBB.

Entgegen der eigentlichen Planung verschiebt Berlin die Wiederaufnahme des Schulbetriebes: Eigentlich sollte dieser am 11. Januar wieder aufgenommen werden, doch bleiben die Schulen im harten Lockdown zu.

Brandenburg

Anders als in Berlin wollte man hier die Schließung des Einzelhandels gänzlich vermeiden. Nun ist es auch in Brandenburg durch den bundesweiten harten Lockdown dazu gekommen. Hier gibt es eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit für freizeitliche Aktivitäten auf einen 15-Kilometer-Radius. Es gilt allerdings keine nächtliche Ausgangsbeschränkung mehr, aber der Individualsport auf Brandenburger Sportanlagen ist seit dem 09. Januar verboten.

Die Kitas bleiben geöffnet, in Schulen gibt es eine Notbetreuung, in der Woche um den 18. Januar soll weiterhin über weitere Öffnungen der Bildungseinrichtungen beratschlagt werden. Steigt die Inzidenz auf 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, können auch Kitas geschlossen werden.

Ab Montag den 18.01. haben Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an Horten und Schulen, wenn die Betreuung nicht im privaten Rahmen gewährleistet werden kann.

Bremen

Bremen hat zunächst keine 15-Kilometer-Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Sonst gelten dieselben Regeln wie in vielen anderen Bundesländern auch: Bis auf Lebensmittelgeschäfte sind die Läden zu, es gibt allerdings ein Wechselmodell in den Schulen, sodass die Eltern ihre Kinder zur Schule bringen können, sofern sich dies nicht vermeiden lässt.

Hamburg

Das Ausschankverbot läuft bereits, alkoholische Getränke zum unmittelbaren Verzehr dürfen nicht mehr verkauft werden. Hier findet ihr verschiedene Hotlines für betroffene Unternehmen in Hamburg. Die Betreuung von Kindern erfolgt in der Tagespflege und in Kitas in den Kernzeiten von 8 bis 15 Uhr.

In Hamburg können die Eltern ihre Kinder nur in Ausnahmefällen in die Schule schicken, um dort betreut zu werden, das Bundesland hat den Distanzunterricht bis zum 14. Februar beschlossen.

Weiterhin sind Unternehmen explizit dazu aufgefordert, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken.

Hessen

Neben dem harten Lockdown wurde in Hessen auch ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum verhängt. Weiterhin sollen Schüler bis zur 6. Klasse zu Hause bleiben, Kindertagesstätten betreuen nur in absoluten Notfällen. Neben Lebensmittelläden dürfen in Hessen auch Drogerien und Apotheken geöffnet haben.

Mecklenburg-Vorpommern

Auch hier ist der öffentliche Alkoholausschank verboten. Mecklenburg-Vorpommern setzte schon früh strikte Maßnahmen um. Begründung von Regierungsseite: Man wolle sächsische Verhältnisse vermeiden. Ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner kommt es zur Einschränkung des Bewegungsradius’ auf 15 Kilometer um den Wohnort herum.

Grundschulen und Kindertagesstätten bleiben bis zur 6. Klasse geöffnet, wenn auch mit der Bitte, die Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu behalten.

Niedersachsen

In Niedersachsen sprach sich die Landesregierung gegen einen harten Lockdown aus, doch half das letzten Endes nichts. Um regionale Unternehmen zu unterstützen, ergänzt das Land die Überbrückungshilfe des Bundes mit eigenen Fördermitteln.

Die 15-Kilometer-Bewegungseinschränkung ist Entscheidungsangelegenheit der Kommunen und wurde von der Landesregierung somit nicht verpflichtend beschlossen.

Für die Schule wurden verschiedene Betreuungsszenarien mit Wechselmodell, geteilten Klassen und Distanzlernen festgelegt. Es gibt eine Notbetreuung in Kindergärten für Eltern, welche die Betreuung aus beruflichen Gründen privat nicht gewährleisten können, sowie eine Härtefallregelung.

Nordrhein-Westfalen

Die wirtschaftlichen Belastungen sind in Nordrhein-Westfalen besonders groß, so gehört das bevölkerungsreichste Bundesland zusammen mit Bremen und Berlin zu den Ländern mit den meisten Insolvenzen im Corona-Jahr 2020. Dennoch können und dürfen dies keine Argumente für zu starke Lockerungen sein. So lautet der Appell an Unternehmen, die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken und entsprechende Möglichkeiten zu schaffen.

Es findet nach wie vor kein Präsenzunterricht statt, jedoch gibt es Angebote zur Notbetreuung. Auch betreuen Schulen Kinder bis zur 6. Klasse, wenn sie zu Hause nicht betreut werden können bzw. eine Gefährdung vorliegt.

Rheinland-Pfalz

Nächtliche Ausgangssperren gehören inzwischen auch in Rheinland-Pfalz zur Tages- bzw. Nachtordnung. Allerdings sind diese noch nicht im gesamten Bundesland aktiv, sie gelten derzeit für Ludwigshafen, Frankenthal, den Rhein-Pfalz-Kreis und Speyer von 21 bis 5 Uhr früh.

Weitere Einschränkungen wie die Verringerung der Bewegungsfreiheit werden in Abstimmung zwischen Landesregierung und Kommunen getroffen, eine einheitliche Regelung auf 15 Kilometer um den Wohnort besteht bislang aber noch nicht.

Bis zur sechsten Klasse gibt es einen Wechselunterricht, der sonstige Fernunterricht wird mindestens bis zum 14. Februar laufen. Die Kindertagesstätten bleiben geöffnet, jedoch werden Eltern gebeten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen.

Saarland

Im Saarland gilt ein Alkoholverbot auf belebten Plätzen und Straßen. Friseure und andere, ähnliche Dienstleister sind geschlossen. Es gilt eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit im 15-Kilometer-Radius, wenn eine Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner überschritten wird.

Die Kitas haben geöffnet, ebenso Schulen für Abiturienten und Gemeinschaftsschulen. Ansonsten findet in diesem Monat kein Präsenzunterricht statt. Gebühren für freiwillige Ganztagsschulen wurden vom 10. bis zum 31. Januar übernommen. Damit sollen Eltern unterstützt werden, die bewusst darauf verzichteten, ihr Kind zur Schule zu schicken.

Sachsen

Sachsen ging am 14.12. als erstes Bundesland in den härtesten Lockdown, und das mindestens bis 14.02.: Schulen und Kitas sind geschlossen, ebenso der Einzelhandel. Geöffnet bleiben Lebensmittelmärkte und notwendige Einrichtungen wie Postfilialen. Weiterhin gilt die Ausgangsbeschränkung nicht nur nachts, sonder ganztägig: Ohne triftigen Grund darf niemand vor die Tür. Weiterhin gilt nun auch ein 15-Kilometer-Radius für den Einkauf und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.

Auch wenn strenge Regeln gelten, sollen Schüler von Abschlussklassen in geteilten Klassen dem Unterricht nachgehen können. Eine Besonderheit gilt bei den Winterferien: Die erste Ferienwoche findet früher als angedacht statt, und zwar vom 31. Januar bis zum 07. Februar.

Sachsen-Anhalt

Nicht nur Läden müssen schließen, auch Betriebskantinen bleiben zu, wenn die Arbeitsabläufe dies zulassen. Bei einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gilt der beschränkte Bewegungsradius von 15 Kilometern mit Entfernung vom eigenen Wohnort.

Für Abschlussklassen gibt es Präsenzunterricht, davon abgesehen ist nur Notbetreuung möglich, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist.

Schleswig-Holstein

Die Situation sei dramatisch, härtere Maßnahmen unausweichlich. Die Schulen sind geschlossen, wie auch Kitas. Allerdings übernimmt das Bundesland die Kita-Beträge in diesem Monat, ungeachtet dessen, ob Eltern ihre Kinder in die Kita bringen oder nicht.

Es gibt eine Notbetreuung, wenn einer der Elternteil einer systemrelevanten Arbeit nachgeht, berufstätig und alleinerziehend ist, eine Kindeswohlgefährdung oder ein erhöhtes Betreuungsaufwand besteht. Für die Notbetreuung genügt ist, wenn einer dieser Faktoren gegeben ist.

Noch gibt es keine Bewegungseinschränkungen innerhalb des Landes, diese sollen erst bei einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den betroffenen Regionen greifen.

Thüringen

In Thüringen spitzt sich die Lage zu: Das Bundesland vermeldet nach Sachsen die zweithöchsten Infektionsszahlen. Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit auf 15 Kilometer um den Wohnort ist eine Empfehlung und bislang keine Pflicht.

Neben lebensnotwendigen Geschäften darf der Buchhandel Waren verkaufen, wie auch Baumärkte – sofern die Waren vorbestellt, mit Karte bezahlt und unter Wahrung der Abstandregeln außerhalb der direkten Geschäftsräume abgeholt werden.

Der Beitrag Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.


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