Der Coronavirus verbreitet viel Verunsicherung. Was ist für Unternehmen wichtig und welche staatliche Unterstützung gibt es? Wir geben euch darauf Antworten und danach Tipps, die helfen können, euer Team vor dem Virus zu schützen.
Inhalt
- Greifen Betriebsversicherungen auch beim Coronavirus?
- Planung, Haftung und Kostenerstattung bei Absagen von Messe
- Lohnt es sich, für 2021 Veranstaltungen zur organisieren?
- Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Vereinfachte Krankschreibung
- Entschädigung für Selbstständige
- Ein Mitarbeiter wurde positiv auf Corona getestet – und jetzt?
- So schützt ihr euer Team vor dem Coronavirus

- Lesetipp –unser aktueller Beitrag: Corona-Soforthilfen für Selbstständige
Greifen Betriebsversicherungen auch beim Coronavirus?
Wenn Mitarbeiter ausfallen, kommt es so gut wie immer zu Betriebseinbußen. Werden diese von einer Betriebsunterbrechungsversicherung aufgefangen? Leider nein, denn dafür muss ein Sachschaden vorliegen. Dazu gehören:
- Einbrüche / Diebstahl
- Wetterphänomene wie Sturm oder Hagel
- Feuer
- Wasserschäden
Krankheiten bzw. Pandemien werden von Betriebsunterbrechungsversicherungen in der Regel nicht abgedeckt – es sei denn, der Anbieter beruft sich auf § 6 des Infektionsschutzgesetzes. Dabei handelt es sich um einen Katalog meldepflichtiger Krankheitserreger, in den das Coronavirus kürzlich aufgenommen wurde. Ist der Inhaber der Firma versichert und gerät in Quarantäne bzw. erkrankt, springt die Versicherung ein. Das passiert aber auch nur dann, wenn der Betrieb ohne den Inhaber nicht weiterlaufen kann.
Bei der Ertragsausfallversicherung ist die Situation eindeutig: Sie springt nur bei Sachschäden ein und damit nicht beim Coronavirus.
Eine Betriebsschließungsversicherung greift auch dann, wenn ihr aufgrund der Corona-Pandemie euer Unternehmen vorübergehend schließen müsst, sofern der Seuchen- und Pandemiefall in der Police eingeschlossen ist. Doch auch dann ist eine schnelle Hilfe durch die Versicherung nicht garantiert: Die Berichte über Versicherungen, die sich querstellen, häufen sich in letzter Zeit.
Dabei gibt es vertraglich zugesicherte Entschädigungen, deren Umfang sich je nach Anbieter unterscheidet:
- Tagesentschädigungen für Schließungstage
- Lohnkosten für Mitarbeiter
- Desinfektionskosten für Betriebsräume
- Ermittlungs- und Beobachtungskosten
- Warenschäden, Brauchbarmachung von Waren
- Werbekosten für nachgewiesene Aufwendungen
Planung, Haftung und Kostenerstattung bei Messen
Im November 2020 wurden im sogenannten Lockdown Light alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt, im Anschluss folgte der bundesweite Lockdown, der nach wie vor andauert. Für Unternehmer ist der damit verbundene wirtschaftliche Schaden enorm. Auch viele Start-ups sind betroffen.
Dabei geht es nicht nur um Zukunftsziele wie neue Geschäftsabschlüsse oder Networking, sondern auch um ganz reale Kosten, die bereits entstanden sind: etwa Miete für den Messestand oder Hotel- und Reisekosten.
Da ist die Frage nach der Haftung nur allzu verständlich. Doch leider lässt sich diese nicht pauschal beantworten. Es gibt zwei Absage-Situationen:
- Behördliche Anordnung
- Entscheidung des Veranstalters
Im ersten Fall wird seitens der Versicherung keine Haftung übernommen, da es sich um einen Fall von höherer Gewalt handelt. Diesen hat niemand zu vertreten, weshalb auch niemand die Haftung übernimmt. Sagt der Veranstalter ab, gibt es hier wiederum ebenfalls zwei Szenarien:
- Ausfall der Veranstaltung
- Verlegung der Veranstaltung
Im ersten Fall stehen die Chancen gut, dass ihr eure bisherigen Kosten einfordern und notfalls auch vor Gericht einklagen könnt. Bei einer Verlegung in das nächste Jahr etwa wird das schwieriger, da der Veranstalter die vereinbarte Leistung erbringt – wenn auch zu einem anderen Zeitpunkt.
Lohnt es sich, für 2021 Veranstaltungen zur organisieren?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist völlig unklar, ob es in diesem Jahr weitere Einschränkungen geben wird und wie lange der aktuelle Lockdown über den 31.01. hinaus noch dauert. Entsprechend ist es schwierig bis unmöglich, eine Prognose für die weitere Eventplanung 2021 abzugeben. Wenn wir uns die bisherigen Entwicklungen anschauen, lässt sich aber Folgendes feststellen:
- In den Sommermonaten 2020 waren die Infektionszahlen am niedrigsten, Events haben in dieser Jahreszeiten also tendenziell die besten Chancen.
- Die Impfungen haben begonnen und es werden erste, vielversprechende Medikamente entwickelt. Die Chancen, das Virus und damit die Pandemie zu besiegen, verbessern sich damit täglich.
- Zum anderen kursieren weltweit Virus-Mutationen, die SARS-CoV-2 ansteckender machen. Dies bremst die Hoffnungen auf eine schnelle Verbesserung der allgemeinen Corona-Lage.
- Umsatzeinbußen durch ausgefallene Veranstaltungen will die Regierung mit der Überbrückungshilfe III zumindest zu einem Großteil übernehmen, Organisatoren fallen also deutlich weicher als im Frühjahr 2020, in dem es keine entsprechende Ausfallhilfe gab.
- Zusätzlich könnt ihr eine Ausfallversicherung abschließen, was eure wirtschaftlichen Risiken weiter senkt.
- Spätestens jetzt ist die Zeit gekommen, sich mit digitalen Alternativen zu beschäftigen: Rüstet eure Online-Infrastruktur so auf, sodass ihr euer Event auch online stattfinden lassen könnt und beschäftigt euch so früh wie möglich mit Tools, die interaktive Beteiligung wie Videotelefonie oder Live-Chats ermöglichen.
Die Planung von Veranstaltungen für 2021 bleibt mit Ausfallrisiken verbunden, doch solltet ihr deshalb nicht das Handtuch werfen. Sichert euch bestmöglich gegen Ausfälle ab und entwickelt einen digitalen Plan B für den Notfall, dann könnt ihr ruhiger schlafen und die Gefahr eines finanziellen Totalausfalls deutlich reduzieren.
- Artikel-Tipp: Spannende digitale Events entdecken!
Kurzarbeitergeld und Liquiditätshilfen für Unternehmen
Das Kurzarbeitergeld wurde bis Ende 2021 verlängert. Weiterhin bekommen Arbeitgeber die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden erstattet – etwa dann, wenn es zu Lieferausfällen kommt und die Arbeitszeit der eigenen Mitarbeiter entsprechend reduziert werden muss.
Liquiditätshilfen gibt es in Form außerordentlicher Wirtschaftshilfen für Unternehmen im November-Shutdown und Corona-Soforthilfen wie die Überbrückungshilfen für mehrmonatige Umsatzausfälle. Die Überbrückungshilfen wurden für das erste Halbjahr 2021 verlängert.
Vereinfachte Krankschreibung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, eine vereinfachte Krankschreibung bis zu 7 Tage zu ermöglichen. Das bedeutet, dass es genügt, wenn ihr oder eure Mitarbeiter bei einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege euren Arzt anruft, um eine Krankschreibung zu erhalten. Eine Arztpraxis muss dafür also nicht aufgesucht werden.
- Achtung: Wenn ihr Symptome an euch feststellt, die auf Corona hindeuten könnten, dann geht keinesfalls einfach so zum Arzt! Die Gefahr einer Ansteckung anderer in der Praxis ist zu hoch. Greift lieber zum Telefon und besprecht mit dem Arzt und/oder dem örtlichen Gesundheitsamt das weitere Vorgehen.
Entschädigung für Selbstständige bei Quarantäne
Im Falle einer behördlich verordneten Quarantäne springt der Staat bei Selbstständigen ein. Wenn ihr also als Einzelkämpfer erkrankt, müsst ihr euch eigenständig beim Gesundheitsamt melden. Ordnet dieses eine häusliche Quarantäne oder Isolierung an, habt ihr Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem durchschnittlichen Einkommen des vergangenen Jahres. Nach sechs Wochen erhaltet ihr das Krankengeld in Höhe des gesetzlichen Standards.
Ein Mitarbeiter wurde positiv auf Corona getestet – und jetzt?
Auf gar keinen Fall sollte der Mitarbeiter weiterhin ins Büro kommen. Auch bei ausbleibenden Krankheitssymptomen oder einem milden Verlauf kann die Person ansteckend sein. Mindestens 14 Tage solltet der Mitarbeiter daher zu Hause bzw. im Homeoffice bleiben, um den Krankheitsverlauf abzuwarten.
Arbeitnehmer haben im Übrigen auch einen Entschädigungsanspruch, wenn der Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht und ein behördliches Beschäftigungsverbot angeordnet wird. Allerdings hat der Mitarbeiter keinen Entschädigungsanspruch gegen den Arbeitgeber, sondern gegen den Staat in Höhe des Krankengeldes – auch dann, wenn die Person nicht erkrankt ist, aber ihrer Arbeit nicht nachgehen darf.
So schützt ihr euer Team vor dem Coronavirus
Mit ein paar einfachen Maßnahmen kann jeder zur Eindämmung des Coronavirus beitragen.

#1 Homeoffice statt Teams im Büro
Lasst euer Team im Homeoffice arbeiten, um die Gefahr von Ansteckungen zu verringern. Wenn nur ein Teil eurer Belegschaft zu Hause arbeiten kann, dann priorisiert nach Erkrankungswahrscheinlichkeit: Mitarbeiter, die trotz Shutdowns häufig unterwegs sind, Kinder versorgen oder mit Risikogruppen in Kontakt stehen, haben Vorrang. Wenn ihr es einrichten könnt, reduziert ihr die Risiken natürlich maximal, wenn ihr alle Kollegen vorübergehend ins Homeoffice schickt.
- Artikeltipp: Tools für die Arbeit im Homeoffice
#2 Im Büro richtig lüften
Büroarbeiter sitzen viel in geschlossenen Räumen. In Verbindung mit der Feuchtigkeit der Atemluft und der Heizungswärme an kalten Tagen ist dies der ideale Nährboden für Bakterien und Viren. Daher solltet ihr gründlich lüften. Hierfür müssen die Fenster nicht die ganze Zeit geöffnet sein, es empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Frühling/Sommer: 10 Minuten Stoßlüften, 2x pro Stunde
- Herbst/Winter: 5 Minuten Stoßlüften, 2x pro Stunde
Öffnet beim Stoßlüften alle Fenster und Türen und sorgt so für einen intensiven Durchzug. Achtet zugleich darauf, dass keiner eurer Mitarbeiter im Zug sitzt, da so Nackenversteifungen und Erkältungen begünstigt werden.
Haltet auch Meetings, wann immer möglich, an der frischen Luft ab. Das ist nicht nur gut für die Gesundheit, dank der Bewegung draußen bekommt ihr auch genügend Sauerstoff in den Körper und könnt besser brainstormen als in engen Konferenzräumen.
- Artikel-Tipp: Walking Meeting: Tipps + Routen
Wenn ihr Meetings drinnen abhaltet, dann achtet darauf, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren – auch, wenn sich einige Mitarbeiter vom Büro aus zu einem virtuellen Meeting dazuschalten. Hierbei passiert es schnell, dass diese Mitarbeiter dicht beieinanderstehen, um im Sichtfeld der Webcam zu sein. Sicherer ist es, wenn jeder Mitarbeiter sich von seinem eigenen Computer im Büro dazuschaltet.
#3 Datenschutzmaßnahmen und IT-Sicherheit im Homeoffice umsetzen
Die Arbeit im Homeoffice stellt viele Unternehmen vor bisher unbekannte Herausforderungen. Daher solltet ihr all euren Mitarbeitern schriftliche Richtlinien für die Arbeit zu Hause mitgeben. Die wichtigste Regel lautet: Der verantwortungsbewusste Umgang mit vertraulichen bzw. sensiblen personenbezogenen Daten hat oberste Priorität.
- Artikel-Tipp: Besserer Datenschutz im Homeoffice
Hierfür ist es im ersten Schritt erforderlich, Betriebsgeräte für die Arbeit im Homeoffice zur Verfügung zu stellen – allen voran ein Laptop, sinnvoll ist auch ein Diensthandy. Mit beidem lassen sich private und berufliche Kommunikation sauber voneinander trennen.
Weiterhin sollten eure Mitarbeiter sicherstellen, dass eine räumliche Trennung zwischen Arbeitszimmer und dem Rest der Wohnung gegeben ist. Darüber hinaus sollten ausgedruckte dienstliche Unterlagen in einem Schrank aufbewahrt werden, der abschließbar ist. Bereits diese einfachen, aber effektiven Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Datenschutz im Homeoffice erhöht wird.
#4 Schichten zeitlich versetzen
Verringert zusätzlich das Ansteckungsrisiko, indem ihr Schichten im Büro zeitlich versetzt, sodass sich so wenig Mitarbeiter wie möglich zur selben Zeit dort aufhalten. Das ist zwar für das soziale Miteinander nicht so schön, aber den Kaffeeplausch lässt man dann doch lieber erst einmal ausfallen, wenn man dafür vom Coronavirus verschont bleibt – oder?
#5 Hygienemaßnahmen ausweiten
Macht eure Mitarbeiter in einem kurzen Meeting freundlich auf die Hygienebestimmungen in eurem Unternehmen aufmerksam und stellt weitere Maßnahmen vor. Diese Maßnahmen können ganz einfach umgesetzt, aber sehr effektiv sein: bereitgestellte Desinfektionsmittelspender auf den Schreibtischen zum Beispiel. Oder die kostenlose Verteilung von Desinfektionstüchern, die eure Mitarbeiter jederzeit benutzen können.
Achtung: Die größten Keimquellen im Büro werden oft vergessen! Dazu gehören:
- Computermäuse
- Tastaturen
- Telefone
- Kopfhörer
- Drucker und Kopierer
- Türklinken
- Bedienflächen gemeinsam genutzter Haushaltsgeräte (Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle etc.)
- Smartphones und Tablets
Desinfiziert diese Flächen bzw. Gegenstände regelmäßig. Denkt auch an eine wiederholte Reinigung weniger delikater Stellen in eurem Office wie Toilettenspülknöpfe und den Griff der Toilettenbürste.
#6 Die Maske richtig tragen
Die Maskenpflicht im Büro verwirrt viele. Grundsätzlich gilt: Der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern muss gewährleistet sein, außerdem empfehlen sich aufstellbare Wände zur räumlichen Abtrennung. Diese können auch aus durchsichtigem, abwischbarem Plastik sein, damit ihr euch noch anschauen könnt.
- Artikel-Tipp: Maßnahmen für den Corona-Schutz im Büro
Habt ihr das Büro mit Trennwänden etc. entsprechend ausgestattet, gilt dennoch die Maskenpflicht, und zwar immer dann, wenn der eigene Arbeitsplatz verlassen wird, zum Beispiel auf dem Weg ins Bad. Achtet auch hier darauf, wie in allen Gemeinschaftsräumen und Fluren, die Maske zu tragen.
Lassen sich Abstandsmaßnahmen nicht sicherstellen, gilt die Maskenpflicht auch am Schreibtisch. Im Übrigen ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Masken zu besorgen und die Kosten dafür zu tragen, da es sich um Schutzkleidung für die Mitarbeiter handelt.
#7 Notfallplan erstellen
Ob Coronavirus, eine gewöhnliche Grippewelle oder ein Unfall: Gründe für einen plötzlichen Personalengpass gibt es viele. Für solche Krisen sollte jedes Unternehmen einen Notfallplan bereithalten. Darin wird genau definiert, welche Abläufe für das Unternehmen überlebenswichtig sind und wer sich bei überraschenden Ausfällen darum kümmert. Oberstes Ziel des Notfallplans ist es, dass das Start-up auch im Krisenfall handlungsfähig bleibt und das Unternehmen vor dem wirtschaftlichen Kollaps bewahrt.
Einen Notfallplan zu erstellen, ist daher gut investierte Zeit – verglichen mit den Folgen einer über Tage oder Wochen wegbrechenden Unternehmensleitung. Nutzt daher jetzt die Gelegenheit, einen solchen Notfallplan zu erstellen.
- Mehr zum Thema Notfallplanung in der Corona-Krise findet ihr hier: Notfallplanung mit Corona
#8 Transparent kommunizieren
Neben den Fragen, die sich im Privatleben hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Freizeiteinrichtungen stellen, gibt es auch Klärungsbedarf bei Unternehmen:
- Ist Homeoffice nun der neue Standard oder soll es einen Mix aus Büro- und Heimarbeit geben?
- Wie viele Mitarbeiter dürfen gleichzeitig im Büro sein und braucht es eine interne Abstimmung, um die Höchstgrenze nicht zu überschreiten?
- Ist das Team von Kurzarbeit betroffen und wenn ja, in welchem Umfang?
- Können regulär Urlaube genommen werden?
Hier ist es die Pflicht von Unternehmern, diese wichtigen Fragen für die Führungsetage sowie für die Mitarbeiter zu klären und in Leitlinien zu veröffentlichen – idealerweise proaktiv, noch bevor Mitarbeiter mit entsprechenden Fragen an euch herantreten. Für die transparente Kommunikation zu Corona kann und sollte die HR, falls vorhanden, Unterstützung geben.
#9 Hilfe bei Infostellen holen
In Zeiten der Krise ist es wichtig, sich auf dem Laufenden zu halten. Hierfür haben der Bund, die Länder und Nicht-Regierungsorganisationen verschiedene Infostellen eingerichtet. Hier eine Auswahl hilfreicher Info-Hotspots:
- Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
- Bundesministerium für Gesundheit
- Bundesminsterium für Wirtschaft und Energie (Schwerpunkt Corona)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Schwerpunkt Corona)
Weitere Anlaufstellen für aktuelle Informationen sind die Webseiten der einzelnen Bundesländer.
Prävention ja, Panik nein
Versucht, ruhig und besonnen mit der Situation umzugehen, um unnötigen Stress bei euch und euren Mitarbeitern zu vermeiden. Der schwächt nämlich auch das Immunsystem. Wir wünschen euch ganz viel Gesundheit!
- Lest jetzt weitere Tipps für den Corona-Schutz im Büro. Erfahrt außerdem, welche außerordentlichen Wirtschaftshilfen es für Unternehmer gibt und welche Geschäftsideen Corona trotzen. Hier erfahrt ihr, wie ihr Kurzarbeitergeld beantragt.
Der Beitrag Coronavirus: Wichtiges für Arbeitgeber erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.