Das neue Jahr steht in den Startlöchern – Zeit, sich mit Gesetzesänderungen für 2021 zu beschäftigen. In diesem Artikel erfahrt ihr, welche Neuerungen besonders wichtig sind.

#1 Steuererklärung (Berücksichtigung der Corona-Hilfen bei StE & JA)
Wer Corona-Soforthilfen bezieht bzw. diese bezogen hat, muss sie in seiner Steuererklärung 2020 als Betriebseinnahmen versteuern lassen, sofern in diesem Geschäftsjahr ein positiver Gewinn erwirtschaftet wurde. Sowohl natürliche Personen wie Soloselbstständige als auch Körperschaften müssen die Hilfen versteuern lassen. Die Soforthilfen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.
Umsatzsteuerpflichtig sind die Hilfen allerdings nicht, da es sich um echte, nichtsteuerbare Zuschüsse handelt. Sie müssen daher weder in der Umsatzsteuererklärung noch in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden.
#2 Grundfreibetrag & Homeofficepauschale
Der Grundfreibetrag steigt im Jahr 2021 von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Bis zu diesem Einkommen werden keine Steuern fällig. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Satz auf 19.488 Euro. Den eigenen Mitarbeitern kommt darüber hinaus die Homeofficepauschale für die Jahre 2020 und 2021 zugute: Bis zu 600 Euro können sie steuerlich absetzen.
#3 Corona-Bonus nicht mehr steuerfrei
Unternehmer können ihre Mitarbeiter mit einem Corona-Bonus belohnen. Dieser ist bis zu 1.500 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei. Allerdings gilt das nur noch bis zum 31.12. dieses Jahres. Wenn ihr die Einsatzbereitschaft eures Teams daher unter diesen günstigen Voraussetzungen honorieren wollt, sollte der Bonus noch im Dezember ausgezahlt werden.
#4 USt-Voranmeldung / USt-Satz
Neugründer mussten bislang im Gründungsjahr eine Umsatzsteuervoranmeldung für jeden Monat beim Finanzamt einreichen. Das Bürokratieentlastungsgesetz III ändert dies: Von 2021 bis 2026 können Einsteiger ins Unternehmertum ihre tatsächliche Steuer in ihre Jahressteuer umrechnen bzw. die voraussichtliche Steuer schätzen, wenn die unternehmerische Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr 2021 aufgenommen wird.
Vom 01.07. bis zu 31.12.2020 gilt der Umsatzsteuersatz von 16 Prozent, bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen waren es 5 Prozent. Ab dem 01.01.2021 gelten wieder die alten Regelsätze von 19 und 7 Prozent.
- Erfahrt wichtige Infos zum Kurzarbeitergeld. Hier findet ihr Tipps für die Corona-Soforthilfen sowie für die Überbrückungshilfen.
Der Beitrag Gesetzesänderungen 2021: Was ist neu? erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.