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Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen

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Der Corona-Lockdown im November führt bei zahlreichen Unternehmern zu Umsatzeinbrüchen. Deshalb schickt die Regierung eine außerordentliche Wirtschaftshilfe auf den Weg. Wir erklären euch, wie ihr an diese Hilfe gelangt.

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Die neue Corona-Umsatzhilfe soll Umsatzausfälle abfedern. Beantragt wird sie online. (Foto: Unsplash)

Was ist die außerordentliche Wirtschaftshilfe?

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen soll finanzielle Einbußen abfangen, die durch den Lockdown im November entstanden sind bzw. entstehen. Insgesamt ist dafür ein Volumen von 10 Milliarden Euro vorgesehen.

Höhe der außerordentlichen Wirtschaftshilfe:

  • 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019
  • Die Obergrenze der Umsatzhilfe liegt bei 1 Mio. Euro, darüberliegende Zuschüsse müssen noch von der EU-Kommission notifiziert und genehmigt werden

Wie errechnet sich der Umfang der Umsatzhilfe für Unternehmen?

Für den Anspruch auf außerordentliche Wirtschaftshilfe gilt:

  • Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche wöchentliche Umsatz des Novembers 2019
  • Alternativ zum Umsatz November 2019 können Selbstständige als Vergleichsumsatz den durchschnittlichen Wochenumsatz des Jahres 2019 heranziehen
  • Wer nach dem 31.10.2019 die Geschäftstätigkeiten aufgenommen hat, kann den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder den durchschnittlichen Wochenumsatz seit Beginn der Selbstständigkeit heranziehen

Wer bekommt die außerordentliche Wirtschaftshilfe?

Der Bundesregierung zufolge gibt es die außerordentliche Wirtschaftshilfe für:

  • Unternehmen,
  • Betriebe,
  • Restaurants,
  • Hotels,
  • (Solo-)Selbstständige,
  • Künstler,
  • Vereine und
  • Einrichtungen,

die von den zeitweiligen Schließungen im November betroffen sind.

Hinweis: Auch verbundene Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder Tochterunternehmen können außerordentliche Wirtschaftshilfe beantragen, wenn über 80 Prozent des verbundweiten Gesamtumsatzes auf direkt oder indirekt betroffene Verbundunternehmen entfällt.

Auch Zulieferer wie Getränkehändler sollen die Hilfen beantragen können, wenn sie nachweisen können, dass 80 Prozent ihres Gesamtumsatzes durch die Schließung jener Betriebe wegfällt, die direkt betroffen sind – z. B. Restaurants oder Hotels.

Was passiert, wenn ich im November 2020 trotzdem Umsatz erwirtschafte?

Umsätze bis zu einer Höhe von 25 Prozent im Vergleich zum November-Umsatz 2019 werden nicht angerechnet, darüber hinausgehende Umsätze hingegen schon. Dieses Umsatzplus wird von der Fördersumme abgezogen, was betreffende Unternehmer im Hinterkopf behalten sollten, wenn der Staat in der Zukunft die Höhe und Berechtigung der Novemberhilfen nachprüft und ggf. Rückzahlungen fordert.

Beispiel:

Eine private Bildungseinrichtung hat im November 2019 einen Umsatz in Höhe von 10.000 Euro aus Präsenzveranstaltungen generiert. Nun erhält diese Einrichtung aufgrund der Schließung der Unterrichtsräume 75 Prozent dieses Umsatzes als Novemberhilfe in Höhe von 7.500 Euro.

Zugleich bietet die Einrichtung im November 2020 aber auch kostenpflichtige Online-Angebote wie Webinare oder Videokurse an, mit denen sie 6.000 Euro an Umsatz generiert. Dies wären mehr als die 2.500 Euro, die sie ohne Anrechnung zur Novemberhilfe dazuverdienen dürfte. Entsprechend würden die übrigen 3.500 Euro mit den geleisteten Hilfen verrechnet werden.

Sonderregelung für Restaurants

Restaurants sind von den Schließungen besonders betroffen, weshalb der Bund Spezialregelungen festgelegt hat:

  • Umsatzerstattung bis 75 Prozent der Umsätze begrenzt, die mit im Restaurant verzehrten Speisen im November 2019 erzielt wurden.
  • Der Außer-Haus-Verkauf wird herausgerechnet, sprich: Sämtliche Umsätze im November 2020, die durch Lieferung und Abholung erfolgen, fließen nicht in Berechnung für die Fördersumme ein.

Beispielrechnung:

Ein Sushi-Restaurant hat im November 2019 folgende Umsätze erzielt:

  • 10.000 Euro durch Verzehr von Speisen und Getränken im Restaurant
  • 3.000 Euro durch Auslieferung von Gerichten

Für die außerordentliche Hilfe darf das Restaurant nur die 10.000 Euro anführen und bekäme dementsprechend 7.500 Euro Novemberhilfe. Jedoch kann das Restaurant mit Außer-Haus-Lieferung im November 2020 ohne Kürzung der Förderung unbegrenzt Geld verdienen.

Bei regulären Unternehmen hingegen wird die Novemberhilfe bei 25 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahresmonat November 2019 gekürzt.

Zur Vereinfachung ziehen wir ein Gegenbeispiel eines Unternehmens heran, das kein Restaurant ist, und schauen auf dessen Umsatz aus dem November 2019:

  • 13.000 Euro Gesamtumsatz

Dieses Unternehmen kann zwar im Gegensatz zum Sushi-Restaurant die vollen 13.000 Euro für die Novemberhilfe geltend machen und bekäme so 9.750 Euro an Hilfe, was 2.250 Euro mehr wären als beim Restaurant. Allerdings wird demselben Unternehmen bei mehr als 3.250 Euro Umsatz im November 2020 die Förderung gekürzt.

Ähnlich verhält es sich auch mit dem obigen Beispiel der privaten Hochschule: Bis zu 2.500 Euro dürfte diese an Umsatz generieren, weitere Umsätze werden auf die Novemberhilfe angerechnet.

Das Sushi-Restaurant ist von diesen Kürzungen hingegen nicht betroffen.

Darf ich zusätzlich Überbrückungshilfe beantragen?

Ja, wenn ihr trotz Inanspruchnahme der Soforthilfe auch weiterhin von Umsatzausfällen betroffen seid, die für die Beantragung der Überbrückungshilfen Voraussetzung sind. Allerdings erfolgt eine anteilige Berechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe, wenn diese sich überschneiden sollten. Auch das Kurzarbeitergeld wird angerechnet.

Wie beantrage ich die außerordentliche Wirtschaftshilfe?

Die Beantragung erfolgt in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche Plattform für die Überbrückungshilfe. Die Antragstellung muss über einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erfolgen. Soloselbstständige mit einem Förderungsgesuch unter 5.000 Euro können selbst den Antrag stellen. Ausgezahlt werden die Hilfen über die Bundesländer.

  • Tipp: Ein Krisenberater hilft euch kompetent weiter, 90 Prozent der Kosten für die Beratung werden gefördert (maximale Höhe: 2.700 Euro)!

Der Beitrag Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.


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