Die umfassende Corona-Soforthilfe Nordrhein-Westfalen steht kurz vor dem Start: Wir zeigen euch, wer antragsberechtigt ist und wie hoch die Zuschüsse sind.

Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:
- Ihr seid Freiberufler, Solo-Unternehmer, Künstler oder führt ein kleines bzw. mittleres Unternehmen mit höchstens 50 Vollzeit-Mitarbeitern
- Freischaffende Künstler können bis zum 31.05.2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 2.000 Euro erhalten, die sie mit einem Formular bei ihrer zuständigen Bezirksregierung beantragen
Diese Corona-Soforthilfen des Bundes könnt ihr ab dem 27.03.2020 in Nordrhein-Westfalen beantragen:
- 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)
- 15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeiter
- 25.000 Euro (bis zu 50 Mitarbeiter)
- Zusätzliche Aufstockung durch das Land NRW in Höhe von 25.000 Euro für KMU mit 10 bis 50 Beschäftigten geplant
Antrag auf Soforthilfe Corona in Nordrhein-Westfalen stellen
Die Corona-Soforthilfe Nordrhein-Westfalen könnt ihr ab dem 27.03. online beantragen. Der genaue Ablauf ist noch nicht bekannt. Leider gibt es zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 25.03.2020 | 17:40 Uhr) noch keinen Antrag, der sich online ausfüllen lässt. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald der Antrag zur Verfügung steht.
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