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Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg beantragen

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In Baden-Württemberg laufen die Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler an. Wir haben die wichtigsten Maßnahmen für euch zusammengetragen.

Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg beantragen 1200
Ab Mittwoch den 25.03.2020 könnt ihr die Corona-Soforthilfen in Baden-Württemberg online beantragen. (Foto: LBank)

Welche Corona-Soforthilfen könnt ihr in Baden-Württemberg beantragen?

Selbstständige in der Corona-Krise erhalten Zuschüsse vom Land Baden-Württemberg. Diese müssen nicht zurückgezahlt werden und sind zinslos.

Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:

  • Ihr seid Soloselbstständige, Freiberufler, Künstler oder führt ein KMU mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten
  • Selbstständige mit weniger als fünf Beschäftigten sind nur dann antragsberechtigt, wenn das Haupteinkommen oder ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens durch die Selbstständigkeit bestritten wird
  • Wenn ihr ein KMU seid, müsst ihr die Richtlinien der EU-Definition erfüllen
  • Auch gemeinnützige Sozialunternehmen erhalten Zuschüsse, Bedingung: Teilnahme am Wirtschaftsleben muss aktiv sein
  • Liquiditätsengpässe vor dem 11.03.2020 (Tag der Pandemieerklärung der WHO) werden nicht bezuschusst
  • Ihr habt noch keine ähnliche Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erhalten

Diese Corona-Soforthilfen für drei Monate gibt es in Baden-Württemberg:

  • 9.000 Euro (bei bis zu 5 Beschäftigten)
  • 15.000 Euro (bei bis zu 10 Beschäftigten)
  • 30.000 Euro (bei bis zu 50 Beschäftigten)

Minijobber und Teilzeit-Kräfte mit maximal 20 Arbeitsstunden pro Woche werden genau wie beim Kündigungsschutz mit dem Faktor 0,5 zum Personal dazugezählt.

Antrag auf Soforthilfe Corona in Baden-Württemberg stellen

Die Corona-Soforthilfe Baden-Württemberg könnt ihr ab dem 25.03. online beantragen und an eure Kammer senden. Wendet euch dazu bitte an die Industrie- und Handelskammer oder an die Handwerkskammer eurer Region.

So ist der Ablauf ab dem 25.03.:

  • Formular online ausfüllen, hierfür Umsatzsteuer-ID bzw. Steuernummer und Handelregisternummer (falls vorhanden) angeben
  • Formular ausdrucken
  • Formular unterschreiben und einscannen
  • über das Online-Portal an die für euch verantwortliche Kammer senden
  • Antragstellung auch dann möglich, wenn ihr kein Kammermitglied seid
  • Auszahlung erfolgt bei Bewilligung auf euer Geschäftskonto

Leider liegt uns zum aktuellen Zeitpunkt (Stand: 24.03.2020) noch kein Musterantrag vor. Diesen fügen wir mit Beispieldaten hinzu, sobald der Antrag im Portal ausgefüllt werden kann.

Weitere wichtige Infos zur Corona-Krise

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