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Corona-Soforthilfe Bayern beantragen

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In Bayern können Kleinstunternehmen, Freiberufler und Selbstständige Corona-Soforthilfen beantragen. Wir zeigen, wie viel Unterstützung es gibt, wer sie erhält und wie ihr den Antrag ausfüllt.

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Der Freistaat hat als eines der ersten Bundesländer reagiert: Diese Corona-Soforthilfen könnt ihr in Bayern schnell beantragen. (Foto: Pixabay)

Welche Corona-Soforthilfen könnt ihr in Bayern beantragen?

Bei den Corona-Soforthilfen Bayerns handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Damit möchte der Freistaat seinen Unternehmern und Freiberuflern helfen, die Coronakrise durchzustehen. Ende vergangener Woche wurden nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministers bereits mehrere Zehntausend Anträge mit einem Volumen von mehreren 100 Mio. Euro gezählt. Die ersten Gelder konnten ausgezahlt werden.

Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:

  • gewerbliches Unternehmen oder Freiberufler mit max. bis zu 250 Mitarbeitern
  • Gewerbe- bzw. Unternehmensstandort befindet sich in Bayern
  • bei verbundenen Unternehmen: Liquiditätsengpass vorhanden (laufende Verpflichtungen können nicht mehr bezahlt werden)
  • Der Liquiditätsengpass muss genau beziffert werden, unspezifische Engpässe werden nicht berücksichtigt
  • Bedingung: Vorhandenes Privatvermögen ist vor Beanspruchung der Corona-Soforthilfe einzusetzen

Diese Corona-Soforthilfen gibt es:

  • 5.000 Euro bei bis zu 5 Erwerbstätigen
  • 7.500 Euro bei bis zu 10 Erwerbstätigen
  • 15.000 Euro bei bis zu 50 Erwerbstätigen
  • 30.000 Euro bei bis zu 250 Erwerbstätigen

Teilzeit-Kräfte bis 20 Stunden pro Woche und Minijobber werden wie beim Kündigungsschutz als Faktor 0,5 zur Belegschaft hinzugerechnet.

Wo könnt ihr die Soforthilfen beantragen?

Die Corona-Soforthilfe Bayern könnt ihr über ein Formular des Bayerischen Wirtschaftsministeriums beantragen.

So ist der Ablauf:

  • Formular online ausfüllen
  • Formular ausdrucken
  • Formular unterschreiben
  • via E-Mail (Foto oder Scan) oder mit der Post an die für euch zuständige Behörde zur Bewilligung schicken
  • Auszahlung erfolgt bei Bewilligung schnellstmöglich auf euer Geschäftskonto

Und so füllt ihr den Antrag aus:

Auf der 1. Seite erfolgen die Angaben zu eurem Unternehmen, inkl. der Bankverbindung für die Auszahlung des Zuschusses. Tragt ebenfalls die Zahl der Beschäftigen ein, denn anhand derer ergibt sich die maximale Höhe der Corona-Soforthilfe in Bayern.

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Die erste Seite des Antrags für Corona-Soforthilfe in Bayern ist schnell erledigt. Tragt hier einfach eure Stammdaten ein. (Screenshot: Antrag auf Corona-Soforthilfe | Bayerisches Wirtschaftsministerium)

Auf der 2. Seite des Antrags für die Soforthilfen in Bayern muss dann der Grund für den Liquiditätsengpass sowie die Höhe des Engpasses angegeben werden. Wichtig dabei: kalkuliert nicht den entgangenen Gewinn mit ein. Fokussiert euch auf die laufenden Kosten, die ihr ohne den Zuschuss nicht decken könntet. Damit mit dem Zuschuss kein Missbrauch getrieben wird, müsst ihr ein paar Erklärungen abgeben, wie z.B., dass ihr Unterlagen zu eurer wirtschaftlichen Situation auf Nachfrage zur Verfügung stellt oder der Engpass nicht mit anderen Mitteln, wie bspw. eurem Privatvermögen, ausgeglichen werden kann.

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Achtung: Der Soforthilfe-Antrag ist nur für Liquiditätsengpässe gedacht, die nachweislich durch Corona entstehen. Füllt den Fragebogen daher gewissenhaft aus und vergesst eure Unterschrift nicht! (Screenshot: Antrag auf Corona-Soforthilfe | Bayerisches Wirtschaftsministerium)

Nun noch der wichtigste Schritt: verschickt den Antrag. Hierzu gibt es entsprechende Bewilligungsstellen in den unterschiedlichen Regionen:

  • Stadtgebiet München
    Landeshauptstadt München
    Referat für Arbeit und Wirtschaft
    Herzog-Wilhelm-Straße 15
    80331 München
    Tel: 089 233-22070
    E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
    Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft
  • Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München
    Regierung von Oberbayern
    Maximilianstraße 39
    80538 München
    Telefon: 089 2176-1166
    E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
  • Regierungsbezirk Niederbayern
    Regierung von Niederbayern
    Regierungsplatz 540
    84028 Landshut
    Tel: 0871 808-2022
    E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
    Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de
  • Regierungsbezirk Oberpfalz
    Regierung der Oberpfalz
    Emmeramsplatz 8
    93047 Regensburg
    Tel: 0941 5680-1141
    E-Mail: Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de
  • Regierungsbezirk Oberfranken
    Regierung von Oberfranken
    Ludwigstraße 20
    95444 Bayreuth
    Tel. der IHK für Oberfranken: 0921 886-0
    Tel. der Handwerkskammer für Oberfranken: 0921 910-143
    Tel. der IHK zu Coburg: 09561 7426-776
    E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
    Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de
  • Regierungsbezirk Mittelfranken
    Regierung von Mittelfranken
    Promenade 27
    91522 Ansbach
    Tel: 0981 53-1320
    E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de
    Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
  • Regierungsbezirk Unterfranken
    Regierung von Unterfranken
    Peterplatz 9
    97070 Würzburg
    Telefon: 0931 380-1273
    E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
    Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de
  • Regierungsbezirk Schwaben
    Regierung von Schwaben
    Fronhof 10
    86152 Augsburg
    Telefon: 0821 327-2428
    E-Mail: soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
    Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de

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