In Bayern können Kleinstunternehmen, Freiberufler und Selbstständige Corona-Soforthilfen beantragen. Wir zeigen, wie viel Unterstützung es gibt, wer sie erhält und wie ihr den Antrag ausfüllt.

Welche Corona-Soforthilfen könnt ihr in Bayern beantragen?
Bei den Corona-Soforthilfen Bayerns handelt es sich um Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Damit möchte der Freistaat seinen Unternehmern und Freiberuflern helfen, die Coronakrise durchzustehen. Ende vergangener Woche wurden nach Angaben des Bayerischen Wirtschaftsministers bereits mehrere Zehntausend Anträge mit einem Volumen von mehreren 100 Mio. Euro gezählt. Die ersten Gelder konnten ausgezahlt werden.
Diese Voraussetzungen müsst ihr erfüllen:
- gewerbliches Unternehmen oder Freiberufler mit max. bis zu 250 Mitarbeitern
- Gewerbe- bzw. Unternehmensstandort befindet sich in Bayern
- bei verbundenen Unternehmen: Liquiditätsengpass vorhanden (laufende Verpflichtungen können nicht mehr bezahlt werden)
- Der Liquiditätsengpass muss genau beziffert werden, unspezifische Engpässe werden nicht berücksichtigt
- Bedingung: Vorhandenes Privatvermögen ist vor Beanspruchung der Corona-Soforthilfe einzusetzen
Diese Corona-Soforthilfen gibt es:
- 5.000 Euro bei bis zu 5 Erwerbstätigen
- 7.500 Euro bei bis zu 10 Erwerbstätigen
- 15.000 Euro bei bis zu 50 Erwerbstätigen
- 30.000 Euro bei bis zu 250 Erwerbstätigen
Teilzeit-Kräfte bis 20 Stunden pro Woche und Minijobber werden wie beim Kündigungsschutz als Faktor 0,5 zur Belegschaft hinzugerechnet.
Wo könnt ihr die Soforthilfen beantragen?
Die Corona-Soforthilfe Bayern könnt ihr über ein Formular des Bayerischen Wirtschaftsministeriums beantragen.
So ist der Ablauf:
- Formular online ausfüllen
- Formular ausdrucken
- Formular unterschreiben
- via E-Mail (Foto oder Scan) oder mit der Post an die für euch zuständige Behörde zur Bewilligung schicken
- Auszahlung erfolgt bei Bewilligung schnellstmöglich auf euer Geschäftskonto
Und so füllt ihr den Antrag aus:
Auf der 1. Seite erfolgen die Angaben zu eurem Unternehmen, inkl. der Bankverbindung für die Auszahlung des Zuschusses. Tragt ebenfalls die Zahl der Beschäftigen ein, denn anhand derer ergibt sich die maximale Höhe der Corona-Soforthilfe in Bayern.

Auf der 2. Seite des Antrags für die Soforthilfen in Bayern muss dann der Grund für den Liquiditätsengpass sowie die Höhe des Engpasses angegeben werden. Wichtig dabei: kalkuliert nicht den entgangenen Gewinn mit ein. Fokussiert euch auf die laufenden Kosten, die ihr ohne den Zuschuss nicht decken könntet. Damit mit dem Zuschuss kein Missbrauch getrieben wird, müsst ihr ein paar Erklärungen abgeben, wie z.B., dass ihr Unterlagen zu eurer wirtschaftlichen Situation auf Nachfrage zur Verfügung stellt oder der Engpass nicht mit anderen Mitteln, wie bspw. eurem Privatvermögen, ausgeglichen werden kann.

Nun noch der wichtigste Schritt: verschickt den Antrag. Hierzu gibt es entsprechende Bewilligungsstellen in den unterschiedlichen Regionen:
- Stadtgebiet München
Landeshauptstadt München
Referat für Arbeit und Wirtschaft
Herzog-Wilhelm-Straße 15
80331 München
Tel: 089 233-22070
E-Mail: wirtschaft-corona@muenchen.de
Internet: www.muenchen.de/arbeitundwirtschaft - Regierungsbezirk Oberbayern außer Stadtgebiet München
Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: 089 2176-1166
E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de - Regierungsbezirk Niederbayern
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Tel: 0871 808-2022
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-nb.bayern.de
Internet: www.regierung.niederbayern.bayern.de - Regierungsbezirk Oberpfalz
Regierung der Oberpfalz
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Tel: 0941 5680-1141
E-Mail: Corona-Soforthilfe-fuer-Unternehmen@reg-opf.bayern.de
Internet: www.regierung.oberpfalz.bayern.de - Regierungsbezirk Oberfranken
Regierung von Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Tel. der IHK für Oberfranken: 0921 886-0
Tel. der Handwerkskammer für Oberfranken: 0921 910-143
Tel. der IHK zu Coburg: 09561 7426-776
E-Mail: sachgebiet20@reg-ofr.bayern.de
Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de - Regierungsbezirk Mittelfranken
Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
Tel: 0981 53-1320
E-Mail: soforthilfe.corona@reg-mfr.bayern.de
Internet: www.regierung.mittelfranken.bayern.de - Regierungsbezirk Unterfranken
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Telefon: 0931 380-1273
E-Mail: soforthilfecorona@reg-ufr.bayern.de
Internet: www.regierung.unterfranken.bayern.de - Regierungsbezirk Schwaben
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152 Augsburg
Telefon: 0821 327-2428
E-Mail: soforthilfe-corona@reg-schw.bayern.de
Internet: www.regierung.schwaben.bayern.de
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