Der monatlich erscheinende Arbeitsmarktbericht der Bundesagentur für Arbeit gibt unter anderem Auskunft zum Gründungszuschuss, so auch aktuell für den August 2013. Der Gründungszuschuss fördert die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit. Wichtig für alle Gründer aus der Arbeitslosigkeit: Die 90 %-ige Förderung für das Gründercoaching gibt es nur noch bis Jahresende!
Der Gründungszuschuss wird vom Gründer direkt beim Arbeitsamt beantragt. Zuvor bespricht der Berater mit ihm seine konkreten Pläne für die Gründung. Der Gründer muss dabei seine fachlichen Voraussetzungen für den Schritt in die Selbstständigkeit unter Beweis stellen. Der Berater sollte dem Gründungsvorhaben positiv gegenüberstehen.
Unser Tipp! Erstellen Sie Ihren Businessplan sehr gewissenhaft – am besten mit einem Gründercoach – und lassen Sie ihn noch einmal prüfen, bevor Sie die Geschäftsidee bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen.
Für den August 2013 gehen vorläufig folgende Zahlen zum Gründungszuschuss aus dem Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit hervor:
- Im August wurden hochgerechnet rund 3.100 Neuanträge bewilligt, das sind circa 121 % mehr als im Vergleich zum August 2012 mit nur 1.400 bewilligten Anträgen.
- Insgesamt wurden im August somit 19.000 Gründer mit dem Gründungszuschuss gefördert, 60 % weniger als vor einem Jahr. Damit erhielten nur noch 6 % der aus Mitteln des SGB III Geförderten einen Gründungszuschuss zur Unternehmensgründung.
- In den vergangenen zwölf Monaten wurde in 23.000 Fällen ein Gründungszuschuss durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt.
Im Jahresverlauf ergibt sich das folgende Diagramm für die bewilligten Anträge auf den Gründungszuschuss:

Bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Allerdings ist zu beachten, dass es vor den Änderungen beim Gründungszuschuss durch die aktuelle Bundesregierung zum Jahresende 2011 durchaus monatlich um die 10.000 bewilligte Anträge auf den Gründungszuschuss gab. Es wird spannend sein zu sehen, ob der Anstieg bei der Vergabe mit der anstehenden Bundestagswahl in Zusammenhang gebracht werden kann. Denn schließlich kann so auch die Arbeitslosenstatistik beeinflusst werden.
Durch den nummerischen Anstieg der bewilligten Neuanträge für den Gründungszuschuss steigt auch die Zahl der durch den Gründungszuschuss insgesamt geförderten Existenzgründer an.

Gesamtzahl der Gründer, die den Gründungszuschuss erhalten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Potenziellen Gründern, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen wollen, sei nochmals die gezielte Vorbereitung auf das Gründungsvorhaben geraten.
Wir sprachen mit einer Gründerin und ihrem Anwalt und Gründercoach Sandeep Chhatwal aus Köln darüber, was beim Antrag auf den Gründungszuschuss zu beachten ist.
90% Förderung für ein Coaching nutzen
Ist man erst einmal drin im exklusiven Kreis der durch den Gründungszuschuss geförderten Personen, erhält man weitere Fördermöglichkeiten. Insbesondere das noch existierende, zu 90 % bezuschusste KfW-Gründercoaching.
Allerdings ist geplant genau dieses „Programm Gründercoaching Deutschland – Gründungen aus Arbeitslosigkeit in der neuen ESF-Förderperiode nicht fortzusetzen”, so ein Sprecher des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Deutlicher ausgedrückt: Die Abschaffung des KfW-Gründercoachings mit der Förderung in Höhe von 90 % steht bevor. Spätestens am 1.1.2014 ist Schluss mit der 90 %-Förderung der Beratung für Gründer aus der Arbeitslosigkeit.
Am besten beantragen Gründer das KfW-Gründercoaching, bevor es den Fördermittelkürzungen zum Opfer fällt. Wir empfehlen Ihnen dazu den passenden Coach – nutzen Sie einfach das Formular auf Für-Gründer.de
Auf Für-Gründer.de erfahren Sie mehr über den Gründungszuschuss und die Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Unser Tipp: Sprechen Sie mit einem Gründercoach!