Das Jahr ist noch jung – Zeit, sich mit Gesetzesänderungen für 2020 zu beschäftigen. In diesem Artikel erfahrt ihr, welche Neuerungen wichtig sind.

Belegausgabepflicht für Kassen
Seit dem 01.01.2020 beinhaltet die Kassensicherungsverordnung eine Belegausgabepflicht. Somit sind alle Händler mit elektronischen Kassen dazu verpflichtet, Kunden einen entsprechenden Beleg auszuhändigen. Das Ganze muss in unmittelbar zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall passieren.
Viele Unternehmer befürchteten eine damit einhergehende Zettelwirtschaft. Doch kann der Beleg auch elektronisch ausgestellt werden, was natürlich umweltschonender ist.
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Hierfür braucht ihr jedoch das Einverständnis des Kunden – es genügt nicht, nur den Bildschirm der elektronischen Kasse zu zeigen. Ihr müsst den Beleg via E-Mail oder über eine datenschutztechnisch sichere App an den Kunden zustellen, was je nach Betrieb in der Alltagspraxis nicht immer umsetzbar sein dürfte. Denn wer gibt schon gern jedem Restaurant die eigene E-Mail-Adresse?
Im Übrigen könnt ihr bei eurem zuständigen Finanzamt um eine Befreiung von der Belegausgabepflicht bitten, wenn ihr Waren an eine Vielzahl nicht bekannter Personen verkauft. Dann nämlich werden die Grenzen der Zumutbarkeit für eine Belegausgabepflicht. Wenn ihr eine Barkasse ohne Technik verwendet, seid ihr von der Belegausgabepflicht ebenfalls befreit.
Ist eure Kasse technisch nachrüstbar, müsst ihr diese Nachrüstung bis zum 30. September 2020 erledigt haben. Technisch nicht nachrüstbare Kassen müssen bis zum Jahresende 2022 komplett ausgetauscht sein. Offene Ladenkassen ohne technische Unterstützung sind davon nicht betroffen.
Fehlerhafte Kassenführung kann ab sofort richtig teuer werden: So wurde die Bußgeldobergrenze von 5.000 auf 25.000 Euro erhöht. Das Thema solltet ihr also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Entlastung für Selbstständige
Kleinunternehmer bzw. Selbstständige mit geringem Umsatz können sich 2020 über gesetzliche Lockerungen bzw. Entlastungen freuen.
Kleinunternehmerregelung: Anhebung der Kleinunternehmerregelung
Diese Regelung dürfte denjenigen unter euch zusagen, die kleine Umsätze einfahren: Denn ab sofort könnte ihr bis zu 22.000 Euro im Jahr erwirtschaften, ohne Umsatzsteuer anmelden zu müssen. Das erspart euch viel Bürokratie. Denkt aber unbedingt daran, die weiteren Bedingungen der Kleinunternehmerregelung zu erfüllen, damit ihr sie auch richtig in Anspruch nehmt.
Niedrigere Bahnpreise und höherer Verpflegungsmehraufwand
Unternehmer reisen viel – zu Kunden, Geschäftspartnern, Networking-Events. Ein beliebtes Verkehrsmittel hierbei: die Deutsche Bahn. Dieses dürfte in Zukunft wohl noch beliebter werden, da die Preise für den Fernverkehr um durchschnittlich 12 Prozent günstiger sind. Hintergrund hierbei ist die Mehrwertsteuersenkung der Tickets von 19 auf 7 Prozent.
Und noch eine gute Nachricht für Geschäftsreisende: Die Pauschale für den Mehrverpflegungsaufwand hat sich erhöht:
- 28 Euro bei 24-stündiger Abwesenheit (vorher 24 Euro)
- 12 auf 14 Euro bei mehrtägiger Abwesenheit (vorher 12 Euro)
- 12 auf 14 Euro am An- und Abreisetag (vorher 12 Euro)
Verkürzung der Aufbewahrungspflicht
Veraltete Computer, auf denen Steuerdaten gespeichert sind, müssen künftig nur noch fünf Jahre aufbewahrt werden. Zuvor war die Aufbewahrungsdauer mit zehn Jahren doppelt so lang.
Mitarbeiter: mehr Mindestlohn, höhere Freibeträge, weniger Bürokratie
Als Unternehmer tragt ihr Verantwortung für eure Mitarbeiter. Die damit verbundenen Rechte und Pflichten haben sich in diesem Jahr ebenfalls geändert.
Mindestlohn steigt
Im dritten Anstieg des Stufenmodells wird nun ein Mindestlohn von 9,35 Euro fällig. Im Jahr 2019 waren es noch 9,19 Euro. Was gibt es sonst noch zum Thema zu beachten? Das haben wir euch in einem Artikel zum Mindestlohn zusammengefasst.
Mindestgehalt für Azubis
Im Jahr 2020 steht Auszubildenden in Unternehmen ein Mindestgehalt zu, das gestaffelt steigt. Im ersten Ausbildungsjahr verhält sich das so:
- 2020:mind. 515 Euro mtl.
- 2021: mind. 550 Euro mtl.
- 2022: mind. 585 Euro mtl.
- 2023: mind. 620 Euro mtl.
Davon unabhängig steigt die Mindestvergütung im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten geht es noch einmal um 35 rauf und im vierten gibt es eine Steigerung von 40 Prozent.
Höhere Grenze für pauschale Lohnsteuer
Bei einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis konnten Arbeitgeber bisher eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent ansetzen – wenn der durchschnittliche Arbeitslohn des Tages nicht über 62 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr hinausging. Ab sofort gilt die Pauschalversteuerung bis zu einem Betrag von 120 Euro.
Höherer Freibetrag für betriebliche Gesundheitsleistungen
Ihr bietet euren Mitarbeitern im Start-up Gesundheitsleistungen bzw. eine entsprechende Bezuschussung an? Dann dürft ihr euch über einen um 100 Euro höheren Freibetrag freuen. Bislang waren 500 Euro steuerfrei, nun sind es 600.
Teilzeit-Genehmigung via E-Mail
Wenn Mitarbeiter um Teilzeit bitten, war der Weg recht bürokratisch: Ohne eine Unterschrift auf ausgedrucktem Papier ging nichts in diese Richtung. Das ist nun vorbei, ab sofort sind Teilzeit-Genehmigungen ohne Unterschrift und in elektronischer Form – zum Beispiel via Mail – rechtsgültig.
Weiterbildungen steuerfrei auch ohne Arbeitsplatzbezogenheit
Damit Weiterbildungen steuerfrei waren, mussten diese einen Bezug zum Arbeitsplatz haben. Auch hier hat der Gesetzgeber Lockerungen vorgenommen. Nun sind auch Weiterbildungen von der Steuer befreit, welche die Beschäftigungsfähigkeit des Angestellten erhöht. Das betrifft neben fachlichen Kompetenzen auch die Bereiche Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Selbstorganisations- und Stressmanagement-Methoden.
Ihr seht also: Das Jahr 2020 hat viele Neuerungen zu bieten, die sowohl Unternehmern als auch Arbeitnehmern zugutekommen. Jedoch steigen in einigen Bereichen auch die Anforderungen, wie anhand der Bonpflicht von Kassen ersichtlich wird.
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