Ein Nebengewerbe als Student anmelden: aber wie? Wir stellen kurz und knackig die beliebtesten Rechtsformen für Studenten vor und erklären was in puncto Finanzamt, Krankenkasse und BAföG auf euch zukommt.
Welche Rechtsform ist die richtige für mich?

Welche die richtige Rechtsform ist, hängt von mehreren Fragen ab:
- Gründe ich Team oder mache ich mich allein selbständig?
- Möchte ich privat haften oder Haftungsrisiken über eine Firma abwickeln?
- Geht es mir nur um eine kurzfristige Nebentätigkeit oder will ich eine eigene Geschäftsidee verfolgen?
Einzelunternehmen & GbR
Am weitesten verbreitet ist die Gründung eines Einzelunternehmens. Das geht schnell und unkompliziert: Ihr braucht kein Startkapital und habt im Vergleich zur Gründung einer Kapitalgesellschaft wenig Buchhaltung zu erledigen.
- Auführlich erklärt: So geht ihr bei der Gründung eines Einzelunternehmens vor.
Auch die GbR ist als einfachste Rechtsform bei Studenten beliebt, weil die Gründungskosten niedrig sind: Lediglich die Gewerbeanmeldung jedes GbR-Gesellschafters ist notwendig. Die kostet je nach Region zwischen 10 und 65 Euro.
Auch mögen Banken diese Unternehmensform bei der Kreditvergabe. Der Grund: Bei der GbR haften die Gesellschafter vollumfänglich und uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Auch bei einem Einzelunternehmen besteht eine uneingeschränkt persönliche Haftung. Dieses Risiko sollte euch von Anfang an bewusst sein.
Geeignet für: Studenten, die sich mit geringem Startkapital und möglichst wenig Bürokratie ein Nebengewerbe aufbauen wollen.
GmbH & UG
Kapitalgesellschaften erfordern die Einbringung von finanziellen Mitteln oder Sachwerten. Bei der GmbH ist für die Gründung ein Stammkapital von 25.000 Euro vorzuweisen. Als Bareinlage müssen mindestens 12.500 Euro auf ein Konto der Gesellschaft bei der Gründung einer GmbH eingezahlt werden.
Die Gründung einer GmbH ist außerdem an zahlreiche formale Kriterien geknüpft und man kommt leider auch nicht um den Weg zum Notar herum. Dadurch entstehen insgesamt relativ hohe Gründungskosten. Allerdings ist die GmbH auch angesehen, was den Weg zu Investoren und damit zu Wachstum erleichtert.
- Tipp: An deutschen Unis gibt es zahlreiche Förderprogramme wie das EXIST Gründerstipendium. Schaut auch, ob ihr euch für ein Accelerator– oder Inkubator-Programm bewerben könnt.
Wer sich mit einer innovativen Geschäftsidee selbstständig machen will, hat neben der Rechtsform der GmbH aber auch die UG zur Auswahl. Als kleine Schwester der GmbH ist die Haftung auch auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt und kann gleichzeitig mit einem Startkapital gegründet werden.
In der Folgezeit seid ihr jedoch dazu verpflichtet, Rücklagen in Höhe von mindestens 25 % des Jahresüberschusses zu bilden. Dies ist so lange der Fall, bis ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. So könnt ihr Schritt für Schritt in eine GmbH hineinwachsen.
Geeignet für: Studenten, die von Anfang an ein professionelles Unternehmen mit maximalem Wachstumspotenzial aufbauen wollen.
Korrespondenz mit dem Finanzamt und Kleinunternehmerregelung
Etwa sechs Wochen nach der Gewerbeanmeldung erhaltet ihr Post vom Gewerbeamt, u. a. ein Formular. Dieser Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfasst allgemeine Angaben wie Name, Anschrift und das Geburtsdatum.
Bei der Frage zur Betriebsstätte tragen Studenten in der Regel ihre Wohnung ein.
Kreuzt an, dass ihr die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtet. Diese erspart euch viel Papierkram. Kreuzt auch an, dass euer Gesamtumsatz im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 Euro übersteigen wird.
Nach Rücksendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung erhaltet ihr vom Finanzamt automatisch die Steuernummer. Wenn ihr kein Gewerbe angemeldet habt, könnt ihr die Steuernummer auch ganz einfach online bei dem für euch zuständigen Finanzamt beantragen.
Wie wirkt sich ein Nebengewerbe als Student auf Krankenversicherung, BAföG und Co. aus?
Studenten sind bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres über ihre Eltern kostenlos in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert. Dieser Vorteil bleibt erhalten, solange ihr „hauptberuflich” Studenten seid. Dies ist der Fall, solange ihr maximal 20 Stunden pro Woche arbeitet und nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Liegt ihr darüber, müsst ihr euch freiwillig versichern, was deutlich teurer ist.
Beim Bafög spielt weniger die Arbeitszeit als die Höhe der Einkünfte eine Rolle. Die Freibetragsgrenze für selbstständige Studenten liegt bei 5.400 Euro brutto im Jahr. Studenten mit Kind und verheiratete Studenten profitieren von höheren Freibeträgen.
Als Berechnungsgrundlage dient der Gewinn vor Steuern. Überschreitet ihr den Betrag, wird euch der Verdienst vom BAföG abgezogen. Für Gewährung des Kindergeldes bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gibt es keine Einkommensobergrenze. Auch beim Überschreiten der Altersgrenze für die Familienversicherung der Krankenkasse profitieren Studenten von einem günstigeren Studententarif.
- Einführende Informationen zur Anmeldung eines Unternehmens, Erläuterungen zum Nebengewerbe sowie einen Überblick zur freiberuflichen Tätigkeit findet ihr auf Für-Gründer.de.
Der Beitrag Nebengewerbe als Student anmelden: So geht’s erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.