Den eigenen Arbeitgeber geht es nichts an, was ihr nebenberuflich in eurer Freizeit tut? Und im Urlaub könnt ihr arbeiten, für wen ihr wollt? Stimmt leider nicht so ganz. Wer neben seinem Job auf eigene Rechnung tätig sein will, kann in ein paar rechtliche Stolperfallen für Sidepreneure geraten, die im schlimmsten Fall bis zum Jobverlust führen können. Damit euch das nicht passiert, haben wir die größten Risiken zusammengetragen.
Falle #1: Den Arbeitgeber nicht in Kenntnis setzen
Grundsätzlich darf der Arbeitgeber euch nicht an der Ausübung einer Nebentätigkeit hindern, wenn dies eure Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigt und ihr nicht für die Konkurrenz arbeitet. Genau solche Bedingungen sind in üblichen Klauseln im Arbeitsvertrag definiert.

Von Unternehmensseite ist das auch verständlich. Wer will schon, dass die eigenen Mitarbeiter gegen einen selbst arbeiten oder völlig erschöpft morgens in der Firma erscheinen? Vorsicht ist auch geboten bei Tätigkeiten im Urlaub. Dieser soll nämlich der Erholung des Arbeitnehmers dienen und nicht dazu, ähnliche Jobaktivitäten zu Hause durchzuführen.
Wer gegen diese Bestimmungen handelt, kann sich Abmahnungen des Arbeitgebers oder eine Kündigung einhandeln. Es kann aber noch schlimmer kommen: Wenn ihr mit eurer nebenberuflichen Tätigkeit tatsächlich gegen das Wettbewerbsverbot verstoßt, hat dies eventuell hohe Vertragsstrafen zur Folge.
- Unser Tipp: Sprecht immer mit eurem Arbeitgeber über eure geplante Nebentätigkeit. Außerdem fördert es das Vertrauen, wenn ihr nicht hinter dem Rücken des Chefs vor euch hin wirtschaftet. Je weiter die Branche eures Nebenerwerbs vom eigentlichen Brot-und-Butter-Job weg ist, desto besser stehen übrigens eure Chancen, dass ihr beides im Einklang miteinander ausüben könnt.
Falle #2: Das Thema Steuern unterschätzen
Viele Unternehmer, die sich nebenberuflich selbstständig machen, unterschätzen das Thema Steuern. Wenn ihr bisher ausschließlich als Angestellte tätig wart, dann betrifft euch die Lohnsteuer.
- Lest auch unseren Artikel: Wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen.
Als Selbstständige kommen aber noch weitere Steuern wie die Umsatz- und eventuell eine Gewerbesteuer hinzu. Darüber hinaus müsst ihr eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen, für eine Realbesteuerung benötigt ihr zusätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Es dauert einfach seine Zeit, bis ihr in dieses Thema hineinwachst, Rechnungen korrekt aufstellt, eure Buchführung sauber abwickelt usw. Und das alles neben dem eigentlichen Berufsalltag.
- Unser Tipp: Regelt von Anfang an den Papierkram, indem ihr euch noch vor der Aufnahme eurer selbstständigen Tätigkeit darüber informiert, ob ihr einen Gewerbeschein, eine Eintragung in das Handelsregister oder Ähnliches braucht. Setzt euch ebenfalls früh mit dem Finanzamt in Verbindung, um die Behörde rechtzeitig über die Aufnahme eurer unternehmerischen Aktivitäten in Kenntnis zu setzen. So vermeidet ihr rechtliche Stolperfallen für Sidepreneure.
Falle #3: Keine Versicherungen abschließen
Nebeneinkünfte aus der Selbstständigkeit tragen üblicherweise nicht zu einer Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei. Jedoch können bei Selbstständigen andere Probleme auftauchen, zum Beispiel unzufriedene Kunden.
- Unser Tipp: Kümmert euch rechtzeitig um eine Berufshaftpflichtversicherung, die euch vor Schadensansprüchen seitens der Auftraggeber bewahrt. Empfehlenswert ist auch eine Versicherung gegen Vermögensschäden, wenn ihr euch in der Finanz- oder Immobilienberatung nebenberuflich selbstständig machen wollt.
Falle #4: Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen
Für viele Selbstständige ist es bei einem Nebenerwerb möglich, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen. Und zwar dann, wenn der Vorjahresumsatz unter 17.500 Euro lag und der Umsatz des laufenden Geschäftsjahres voraussichtlich nicht die 50.000-Euro-Marke überschreiten wird.
Bei der Kleinunternehmerregelung müsst ihr keine Umsatzsteuer ausweisen, jedoch einen entsprechenden Passus auf euren Rechnungen vermerken, der die Kunden darüber in Kenntnis setzt, dass ihr sie in Anspruch nehmt.
- Unser Tipp: Manchmal passiert es, dass Selbstständige die Umsatzsteuer nicht erheben, obwohl sie das eigentlich müssten. Teure Forderungen seitens des Finanzamtes können die Folge sein. Lasst es nicht so weit kommen, indem ihr euren Umsatz immer im Blick behaltet. Am Anfang eurer nebenberuflichen Selbstständigkeit mag das noch nicht das entscheidende Thema sein, aber mit zunehmendem Erfolg wird es immer wichtiger, sich mit der Umsatzsteuer auseinanderzusetzen. Meistens greift im Nebenerwerb aber ohnehin die Kleinunternehmerregelung.
Falle #5: Verwendung eines bestehenden Markennamens
Ihr habt einen wohlklingenden Namen für euer Sidebusiness gefunden und druckt diesen schon auf Visitenkarten und Flyern ab? Vorsicht: Dieser Name könnte von anderen Unternehmern markenrechtlich geschützt sein!
Wenn das der Fall ist, kann euch eine unberechtigte Verwendung teuer zu stehen kommen. Im günstigsten Falle erhaltet ihr dann eine Unterlassungserklärung zzgl. der Anwaltskosten der Gegenseite. Es kann aber auch ein anderer Fall eintreten: Über mehrere Jahre baut ihr euch ein Geschäft auf und erfahrt erst spät, dass ihr den Namen dafür die ganze Zeit über gar nicht verwenden durftet. Eure Marke und die damit aufgebaute Bekanntheit ist dann erst einmal futsch. Hinzu kommen eventuelle Kosten wie Schadenersatzansprüche.
- Unser Tipp: Prüft im Vorhinein beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob euer Unternehmensname vielleicht schon vergeben ist. So erspart ihr euch böse Überraschungen, die schon so manchen Selbstständigen in den Ruin getrieben haben.
Rechtliche Stolperfallen für Sidepreneure: Lasst euch beraten
Das Thema “Recht & Steuern” ist komplex, wenn ihr euch nebenberuflich selbstständig machen möchtet. Falls ihr euch bei der einen oder anderen Situation nicht sicher seid, ist es hilfreich, einen Fachmann wie einen spezialisierten Anwalt zurate zu ziehen, um rechtliche Stolperfallen für Sidepreneure zu vermeiden. Es lohnt sich, in eine Beratung zu investieren, als später Lehrgeld für einen fehlerhaften Umgang mit Steuer- und Arbeitnehmerpflichten zu zahlen.
Als Sidepreneure seid ihr ohnehin schon genug mit euren täglichen Aufgaben und abwechslungsreichen Herausforderungen beschäftigt. Tut euch daher den Gefallen und haltet euch selbst in Steuer- und Rechtsfragen durch professionelle Unterstützung den Rücken frei. Hierzu zählt auch ein Steuerberater an eurer Seite, der euch weitere, fachlich versierte Auskünfte geben kann.
- Weitere Tipps rund um Recht und Steuern bei der Existenzgründung. Lest hier, was für die nebenberufliche Selbstständigkeit noch wichtig ist. So meldet ihr euer nebenberufliches Gewerbe an.
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