Wenn ihr mit selbstständigen Freelancern oder anderen Dienstleistern zusammenarbeitet, haltet ihr eure Personalkosten und eure arbeitsrechtlichen Risiken geringer. Aber dafür hängt das Risiko Scheinselbstständigkeit wie ein Damoklesschwert über euren Köpfen. Denn wenn der Betriebsprüfer den Tatbestand der Scheinselbstständigkeit feststellt, kann es richtig teuer werden. Wir klären die wichtigsten Punkte zum Thema aus Sicht des Auftraggebers.
Frage 1: Was ist Scheinselbstständigkeit überhaupt?
Scheinselbstständigkeit ist immer dann gegeben, wenn ein freier Mitarbeiter faktisch kein Geschäftspartner, sondern abhängig Beschäftigter ist: Einer, der auch „Jawohl Chef“ sagen könnte. Da Beschäftigungsverhältnisse lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sind, kann euch die Scheinselbstständigkeit viel Ärger und Kosten einbringen – im manchen Fällen kann das bis zu Insolvenz oder Gefängnisstrafen führen.

Frage 2: Risiko Scheinselbstständigkeit – Was passiert im Worst Case?
Fliegt eine Scheinselbstständigkeit auf, sind das die möglichen Folgen:
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer für die Dauer der Zusammenarbeit.
- Der Freelancer wird euer neuer Angestellter (inklusive Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch sowie Lohnfortzahlungsverpflichtung im Krankheitsfall).
- Rechtlicher Ärger wegen Steuerhinterziehung mit allen strafrechtlichen Folgen, wenn euch Vorsatz nachgewiesen wird.
Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, fangen Träger der Sozialversicherung und die Finanzämter an zu rechnen. Das, was der Freelancer verdient hat, wird als sein Nettoverdienst angesetzt. Daraus ergeben sich Nachzahlungen für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
Um diesen Ärger zur vermeiden, müsst ihr wissen, welche Kriterien für Scheinselbstständigkeit sprechen.
Frage 3: Wann ist ein Dienstleister scheinselbstständig?
Hier eine Checkliste:
- Ist der Dienstleister weisungsgebunden? Handelt er nur auf Anweisung, also nach dem Motto „so musst du das machen“?
- Bekommt er Arbeitsmittel und Arbeitskleidung?
- Macht er Jobs, die eure Mitarbeiter auch machen?
- Ist er in eure Abläufe fest integriert?
- Bekommt er vielleicht sogar Urlaub?
- Arbeitet er zu mehr als 83% für euch?
Wenn ihr diese Fragen mit „Ja“ beantwortet, ist der Freelancer zu 99% im Grunde ein abhängig Beschäftigter. Wenn ihm zusätzlich alles das fehlt, was einen Unternehmer normalerweise auszeichnet, zum Beispiel eine eigene Webseite, Visitenkarten, Geschäftsausstattung, ein eigener Kundenstamm, dann ist er zu 100% scheinselbstständig.
Auch als Freelancer könnt ihr diese Kriterienliste nehmen und für eure Situation überprüfen, ob ihr scheinselbstständig seid.
Frage 4: Wie könnt ihr Scheinselbstständigkeit vermeiden?
Wenn ihr euch im Unklaren seid, ob euer Freelancer oder Dienstleister scheinselbstständig ist oder nicht, könnt ihr ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchführen.
Hier ein paar pragmatische Möglichkeiten, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden:
- Bei jedem Auftrag immer mit schriftlichen Angeboten arbeiten.
- Bei längerer Zusammenarbeit Projektverträge von einem Spezialanwalt prüfen lassen.
- Die Kommunikation dokumentieren. Der Freelancer muss derjenige sein, der Dinge vorschlägt und empfiehlt.
- Niemals Arbeitsmittel zur Verfügung stellen oder annehmen.
- Nur Freelancer beauftragen, die nachweislich Unternehmereigenschaft haben. Sprich: Kundenstamm, Webauftritt, Geschäftsausstattung, ggf. auch ein eigenes Büro und Mitarbeiter.
- Arbeitszeiten explizit dem Freelancer überlassen.
- Rechnungen immer mit Stundennachweis. Den Stundennachweis unterschreiben lassen.
Im Zweifel könnt ihr auch mal einen Auftrag ablehnen oder ein neues Angebot einfordern.
Nicht erlaubt ist es, einen Vertrag aufzusetzen, in dem die Zusammenarbeit als freie Mitarbeit definiert wird, den Freelancer aber wie einen Arbeitnehmer zu behandeln.
Fazit – der Freelancer ist ein Unternehmer
Wenn ihr mit einem Freelancer arbeitet, dann muss dieser auch „free“, das heißt Unternehmer, sein. Ihr dürft ihn nicht wie einen Arbeitnehmer behandeln. Umgekehrt sollten die Freelancer alles tun, um Unternehmertum nachzuweisen. Nur für einen Kunden zu arbeiten, ist kein Unternehmertum. Ein Freelancer sollte stets Energie in die Kundenakquise stecken und an seinem Marketing arbeiten. Falls bei einer Zusammenarbeit Zweifel auftauchen, solltet ihr einen Anwalt befragen oder tatsächlich die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung bemühen.
- Mehr zum Thema Scheinselbstständigkeit findet ihr auf Für-Gründer.de. Macht dort den Test anhand unserer Infografik: Freiberufler oder Einzelunternehmer? Informiert euch auch zum Thema Arbeitsrecht oder findet einen passenden Anwalt aus unserem Netzwerk.
Der Beitrag Praxiswissen kompakt: Die 4 wichtigsten Fragen zur Scheinselbstständigkeit erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.