Neues Jahr, neue Regularien: Stets zum Jahreswechsel müssen sich Existenzgründer auf Gesetzesänderungen, Anpassungen und neue Vorschriften einstellen. Auch 2018 sind wieder – erfreuliche sowie weniger erfreuliche – Neuerungen dabei. Im Fokus stehen dabei die Steuererklärung, Abschreibungen, die Datenschutz-Grundverordnung sowie Mitarbeiterrechte.
Fristverlängerung für Steuererklärungen ab 2018
Beim Datum 31. Mai sollten bei allen Gründern die Alarmglocken klingeln: Das war bislang der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung. Für die Steuererklärung 2017 gilt diese Deadline noch. Ab dem Geschäftsjahr 2018 habt ihr dann zwei Monate länger Zeit, also bis zum 31. Juli. Solltet ihr eure Steuererklärung an einen Steuerberater abgeben, so verlängert sich die Abgabefrist sogar bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres (28. oder 29. Februar).
Fristen im Überblick
- Steuererklärung 2017: Abgabe bis 31. Mai 2018
- Steuererklärung 2017 durch Steuerberater: 31. Dezember 2019
- Steuererklärung 2018: Abgabe bis 31. Juli 2019
- Steuererklärung 2018 durch Steuerberater: 28. Februar 2020
Aber Achtung – Verzug wird teuer: Ab dem Steuerjahr 2018 gilt ein Säumniszuschlag pro Monat von 0,25% der festgesetzten Steuernachzahlung. Mindestens müsst ihr dabei im Falle einer verspäteten Einreichung 25 Euro und maximal 25.000 Euro pro Monat bezahlen.
Bonustipp: Schon für die Steuererklärung 2017 gilt, dass Belege und Quittungen nur noch freiwillig oder auf Anforderung eingereicht werden müssen. Eine sorgfältige Aufbewahrung reicht also zunächst aus.

Für Kleinunternehmer (unter 17.500 Euro / Jahr) ist in Sachen Buchhaltung außerdem wichtig zu wissen, dass statt einer formlosen Gewinnermittlung mit Einkünften und Ausgaben nun die Anlage EÜR ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden muss.
Mindestlohn und Vergleichslohn: Das müssen Gründer wissen
Der branchenunabhängige, gesetzliche Mindestlohn bleibt unverändert bei 8,84 Euro und gilt von nun an ohne Ausnahmen. Wer im Bereich der Pflege oder dem Elektrohandwerk aktiv ist, der sollte außerdem folgende Bestimmungen kennen:
- Westdeutschland: Pflegekräfte erhalten 10,55 Euro (statt zuvor 10,20 Euro)
- Ostdeutschland: Pflegekräfte erhalten 10,05 Euro (statt zuvor 9,50 Euro)
- Bundesweit: Arbeiter im Elektrohandwerk erhalten 10,95 Euro (statt zuvor 10,40 Euro im Osten und 10,65 Euro im Westen) ab 2018 und 11,40 Euro ab 2019.
Weitere branchenspezifische Anpassungen wird es im April bzw. Mai geben, etwa für Leih- und Zeitarbeiter, im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Bereich der Steinmetz- und Steinbildhauer.
Wenn ihr über 200 Mitarbeiter beschäftigt, solltet ihr wissen, dass ab sofort ein Auskunftsanspruch gegenüber Mitarbeitern besteht: Arbeitnehmer können Informationen darüber einfordern, wie Kollegen in einer gleichartigen Beschäftigung bezahlt werden. Ziel ist es, hierdurch Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern. Mehr zum Thema Arbeitsrecht erfahrt ihr hier.
800 Euro statt 410 Euro für Sofortabschreibungen
Die Obergrenze für Sofortabschreibungen als Betriebsausgabe steigt von 410 Euro auf 800 Euro. Die Untergrenze steigt von 150 Euro auf 250 Euro. Das gilt für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft wurden. Alle weiteren Gegenstände müssen über die sogenannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Alle wichtigen Aspekte rund um die AfA (Absetzung für Abnutzung) haben wir hier für euch zusammengestellt.
Datenschutz-Grundverordnung tritt im Mai in Kraft
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Ziel ist es, ein einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU zu schaffen und Rechte und Kontrollmöglichkeiten derer zu stärken, die personenbezogene Daten auf Webseiten angeben.
Alle Unternehmen sollten sich frühzeitig Gedanken darum machen, ob und inwiefern sie von diesem neuen Gesetz betroffen sind. Unsere Lesetipps hierzu für euch sind die Gastbeiträge der Rechtsanwältin Alia von Werder von der Kanzlei Löwenheim Rechtsanwälte:
- Die neue Datenschutz-Grundverordnung: So sammelt ihr Daten richtig
- Wann euer Start-up einen Datenschutzbeauftragten braucht + was er tun muss
Weitere neue Regularien im Schnellcheck
- Künstlersozialkasse: Statt 4,8% zahlt ihr nun nur noch 4,2% ein.
- Mutterschutz: Dieser gilt nun auch für Schüler, Studenten und Praktikanten.
- Betriebsrente: Die Betriebsrente für Geringverdiener (unter 2.200 Euro / Monat) wird ab sofort durch einen direkten Steuerzuschuss von 30% für den Arbeitgeber bei Einzahlung von 240 bis 480 Euro pro Jahr in einen Pensionsfonds vom Staat gefördert.
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Der Beitrag Überblick: Die wichtigsten (Gesetzes-)Änderungen für Gründer im Jahr 2018 erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.