Wenn man eine tolle Geschäftsidee hat, will man so schnell wie möglich mit der Verwirklichung beginnen. Viele Gedanken über die richtige Rechtsform oder einen Gesellschaftsvertrag für die Gründung einer GmbH will man sich zunächst nicht machen, da der ganze Aufwand für eine GmbH-Gründung einfach zu groß erscheint. Und so gründet man lieber erst mal eine GbR. Doch eines Tages könnte ein Rechtsformwechsel notwendig werden. Wie dieser gelingt, beschreibt Rechtsanwältin Marie-Luise Kollmorgen aus dem Netzwerk von Für-Gründer.de.
Realitätscheck: Passt meine Rechtsform noch zu meinem Business?
Jetzt wo der erste Run vorbei ist, sollten Sie sich die Zeit nehmen und Ihre Situation kritisch beleuchten. Wahrscheinlich ist das Unternehmen in den vergangenen Jahren ordentlich gewachsen. Damit wächst auch das unternehmerische Risiko und die persönliche Haftung, wenn Sie als Einzelunternehmer (EU) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind. Unter Umständen verändern sich auch der Kundenstamm oder die Lieferanten. So haben Sie jetzt mit Unternehmen zu tun, die nun von Ihnen die Organisation als Kapitalgesellschaft verlangen. Das heißt Sie müssen Ihr Unternehmen in eine Unternehmergesellschaft (UG) oder GmbH umwandeln.

Wo stehe ich gerade mit meinem Business? 8 Fragen!
Vor dem Formwechsel muss zuerst eine Bestandsaufnahme der Situation erfolgen. Diese 8 Fragen sollten Sie sich stellen:
1. Welche Ziele verfolge ich mit dem Formwechsel?
Will ich mein persönliches Haftungsrisiko verringern? Will ich bestimmte Rechte und Vermögenswerte vor dem Zugriff anderer bewahren? Erwarten meine Kunden und Lieferanten von mir die Organisation als Kapitalgesellschaft?
2. Wer sind die Gesellschafter der Ausgangsgesellschaft und Zielgesellschaft?
Vielleicht möchten bestimmte Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden oder Sie wollen Mitarbeiter an sich binden und der Formwechsel wäre ein guter Zeitpunkt, um diese jetzt an Ihrem Unternehmen zu beteiligen.
3. Wer sind die Inhaber von Urheber und Nutzungsrechten?
Häufig stellt sich heraus, dass Internetdomains auf einen der Gründer registriert sind oder Nutzungsrechte für Software oder Bilder aufgrund der Geschichte der Gesellschaft einzelnen Gesellschaftern gehören. Hier muss eine klare Regelung gefunden werden. Die Rechte müssen auf die Gesellschaft übertragen werden beziehungsweise der Gesellschaft muss das uneingeschränkte, unkündbar Nutzungsrecht eingeräumt werden.
4. Wo ist der Stand der Buchhaltung und der Jahresabschlüsse?
Bringen Sie so schnell wie möglich Ihre Buchhaltung auf Vordermann. Klären Sie alle offenen Fragen und schließen Sie schnellstmöglich die offenen Jahresabschlüsse ab. Man braucht eine abgeschlossene Buchhaltung für einen Formwechsel. Andernfalls zieht sich der Formwechsel möglicherweise unnötig in die Länge. Das kostet Zeit und Geld.
5. Was geschieht mit den Mitarbeitern?
Mitarbeiter reagieren meist nervös auf Veränderungen beim Arbeitgeber. Hier brauchen Sie einen klaren Plan. Was haben Sie mit den Mitarbeitern vor? Welche Änderung gibt es für die Arbeitnehmer? Wie sind die Arbeitsverträge aktuell ausgestaltet? Wie erfolgt die Übernahme durch die Zielgesellschaft? Klären Sie diese Fragen vorab.
6. Welche Mitarbeiter sollen in der Ausgangsgesellschaft bleiben?
Unter Umständen kommen Sie zum Schluss, dass eine Aufspaltung eines Unternehmens Ihren Zielen am nächsten kommt. So können bestimmte, risikoärmere Unternehmensteile in der GbR belassen werden. Risikoreichere Unternehmensteile sollten Sie in die GmbH überführen. Dies hat Auswirkungen auf Ihren Mitarbeiterstamm. Machen Sie sich genau Gedanken, welche Mitarbeiter welche Aufgaben in Ihren Unternehmen wahrnehmen.
7. Welche Natur haben Ihre Kundenbeziehungen?
Bei der Umwandlung eines Unternehmens stellt sich immer die Frage, was mit dem Kundenstamm geschieht. Bei kurzfristigen Kundenbeziehungen, bei denen Vertragsschluss und Vertragserfüllung in der Regel schnell abgewickelt werden, ist dies kein Problem. Anders ist das bei Kunden mit langfristigen Verträgen. Hier stellt sich immer die Frage, wie man diese Kundenbeziehung in die neue Gesellschaft überträgt. Man beachte, dass der Vertrag vielleicht mit der Ausgangsgesellschaft geschlossen wurde, nun aber von der Zielgesellschaft erfüllt werden soll. Das ist unter Umständen problematisch.
8. Welche Verträge hat die Ausgangsgesellschaft?
Erstellen Sie eine Zusammenstellung aller bestehenden Verträge der Ausgangsgesellschaft, damit klar ist, welche Verträge in die neue Gesellschaft übernommen werden müssen. Lassen Sie zudem prüfen, ob eine Umwandlung die Übernahme des Vertrages in die neue Gesellschaft ausschließt. Solche Regelungen sind häufig in Mietverträgen zu finden. Damit wollen Vermieter ausschließen, dass der Mieter sich durch Umwandlung aus dem Mietvertrag stiehlt.

3 Varianten des Formwechsels
Je nachdem, welches Ziel Sie mit dem Formwechsel verfolgen, kann auch der Weg des Formwechsels gewählt werden.
1) Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz
Wenn Sie lediglich Ihr persönliches Haftungsrisiko verringern wollen, kommt ein vollständiger Formwechsel des Unternehmens in Betracht. Da das Umwandlungsgesetz jedoch keinen Formwechsel einer GbR in eine GmbH vorgesehen hat, ist hier ein kleiner Umweg notwendig. Zunächst ist aus der GbR eine OHG zu machen. Anschließend kann dann die OHG in eine GmbH umgewandelt werden. Der Vorteil wäre, dass dann eine echte Gesamtrechtsnachfolge vorliegen würde und bestehende Verträge nicht gekündigt und neu abgeschlossen werden müssten.
2) Sachgründung einer GmbH
Sie können auch Ihr Unternehmen als Ganzes in Form einer Sacheinlage in eine GmbH einbringen. In diesem Fall würden Sie eine GmbH gründen und das Stammkapital wäre das einzubringende Unternehmen. Auch hier kommt es am Ende zur Gesamtrechtsnachfolge und alle Verträge sind in der neuen Gesellschaft angekommen, ohne dass es einer Umschreibung bedarf. Wichtig ist hier jedoch, dass das Unternehmen als Ganzes bestimmt werden kann, damit klar ist, was genau als Sacheinlage in das neue Unternehmen eingebracht wird.
3) Bargründung einer GmbH
Durch Bargründung einer GmbH und teilweises Einbringen von Vermögensgegenständen können Sie erreichen, dass nur die Betriebsteile in die GmbH überführt werden, die besonders risikoreich sind. Während Vermögensteile, die mit einem geringeren Risiko behaftet sind, in der GbR verbleiben. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie Nutzungsrechte in Ihrem Privatvermögen behalten wollen, weil sie so dem Zugriff Unternehmensfremder entzogen sind. Zum Beispiel kann aus diesen Vermögensgegenstände von Gläubigern der GmbH nicht vollstreckt werden. Der Nachteil ist jedoch, dass Sie nun sowohl eine GmbH als auch eine GbR haben, was unter Umständen einen größeren administrativen Aufwand erfordert.
Jede Vorgehensweise hat ihre Vor- und Nachteile. Sie müssen für sich die Methode finden, die für Sie das gewünschte Ergebnis liefert.
Rolle rückwärts von der GmbH in die GbR
Natürlich ist es auch möglich, dass Sie Ihr Unternehmen aus der kostenintensiven Rechtsform der GmbH in eine GbR umwandeln. Dies hat beispielsweise steuerliche Vorteile bei der Besteuerung von Gewinnentnahmen und senkt auch die Kosten der Administration.
- Auf der Suche nach der passenden Rechtsform? Hier erfahren Gründer, welche grundlegenden Entscheidungen zu treffen sind, wenn man eine Rechtsform wählt.
Der Beitrag Von der GbR zur UG oder GmbH: 8 Punkte, an die Sie denken müssen erschien zuerst auf GründerDaily - Deine tägliche Dosis Unternehmertum.